Inhalt: Der Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Verankerung der Frauenpolitik und behält dabei die Ursprünge und die Entwicklung der Frauenbewegung und Frauenpolitik im Blick. Die Gesetzesvorgaben, die in den letzten zehn Jahren durchgesetzt wurden und mit denen zunächst große Hoffnungen verknüpft waren, bilden die Basis der heutigen Frauenförderpraxis. Inzwischen ist Ernüchterung über die Möglichkeiten von Rechtsvorschriften zur Durchsetzung von Frauengleichstellung eingetreten. Gesetzestreue hat sich als Illusion herausgestellt; die im gesamten öffentlichen Dienst formal bestehenden Bevorzugungsregelungen für Frauen (bei gleicher Qualifikation) kommen selten zur Anwendung. Ein Grund hierfür ist die Halbherzigkeit, mit der Rechtsinstrumente ohne Sanktionsmechanismen eingeführt wurden. Die Arbeit an der Rechtssituation bindet die Frauen an ein hoch kompliziertes und undurchschaubares Regelwerk und genau wie in der Wissenschaft gibt es auch im Rechtsbereich flexible Anpassungsstrategien zur Blockierung von Frauen. Neue Strategien der Gleichstellungspolitik, die auf Freiwilligkeit beruhen, werden diskutiert. Allerdings werden Chancen eher in einer Fortführung des eingeschlagenen Weges mit anderen Mitteln gesehen, mit einer Art 'präventiven Interventionsteams' und der Grundeinsicht, dass der Konflikt im Geschlechterverhältnis die Norm ist. (ICH)
Schlagwörter:Förderung; Chancengleichheit; Gleichstellung; Gleichberechtigung; Quotierung; Recht; Frauenpolitik; Diskriminierung; Hochschulpolitik
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Hochschulen
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag