Inhalt: "Im Juni 2002 haben Parlament und Rat der EU die Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABI. Nr. 39/40 v. 14.2.1976) in wesentlichem Maße geändert. Die Änderungs-Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 (ABL EG Nr. L 269 v. 5.10.2002), die bis zum 5. Oktober 2005 in nationales Recht umzusetzen ist, dient dazu, die seit nunmehr über 25 Jahren unverändert bestehende Gleichbehandlungsrichtlinie an die aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Erfordernisse anzupassen. Dabei berufen sich Parlament und Rat auf Art. 2 und 3 EGV i.d.F. des Amsterdamer Vertrags, die die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen als grundlegende Aufgabe der Gemeinschaft hervorgehoben haben. Die Defizite der Richtlinie von 1976 zeigten sich vor allem in der Rechtsprechung des EuGH, durch die in den zurückliegenden Jahren zahlreiche ihrer Vorschriften präzisiert bzw. fortgebildet wurden." (Autorenreferat)
Schlagwörter:EU; Recht; Gleichbehandlung; Gleichstellung; Berufsbildung; Arbeitsbedingungen; beruflicher Aufstieg
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz