Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
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Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Gleichstellung; UNO; Frauenpolitik; Gleichbehandlung; Gesetzgebung; Gleichberechtigung; Elternurlaub; Familie-Beruf; Menschenrechte; Diskriminierung; Chancengleichheit; Rollenverständnis; Geschlechtsrolle; Gesundheitsfürsorge; Lebenssituation; Frauenerwerbstätigkeit; berufstätige Frau; Gewalt; Prävention; Berufsunterbrechung; Mutter; Erwerbsbeteiligung; berufliche Reintegration; Mutterschutz; Lohnunterschied; Teilzeitarbeit; Unternehmensgründung; Kind; Betreuung; Arbeitsförderung; Förderung; Recht; Berufsberatung; Ausbildungsförderung; berufliche Weiterbildung; Ausländer; soziale Integration; politische Partizipation; soziale Partizipation
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Monographie
Frauen und Management : Chancengleichheit erfordert neue Strategien
Titelübersetzung:Women and management : equal opportunity calls for new strategies
Autor/in:
Meyer, Katharina; Scholz, Barbara
Quelle: Sozialmagazin : die Zeitschrift für Soziale Arbeit, Jg. 25 (2000) H. 3, S. 20-29
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Inhalt: Die deutlich verbesserten beruflichen Qualifikationsvoraussetzungen von Frauen für die Übernahme von Führungspositionen haben sich bisher nicht in einer entscheidenden Verbesserung ihrer ökonomischen Lage und ihrer Position auf dem Arbeitsmarkt niedergeschlagen. Die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Frauen beruht auf stets neu reproduzierten Vorurteilen, natürliche geschlechtliche Unterschiede werden gesellschaftlich instrumentalisiert. Die zunehmende Bedeutung von Humanressourcen im unternehmensstrategischen Denken kann jedoch als ökonomischer Hebel zur Durchsetzung von Chancengleichheit genutzt werden. Notwendig sind verbesserte Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Begradigung weiblicher Berufsbiographien und eine Förderung weiblicher Karrieren im Führungskräftebereich. (ICE2)
Schlagwörter:Frauenerwerbstätigkeit; Führungskraft; Führungsposition; Management; Chancengleichheit; Diskriminierung; Förderung
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauen an der Technischen Universität : zwischen Anspruch und Wirklichkeit ; Dokumentation, Analyse und Folgerungen zur Situation von Studentinnen und Akademikerinnen an der Technischen Universität München
Titelübersetzung:Women at technical universities : between claim and reality
Autor/in:
Sauter, Johanna
Quelle: Beiträge zur Hochschulforschung, (1994) H. 3, S. 451-488
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Inhalt: Im ersten Teil des Beitrags wird anhand der Notenstatistik für sämtliche angebotenen Studiengänge der TU München (Diplom, Staatsexamen, Promotionen, Habilitationen) geklärt, ob der niedrige Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal durch eine Unterrepräsentanz von Frauen bei den Spitzenleistungen untersucht wird. Der zweite Teil sucht andere - nicht leistungsbezogene - Ursachen, während der dritte Teil sich mit der Frage beschäftigt, warum die bisherigen Maßnahmen, den Frauenanteil and den höheren Positionen einer Universitätslaufbahn anzuheben, so wenig Wirkung zeigen. (IAB)
Schlagwörter:Frauenerwerbstätigkeit; Wissenschaftler; Leistungsvergleich; Personal; Technische Hochschule; beruflicher Aufstieg; Förderung; Diskriminierung; Ursache
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenquoten, ein juristisches Problem?
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
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Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)
Schlagwörter:Emanzipation; Quotierung; Gleichberechtigung; Grundgesetz; Gesetzgebung; Berufsaussicht; Karriere; Förderung; Frauenerwerbstätigkeit; Frauenbeauftragte; Diskriminierung; Qualifikation; Verwaltung
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz