Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit : für Teilhabe der Frauen an allen gesellschaftlichen Bereichen
Titelübersetzung:Affirmative action and social justice : in favor of participation by women in all areas of society
Autor/in:
Michel, Christine; Imboden, Natalie
Quelle: Widerspruch : Beiträge zu sozialistischer Politik, Jg. 30 (2010) H. 58, S. 137-142
Inhalt: Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist im Zusammenhang mit der Schaffung von mehr Geschlechtergerechtigkeit ein zentrales Anliegen der Gesellschaftspolitik und bildete auch den Schwerpunkt des Frauenkongresses des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes 2009. Mit der Fokussierung auf die Vereinbarkeit besteht nach Meinung der Autorinnen jedoch die Gefahr, dass die Frage der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt auf die Thematik der Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen reduziert wird. Einer fortschrittlichen Arbeits- und Geschlechterpolitik muss daher Demokratie als normative Leitidee zugrunde gelegt werden, denn Geschlechterdemokratie bedeutet Umverteilung der Macht auf allen Ebenen der Gesellschaft. Die klassischen gewerkschaftlichen Themen der Lohngleichheitspolitik und der Arbeitszeitpolitik müssen deshalb unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit neu diskutiert werden. Die Autorinnen fordern in ihrem Beitrag das Recht der Frauen auf finanzielle Unabhängigkeit, die Umverteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit sowie die volle gesellschaftliche Anerkennung der Arbeit im Pflegebereich. Sie betonen ferner die Tatsache, dass die globale Frauenperspektive die Notwendigkeit eines neuen geschlechtergerechten Wirtschaftsmodells verstärkt. (ICI2)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik, Vereinbarkeit Familie-Beruf
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Feminismus heute?
Titelübersetzung:Feminism today?
Autor/in:
Gerhard, Ute
Quelle: Feministische Studien : Zeitschrift für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung, Jg. 25 (2007) H. 1, S. 97-104
Inhalt: Bei den gegenwärtigen Diskussionen zu einem "neuen Feminismus" handelt es sich der Autorin zufolge um eine Verständigung über die Frage, wie gleichberechtigt Frauen inzwischen sind und wie viel oder welchen Feminismus sie eigentlich noch brauchen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang der grundsätzliche Mangel von Solidarität für diejenigen Frauen, die nicht in der "F-Klasse reüssieren" und denen es nicht gelingt, durch individuelle Leistung in die Klasse der Karrierefrauen aufzusteigen. Ein neo-liberales Einverständnis sorgt ferner dafür, dass Konzepte wie Solidarität, Quotierung oder institutionelle Formen der Frauenförderung für überholt oder ideologisch angesehen werden. Um das Ausmaß des gesellschaftlichen Wandels zu beurteilen, sollte nach Ansicht der Autorin zwischen den Beharrungstendenzen struktureller Ungleichheitslagen und den veränderten Leitbildern und Lebensentwürfen junger Frauen unterschieden werden. Sie thematisiert in ihrem Diskussionsbeitrag u.a. die anhaltende Unvereinbarkeit von Beruf und Familie für erwerbstätige Frauen, die Besonderheiten der Frauenbewegung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern sowie die Ziele zukünftiger Geschlechterpolitik. Diese sollte vor allem die vorhandenen Kräfte im "samtenen Dreieck" von Wissenschaft, Politik und erneuter Bewegung bündeln. (ICI2)
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Approaches to gender mainstreaming : what's the problem (represented to be)?
Titelübersetzung:Ansätze des Gender Mainstreamings : wie lautet das darzustellende Problem?
Autor/in:
Bacchi, Carol
Quelle: Medien & Zeit : Kommunikation in Vergangenheit und Gegenwart, Jg. 21 (2006) Nr. 4, S. 4-14
Inhalt: Mit der Frage "What's the problem represented to be?" stellt die Autorin den von ihr entwickelten gleichnamigen Ansatz vor, der eine qualitative Methode zur Analyse von politischen Maßnahmen wie dem Gender Mainstreaming bezeichnet. Dabei untersucht der "What's the problem to be"-Ansatz nicht nur die Art und Weise, wie die beruflichen Probleme der Frauen im jeweiligen Programm repräsentiert werden, sondern auch, welche unterschwelligen Vorannahmen darin enthalten sind und welche Auswirkungen durch die spezifische Repräsentation des Problems zu erwarten sind. In diesem Zusammenhang plädiert der Beitrag für eine Betrachtungsweise, die Gender nicht als kulturellen Aspekt versteht, der Menschen in eine binäre Geschlechterlogik zwängt, sondern als einen in Machtbeziehungen eingebetteten politischen Prozess. Der Ansatz reicht über feministische Belange hinaus und ist auf viele Formen der Problem-Repräsentation anwendbar. (UN)
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Politische Steuerung der Chancengleichheit : Politik der kleinen Schritte durch das neue Bundesgleichstellungsgesetz
Titelübersetzung:Political control of equal opportunity : policy of small steps through the new Federal Equal Opportunity Act
Autor/in:
Koch, Angelika
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 11 (2002) H. 1, S. 88-93
Inhalt: Im Jahr 2001 trat in der Bundesrepublik Deutschland das neue Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz in Kraft, welches die aktive Gleichstellungspolitik für die rund 560000 Beschäftigten im Bundesdienst regelt. Sein Vorläufer, das zweite Gleichberechtigungsgesetz von 1994, war insbesondere wegen der unverbindlichen Gleichstellungspläne, der schwachen Stellung der Frauenbeauftragten und der fehlenden Sanktionen massiv kritisiert worden. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag nun mit folgenden Fragen: Welche Chancen für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik bietet die Neuregelung? Geht die Frauenförderung über Appelle inhaltlich hinaus oder garniert sie bisher geltende Gesetze nur mit bürokratischem Aufwand? Dementsprechend richtet sich der inhaltsanalytische Blick auf (1) den Gleichstellungsplan mit flexiblen Zielquoten, (2) die Vorgaben für die Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren, (3) die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie (4) den Geltungsbereich. Die Autorin begrüßt, dass das neue Gesetz die bisherige Gesetzeslage in Teilen erheblich verbessert. Gleichwohl reicht das Gesetz nicht aus, um eine effektive Durchsetzung des Gleichberechtigungsziels zu gewährleisten, da es nur schwache und zu wenige Sanktionen enthält. (ICG2)
Neun Paradoxien deutscher Familien- und Gleichstellungspolitik : höhere staatliche Zahlungen an Familien können kontraproduktiv im demographischen Wandel wirken
Titelübersetzung:Nine paradoxes of German policy on the family and equal opportunity : higher state payments to families can have a counter-productive effect during demographic change
Autor/in:
Engelbrech, Gerhard
Quelle: Ifo-Schnelldienst : Wochenberichte, Jg. 54 (2001) H. 12, S. 7-8
Inhalt: In Deutschland ist die Familienpolitik zu einem Kernthema der Politik und der Öffentlichkeit geworden. Die anhaltend niedrige Geburtenrate wird weitreichende Folgen für alle öffentlichen Bereiche mit sich bringen. Familienpolitik: "Ansätze, die allein auf einen deutlich erhöhten Transfer für Familien setzen, weisen dabei in die falsche Richtung". Für den Autor konterkariert der Ansatz, auf einen deutlich erhöhten Transfer für Familien zu setzen, sogar das Ziel, die Geburtenrate zu erhöhen: "Finanzielle Förderung von Familien ist aber ein schwacher Stimulus zur Erhöhung der Geburtenrate und wirkt sowohl der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt wie auch dem zunehmenden Fachkräftebedarf entgegen. Die dadurch gebundenen Gelder fehlen für bessere Rahmenbedingungen außerhäuslicher Betreuungsangebote, mit denen wirksamer dem demographischer Wandel entgegengesteuert werden." (IAB)
Frauenförderung versus Gendermainstreaming : zu den Nachfolgeaktivitäten des Hochschulsonderprogramms III
Titelübersetzung:Promotion of women versus gender mainstreaming : follow-up activities in the Third Special University Program
Autor/in:
Koreuber, Mechthild
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 9 (2000) H. 1, S. 132-137
Inhalt: Die Maßnahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zu den Nachfolgeaktivitäten des Hochschulsonderprogramms (HSP) III werden aus einer frauenpolitischen Perspektive skizziert und kritisch beleuchtet. Nach einem Rückblick auf HSP III beschreibt die Autorin zunächst die Vereinbarung, das Finanzvolumen und die Finanzierungsmodalitäten. "In einem weiteren Unterpunkt werden die Inhalte der Vereinigung und insbesondere das 'Fachprogramm Chancengleichheit' vorgestellt. Direkte Frauenförderung und Gendermainstreaming sind die beiden in der Vereinbarung enthaltenen Modelle der Förderung von Frauen, die auch als individuelle bzw. strukturelle Frauenförderung bezeichnet werden können." (IAB2)
Titelübersetzung:Arbeitszeit und Gleichstellung der Geschlechter
Autor/in:
Ballmer-Cao, Thanh-Huyen
Quelle: Schweizerische Zeitschrift für Politische Wissenschaft, Vol. 4 (1998) Iss. 1, S. 23-44
Inhalt: "Die vorliegende Arbeit analysiert das Problem der Arbeitszeit unter dem Blickpunkt der Gleichstellung der Geschlechter. Sie stellt die Frage nach der Möglichkeit einer 'anderen' Arbeitszeitpolitik welche die Reproduktionsarbeit als solche in Betracht nehmen sollte. Drei Aspekte werden in diesem Zusammenhang diskutiert. Die Zeit im Generellen und die Arbeitszeit im Besonderen werden zunächst im Kontext des Werten- und Wirtschaftswandels thematisiert. Die Zeit samt ihrer Strukturen und Komponenten werden dann in einer geschlechtsspezifischen Perspektive gezeigt, d.h. in Bezug zu den Rollen und Bedürfnissen der Frauen. Denkanstöße in Richtung einer frauenfreundlichen, globalen Arbeitszeitpolitik werden am Schluß der Arbeit dargestellt." (Autorenreferat)
Inhalt: "The present study analyses the problem of working time with respect to gender equality. It examines the possibility of a different working time politics, which should take women's reproductive work into account. Three aspects are discussed within this framework. Time in general, as well as working time in particular are elaborated in conjunction with value and economic shifts. Time with its structures and components are shown in a gender-specific perspective, that is, in terms of the roles and needs of women. Finally, suggestions toward a more womensensitive, global politics on working time are proposed." (author's abstract)
Die Frauenquote vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht
Titelübersetzung:The women's quota before the European Court of Justice and the Federal Labor Court
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Gegenwartskunde : Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Jg. 45 (1996) H. 2, S. 229-238
Inhalt: Um die Frauenquote als Fördermaßnahme bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis und bei Beförderung wird in der Medienöffentlichkeit und vor Gerichten derzeit heftig gestritten. Seit dem Ende der achtziger Jahre gibt es in einigen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Quotierungsregelungen, entweder in Form einer Entscheidungsquote, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, oder einer Ziel- bzw. Ergebnisquote wie in Hessen und Brandenburg. Der vorliegende Beitrag zeigt zu diesem Thema folgendes: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bremer Quote vom Oktober 1995 ist nicht nur in der Frauenbewegung als Rückschlag der Gleichstellungspolitik aufgefaßt worden. Die Autorin setzt manch "männlich triumphierender Schlagzeile" und Kommentierung die nüchterne Auslegung entgegen, daß die politischen Auswirkungen dieses Urteils vermutlich negativer sind, als sie es im Hinblick auf die juristische Bedeutung der Entscheidung zu sein bräuchten. (ICE)
Ausgereizt? : eine kurze Geschichte der EG-Frauenpolitik
Titelübersetzung:Played out? : a short history of the European community's policy on women
Autor/in:
Ostner, Ilona
Quelle: Berliner Journal für Soziologie, Bd. 5 (1995) H. 2, S. 173-189
Inhalt: "An der Frauenpolitik der EG lassen sich die dynamischen Effekte des Überganges von der nationalen zur supranationalen Souveränität studieren. Supranationale Institutionen, der Europäische Gerichtshof und die Kommission der Europäischen Gemeinschaft, interpretierten Lohngleichheit und Gleichbehandlung von Frauen am Arbeitsmarkt immer großzügiger, oft gegen nationale Auslegung und Sitte. Für Frauen relevante Themen müssen dennoch zwei Hürden nehmen: Kommission und EuGH müssen sie als unmittelbar erwerbsrelevant anerkennen; und sie müssen den Filter nationaler Geschlechterregimes auf dem Weg vom Mitgliedsland zur EU und zurück auf dem der Implementierung durch den nationalen Souverän passieren. Hier kommen die nationalen Geschlechterordnungen ins Spiel. Der Beitrag konzentriert sich auf die Beschreibung dieser Filterprozesse." (Autorenreferat)
Inhalt: "The dynamic effects associated with the transition from national to supranational sovereignty can be studied in therms of the European Community's policies on women. Supranational institutions, the European Court of Justice and the Commission of the European Communities have always tended to give equal pay and equal treatment of women in the workplace a broad interpretation, sometimes even in opposition to national interpretations and customs. There are still two hurdles that must be cleared in terms of topics relevant to women: the Commission and the Court of Justice must recognize them as having immediate relevance in terms of gainful employment, and these topics have to pass through the filter of national gender constellations as they travel back and forth between the EU and its member states, because they are implemented within the framework of each country's sovereignty. This article concentrates on a description of this filtering process." (author's abstract)