Inhalt: Es wird die These vertreten, dass die Zukunft der Übergangsjustiz in der Einbettung der theoretischen feministischen Auseinandersetzung mit Übergangsgerechtigkeit in eine umfassendere feministische Theorie des Übergangs liegt. Die Verfasserinnen verweisen auf die Notwendigkeit, Projekte der Übergangsjustiz ausgehend von der Frage anzugehen, wie sich am besten das (intern umstrittene) politische Projekt, materielle Fortschritte für Frauen in Übergangsphasen durchzusetzen, umsetzen lässt. Die Fragen, ob und in welcher Form eine Involvierung in Mechanismen der Übergangsjustiz stattfinden und welche Themen in ihren Zuständigkeitsbereich fallen sollten, lassen sich als Teil der umfassenderen Frage behandeln, wie sich am besten materielle Fortschritte für Frauen durchsetzen lassen. Es wird argumentiert, dass die Übergangsjustiz am besten als Teil eines umfassenderen Kontextes verstanden wird, der die Auseinandersetzungen um die Übergangsjustiz unter dem Gesichtspunkt ihres strategischen Nutzens für ein größeres politisches Projekt betrachtet, das darin besteht, substanzielle materielle Fortschritte für Frauen in Übergangssituationen durchzusetzen. Diese Formulierung eines "größeren Traumes" von einer substantiellen und materiellen Gerechtigkeit für Frauen ist der verlockendste Aspekt eines feministischen Engagements im Bereich der Übergangsjustiz. (ICF2)
Schlagwörter:Feminismus; Frauenbewegung; Frauenbild; Justiz; Geschlechterforschung; Geschlechterpolitik; Geschlechterverhältnis; Verantwortung; Experte; Sexualdelikt; Rechtsbewusstsein; Gerechtigkeit; Recht; rechtliche Faktoren
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz