Frauenrechte sind Menschenrechte : transnationale Frauenbewegungspolitik zwischen Erfolgsgeschichte und Rückschlägen
Titelübersetzung:Women's rights are human rights : transnational women's movement policy between a success story and setbacks
Autor/in:
Dackweiler, Regina-Maria
Quelle: Zeitschrift für Menschenrechte, Jg. 3 (2009) Nr. 1, S. 37-53
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Inhalt: Der Beitrag zur Geschlechterforschung befasst sich mit folgender Frage: Wer sind die Antagonisten der errungenen geschlechtergerechten Normen und mit welchen Argumenten auf den diplomatischen Vorder- und Hinterbühnen versuchen sie, Frauen-/Menschenrechte auch mit Blick auf geschlechtsbezogene Gewalt anzufechten bzw. zu unterlaufen? Zur Beantwortung werden im ersten Schritt zunächst die Ausgangsbedingungen und Entwicklungsfaktoren dieses globalen, frauenbewegungspolitischen Prozesses rekonstruiert, innerhalb dessen es zur Redefinition der Frauen- als Menschenrechte kommen konnte. Im zweiten Schritt wird sodann aufgezeigt, welche Bedeutung dem Zusammenspiel von nationalen und transnational agierenden Frauenbewegungen und deren Diskurs der 'Frauenrechte sind Menschenrechte' für die Normen- und Maßnahmenregenerierung im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch im sozialen Nahraum zukommt. Im dritten Schritt richtet sich abschließend der Blick auf drohende Rückschritte im Bereich der Frauen-/Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin von der These aus, dass es den transnational agierenden Frauenbewegungen auf Basis neuer Ressourcen und veränderter politischer Chancenstrukturen gelungen ist, sich im Rekurs auf den Deutungsrahmen 'Frauen sind Menschenrechte' in die seit Ende der 1980er Jahre sich verdichtende globale Menschenrechtskultur einzuschreiben und erstmals in der Geschichte der Menschenrechte ein soziales Gewissen und soziale Solidarität hinsichtlich geschlechtsbezogener Gewalt zu etablieren. (ICG2)
Schlagwörter:Grundrecht; Menschenrechte; Frauenpolitik; Frauenförderung; Gleichberechtigung; Gleichheit; Gleichstellung; Geschlechtsrolle; Geschlechterpolitik; soziale Ungleichheit; soziale Gerechtigkeit; soziale Differenzierung; Diskriminierung; soziale Bewegung; historische Entwicklung; UNO; Menschenrechtsverletzung; Gewalt; nichtstaatliche Organisation
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
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Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Gleichstellung; UNO; Frauenpolitik; Gleichbehandlung; Gesetzgebung; Gleichberechtigung; Elternurlaub; Familie-Beruf; Menschenrechte; Diskriminierung; Chancengleichheit; Rollenverständnis; Geschlechtsrolle; Gesundheitsfürsorge; Lebenssituation; Frauenerwerbstätigkeit; berufstätige Frau; Gewalt; Prävention; Berufsunterbrechung; Mutter; Erwerbsbeteiligung; berufliche Reintegration; Mutterschutz; Lohnunterschied; Teilzeitarbeit; Unternehmensgründung; Kind; Betreuung; Arbeitsförderung; Förderung; Recht; Berufsberatung; Ausbildungsförderung; berufliche Weiterbildung; Ausländer; soziale Integration; politische Partizipation; soziale Partizipation
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Monographie
Menschenrechte - Frauenrechte : internationale, europarechtliche und innerstaatliche Dimensionen
Titelübersetzung:Human rights - women's rights : international, European law and intra-state dimensions
Autor/in:
Neuhold, Brita; Pirstner, Renate; Ulrich, Silvia
Quelle: Innsbruck: Studien-Verl., 2003. 316 S.
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Inhalt: Mit ihrer als Einführung konzipierten Überblicksdarstellung über den Zusammenhang von Menschenrechten und Frauenrechten wollen die Autorinnen 'dazu beitragen, den 'blinden Fleck' im internationalen, europäischen und innerstaatlichen Recht und die Ausklammerung von Frauenrechten aus juristischer Theorie und Praxis zu beleuchten' (15). An diesen drei Rechtsbereichen orientiert sich auch die Gliederung des Bandes. Brita Neuhold stellt zunächst die historische Genese der Menschenrechte vor und diskutiert im Hauptteil ihres Beitrags drei Problemkreise, die sie heute als zentral für die Verwirklichung von Frauenrechten ansieht: die Diskussion über Universalität und Partikularität von Menschenrechten, die Nachrangigkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte und schließlich die zunehmende Gewalt gegen Frauen. Im zweiten Teil des Handbuchs befasst sich Renate Pirstner mit den europarechtlichen Dimensionen der Gender-Problematik. Sie stellt die Entstehung der entsprechenden Normen auf EU-Ebene dar und erläutert die Vertragsnormen im Arbeitsrecht sowie die Vorschriften zum Gewaltschutz. In Teil III untersucht Silvia Ulrich dann die Gender-Dimension in der österreichischen Rechtsprechung. (ZPol, VS)
Schlagwörter:Menschenrechte; Recht; Geschlechterverhältnis; Diskriminierung; Gleichbehandlung; Gleichberechtigung; Österreich; Rechtsprechung; Europäisches Recht
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Europa und Internationales
Dokumenttyp:Monographie