Inhalt: Gegenstand der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ist die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Deutschland. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt, und dass für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen in den Bundesländern verschiedene Einrichtungen zuständig sind, z.B. Regierungspräsidenten, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Ministerien. Für Studienabschlüsse gilt sei dem Jahr 2000, dass es keine Umwandlung von akademischen Graden mehr gibt, jedoch stellen einzelne Bundesländer gegen eine Gebühr eine Bescheinigung über die inhaltliche Gleichwertigkeit mit einem hiesigen Studienabschluss aus. Sonderregelungen für Spätaussiedler reichen von der formalen Gleichwertigkeitsprüfung bis hin zu besonderen Anerkennungsverfahren. 'Aus der Sicht der Bundesregierung wäre es sinnvoll, wenn die Hochschulen wie auch in anderen Ländern der EU entsprechende Bescheinigungen über die inhaltliche Gleichwertigkeit des Abschlusses ausstellen könnten, ohne dass Migrantinnen und Migranten gezwungen wären, sich zunächst um einen Studienplatz zu bewerben, da ein Zusatzstudium dann nicht notwendig ist, wenn eine zuverlässige und für den potentiellen Arbeitgeber nachvollziehbare positive Bewertung vorliegt.' Des weiteren geht die Bundesregierung auf die Aufgaben der Otto Benecke-Stiftung aufgrund der Garantiefondrichtlinien ein. Das seit über 40 Jahren durchgeführte Eingliederungsprogramm des Garantiefonds Hochschulbereich und das seit 20 Jahren bestehende Akademikerprogramm werden positiv beurteilt, da hierdurch mehr als 250.000 Zuwanderern die Eingliederung in Studium und Beruf ermöglicht werden konnte. (IAB)
Schlagwörter:Ausländer; Einwanderung; ausländischer Arbeitnehmer; Absolvent; berufliche Integration; Studienabschluss; internationale Anerkennung; Hochschulwesen; Berufsaussicht; Sprachförderung; Akademiker; Gleichwertigkeit
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Migration und Migrantinnen
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz