Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
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Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Gleichstellung; UNO; Frauenpolitik; Gleichbehandlung; Gesetzgebung; Gleichberechtigung; Elternurlaub; Familie-Beruf; Menschenrechte; Diskriminierung; Chancengleichheit; Rollenverständnis; Geschlechtsrolle; Gesundheitsfürsorge; Lebenssituation; Frauenerwerbstätigkeit; berufstätige Frau; Gewalt; Prävention; Berufsunterbrechung; Mutter; Erwerbsbeteiligung; berufliche Reintegration; Mutterschutz; Lohnunterschied; Teilzeitarbeit; Unternehmensgründung; Kind; Betreuung; Arbeitsförderung; Förderung; Recht; Berufsberatung; Ausbildungsförderung; berufliche Weiterbildung; Ausländer; soziale Integration; politische Partizipation; soziale Partizipation
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Monographie
Differenzierung und Diskriminierung beim Erwerbseinkommen von Frauen und Männern
Titelübersetzung:Differentiation and discrimination in the earned income of women and men
Autor/in:
Ziegler, Astrid
Quelle: Geschlechterverhältnisse in der Ökonomie. Torsten Niechoj (Hrsg.), Marco Tullney (Hrsg.). Marburg: Metropolis-Verl., 2006, S. 195-219
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Inhalt: Der Beitrag befasst sich mit der geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung im Lohnbereich, d.h. mit den Unterschieden im Erwerbseinkommen von Frauen und Männern. Dabei wird sowohl die Differenzierung aufgrund von Merkmalen wie Ausbildung oder ausgeübte Tätigkeiten als auch die Einkommensdiskriminierung bei vergleichbaren Merkmalen thematisiert. Auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes, des Sozio-Ökonomischen Panels und der IAB-Beschäftigtenstichprobe wird die Einkommensentwicklung von Frauen und Männern dargestellt und nach Strukturmerkmalen gegliedert. Anschließend wird ein Maß für die nicht auf unterschiedliche Ausstattungsmerkmale zurückzuführende Einkommensdiskriminierung errechnet. Das abschließende Fazit geht angesichts der gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Anspruchs auf gleiches Entgelt von zwei ganz wesentlichen Ursachen für die immer noch existierende Lohndiskriminierung aus: (1) Die konkrete Eingruppierungs- und Aufstiegspraxis schafft eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern. (2) Die Bewertungspraxis schafft für weibliche und männliche Tätigkeiten eine andere Bewertung. Sowohl Unternehmen als auch Gewerkschaften sind hier in der Verantwortung, das Löhngefälle zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. (ICH)
Schlagwörter:Mann; Geschlechterverhältnis; Einkommen; Einkommensunterschied; Lohn; Lohnunterschied; Diskriminierung; Ungleichheit; Gleichbehandlung; Gleichstellung; Frauenerwerbstätigkeit; Erwerbstätigkeit
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis, Statistik und statistische Daten
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Wie viel ist uns die Frauenerwerbstätigkeit wert?
Titelübersetzung:How much do we value the gainful employment of women?
Autor/in:
Bothfeld, Silke; Ziegler, Astrid
Quelle: Bundesarbeitsblatt : Arbeitsschutz Bundesversorgungsblatt Arbeits- und Sozialstatistik, (2005) H. 12, S. 4-12
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Inhalt: Dargestellt werden die Ursachen für die nach wie vor bestehenden Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen. Zu den wichtigsten Faktoren zählen: 1. der vertikal und horizontal geschlechtsspezifisch gespaltene Arbeitsmarkt, wonach in so genannten Frauenberufen und -branchen unter- und in so genannten Männerberufen und -branchen überdurchschnittlich verdient wird; 2. die Existenz von Niedriglöhnen, die überwiegend im Dienstleistungssektor und bei Dienstleistungsberufen gezahlt werden und wovon traditionell Frauen stärker betroffen sind als Männer; 3. die einkommenserhöhenden Zusatzleistungen, wie z.B. Prämien, die vorwiegend in männerdominierten Branchen gezahlt werden; 4. die Praxis der Arbeitsund Leistungsbewertung inklusive der betrieblichen Eingruppierungspraxis, die frauentypische Tätigkeiten geringer bewertet als männertypische Tätigkeiten und Frauen ungünstigere Aufstiegsmöglichkeiten bietet; 5. die bestehenden Tarifverhandlungssysteme, wonach die unterschiedlichen Tarifergebnisse die größere Verhandlungsmacht der Männer widerspiegeln. Als Datengrundlage zur Beschreibung der geschlechtsspezifischen Einkommenssituation dienen die in Deutschland zur Verfügung stehenden Einkommensstatistiken: die laufende Verdiensterhebung und die Gehaltsund Lohnstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie die IAB-Beschäftigtenstichprobe und das Sozioökonomische Panel. (IAB)
Schlagwörter:Frauenerwerbstätigkeit; Einkommensunterschied; Determinanten; berufstätige Frau; Mann; Erwerbstätiger; Bildungsabschluss; Diskriminierung; Segregation; Arbeitsmarkt; Frauenberuf; Männerberuf; Lohnunterschied; Tarifpolitik; Arbeitsbewertung; Berufswahl; Verhalten; Einkommen; sektorale Verteilung; Arbeitsstatistik
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gender pay gap : report on Austria
Titelübersetzung:Die geschlechtsspezifische Einkommenskluft : Bericht über Österreich
Autor/in:
Mairhuber, Ingrid
Quelle: Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt -FORBA-; Wien (FORBA-Forschungsbericht, 09/2002), 2002. 23 S.
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Inhalt: Die Arbeit fasst die Ergebnisse verschiedener Studien zur unterschiedlichen Entlohnung von Männern und Frauen in Österreich zusammen. Das durchschnittliche Arbeitseinkommen von Frauen rund 30 Prozent niedriger als das von Männern. Die Schere der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede geht immer weiter auseinander, obwohl im Zeitraum 1980 bis 1999 die Einkommenssteigerungen bei Frauen höher ausfielen als bei Männern. Die Einkommensunterschiede ergeben sich vor allem daraus, dass Frauen in erster Linie in Niedriglohnbereichen wie der Textil- und Bekleidungsindustrie und dem Hotel- und Gaststättengewerbe tätig sind. Die wichtigsten Faktoren für die Einkommensunterschiede sind Unterschiede zwischen Männern und Frauen in bezug auf Qualifikationen, Arbeitsplätze und Arbeitszeiten, unterschiedliche Berufsverläufe aufgrund von Arbeitslosigkeit und individueller Aufstiegsmöglichkeiten sowie diskriminierendes Verhalten von Unternehmen in Zusammenhang mit Einstellungen und beruflicher Beförderung. Zur Überwindung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung, die sich in unterschiedlichen Einkommen niederschlägt, werden abschließend verschiedene Maßnahmen empfohlen. Dazu gehören die Herstellung gleicher Startbedingungen für Männer und Frauen bei Berufseintritt, eine stärkere Flexibilität der Arbeitsplatzgestaltung in den Unternehmen, die es ermöglicht, Beruf und Familie zu vereinbaren sowie eine gleichgewichtig Verteilung von Pflichten in Arbeit und Beruf auf Männer und Frauen. (IAB)
Schlagwörter:Einkommensunterschied; Lohnunterschied; Berufsverlauf; Diskriminierung; Beruf; Familie; Doppelrolle; beruflicher Aufstieg; Leichtlohngruppe; Frauenerwerbstätigkeit; Arbeitsplatz; Österreich
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Graue Literatur, Bericht