Quelle: Die unternehmerische Hochschule aus der Perspektive der Geschlechterforschung: zwischen Aufbruch und Beharrung. Kristina Binner (Hrsg.), Bettina Kubicek (Hrsg.), Anja Rozwandowicz (Hrsg.), Lena Weber (Hrsg.). Münster: Verl. Westfäl. Dampfboot (Forum Frauen- und Geschlechterforschung), 2013, S. 86-104
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Frauen- und Geschlechterforschung, Hochschulen
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Vertragsförmige Vereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen als Instrument der Gleichstellung : das Beispiel Sachsen-Anhalt
Titelübersetzung:Contractual agreements between the state and universities as an equal opportunity instrument : the example of Saxony-Anhalt
Autor/in:
Kahlert, Heike
Quelle: Die Hochschule : Journal für Wissenschaft und Bildung, Jg. 17 (2008) H. 1, S. 132-149
Inhalt: Am Beispiel Sachsen-Anhalts wird auf empirischer Basis erörtert, wie die Umsetzung der in diesem Bundesland existierenden Zielvereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen zu den Aufgaben Gleichstellung der Geschlechter und Gender Mainstreaming erfolgt. Ausgehend vom sachsen-anhaltinischen Beispiel wird der Frage nachgegangen, welche umsetzungsbezogenen Chancen vertragsförmige Vereinbarungen für die hochschulbezogene Gleichstellungsarbeit bieten und welche Grenzen dieses Instrument mit sich bringt. Es werden die Zielsetzungen, Fragestellungen und das methodische Vorgehen der den Ausführungen zugrunde liegenden empirischen Studie vorgestellt, die die Perspektiven der sachsen-anhaltinischen Hochschulen - in Gestalt ihrer Leitungen - zur Umsetzung von Gender Mainstreaming abbildet. In diesem Zusammenhang wird dargelegt, warum das Beispiel Sachsen-Anhalt für die gleichstellungsbezogene Bewertung des Steuerungsinstruments der vertragsförmigen Vereinbarungen besonders interessant ist. Anschließend werden Ergebnisse der Untersuchung zusammenfassend diskutiert. Als Systematik dienen hierfür die beiden untersuchten Zielvereinbarungsperioden der Jahre 2003 bis 2005 und der Jahre 2006 bis 2010. Im abschließenden Fazit werden die Chancen und Grenzen der Umsetzung des Steuerungsinstruments der vertragsförmigen Vereinbarungen im Hinblick auf die hochschulische Gleichstellungsarbeit vor dem Hintergrund des sachsen-anhaltischen Beispiels eingeschätzt. (ICF2)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 31-48
Inhalt: Der Beitrag befasst sich mit den durch die derzeitige Hochschulpolitik des Bundes und der Länder verfolgten Reformen der Hochschul- und Wissenschaftsstrukturen, vornehmlich mit Veränderungen in der Personalstruktur, neuen Besoldungsformen, Juniorprofessoren, neuen Finanzierungsmodalitäten und neuen körperschaftlichen Organisationsformen wie z.B. Stiftungen. Auf diesem Hintergrund geht der Beitrag auch auf die besonderen Implikationen dieser Entwicklungen für die Frauenförderung und Gleichstellung in Forschung, Lehre und Hochschuladministration ein. Dabei werden einzelne Bereiche der Personalentwicklung beleuchtet, die für den Erhalt der Gleichstellungsstandards und -qualitäten eine besondere Bedeutung haben. Da es bei der Frauenförderung vornehmlich darum geht, wissenschaftliche Karrieren zu planen und zu realisieren, werden exemplarisch eine Studien- und Hochschulbiografie und ein exemplarischer Werdegang einer erfolgreich eingemündeten Nachwuchswissenschaftlerin aufgezeigt, die jedoch verdeutlichen, dass in jeder Phase und an jedem Übergang prinzipiell die Möglichkeit besteht, aus einem solchen Idealweg herauszufallen. Als weitere Problembereiche werden zum Abschluss das Zeitmanagement an Hochschulen im Sinne von geschlechtersensiblen Zeitgestalten sowie Besoldungs- und Finanzorganisation im Wissenschaftsbereich diskutiert. (ICH)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 49-72
Inhalt: Der Beitrag befasst sich kritisch mit den jüngsten Hochschulreformen, in deren Zentrum die Umbildung der Personalstruktur steht, wie das Beispiel Juniorprofessoren zeigt. Mit der Einführung der Juniorprofessur sind neue Chancen, jedoch auch Risiken verbunden, wie z.B. die Einengung und Reduzierung von Qualifikationswegen. Allerdings lässt sich aus frauenfördernder Perspektive eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf konstatieren, vor allem in Gestalt des Wegfalls der Habilitation und der Einschränkung des Hausberufungsverbotes. Das neue Hochschulrahmengesetz schafft zwar keine Quotenregelung, hat jedoch die Erhöhung des Anteils der Frauen in der Wissenschaft zum Ziel. Dennoch werden die vorgesehene Verjüngung der Wissenschaft durch das Juniorprofessurmodell und die neuen Befristungsregelungen dazu führen, dass gerade die Frauen in der Wissenschaft genau planen müssen, wann und wie sie ihre Familienbildung realisieren können. Weitere frauenförderliche Aktivitäten umfassen neben der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung in der Promotionsphase Karrierestrategien sowie Mentoring-Programme. Nur durch eine Vielzahl von Instrumenten und Aktivitäten kann Frauenförderung, Gender Mainstreaming und Gleichstellungsarbeit zum Motor eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Hochschulmanagements werden. (ICH)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 73-91
Inhalt: "Frauenbeauftragte sollen in Berufungsverfahren an den deutschen Hochschulen dafür sorgen, dass Bewerberinnen dieselben Chancen wie Bewerber erhalten. Dafür wirken sie im Besonderen in den Berufungskommissionen mit. Eine Berufungskommission ist ein komplexes und intransparentes soziales System: Es folgt neben den formal festgelegten einer ganzen Reihe von ungeschriebenen Regeln, neben den sichtbaren gibt es versteckte Interaktionen, zwischen den Mitgliedern bestehen enorme Unterschiede in Status- und Wissensmacht. Entscheidungen resultieren aus gruppendynamischen Prozessen, zu denen jedes Kommissionsmitglied - inklusive der Frauenbeauftragten - in geringerem oder größerem Ausmaß beitragen kann. Geordnet nach dem Ablauf eines Berufungsverfahrens werden die spezifischen Agenda der einzelnen Phasen aufgezeigt. Es wird dargelegt, mit welchen Situationen, Konstellationen und Argumenten die Frauenbeauftragte rechnen sollte und wie sie sich vorbereiten und mitarbeiten kann, um ihren Auftrag zu ihrer Zufriedenheit zu erfüllen." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Hochschulen, Berufungsverfahren
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Perspektiven der Umsetzung der Juniorprofessur in den Bundesländern und an den Hochschulen
Titelübersetzung:Prospects for the implementation of the junior professor in the New Federal States and at universities
Autor/in:
Rössel, Jörg; Landfester, Katharina
Quelle: Die Hochschule : Journal für Wissenschaft und Bildung, Jg. 12 (2003) H. 2, S. 158-174
Inhalt: Der Beitrag untersucht zwei Aspekte der Juniorprofessur: erstens, ob die Umsetzung der neuen Hochschulrahmengesetzgebung in den Ländern erfolgversprechende Rahmenbedingungen für die Juniorprofessur garantiert, und zweitens, in welchem Maße die ursprünglich mit der Juniorprofessur verbundenen Zielvorstellungen bisher erreicht werden konnten. Es werden sowohl zentrale Ziele des BMBF berücksichtigt, als auch wichtige Kritikpunkte aus der Diskussion über die Juniorprofessur, mit aufgenommen (Hausberufungen, wettbewerbsfähige Ausstattung). Eingegangen wird dann auf folgende Punkte: die Habilitation soll überflüssig werden; das Erstberufungsalter soll gesenkt werden; die Nachwuchswissenschaftler sollen eigenständiger werden; die Hausberufungen bei Juniorprofessoren sollen vermieden werden; eine wettbewerbsfähige Ausstattung soll gewährleistet werden; die Chancen für Frauen im Wissenschaftssystem sollen verbessert werden. Ausgewertet wurde eine Stichprobe von ca. 300 Ausschreibungen für Juniorprofessuren in der Wochenzeitschrift DIE ZEIT vom 1.10.2001 bis zum 31.3.2002. Insgesamt wird deutlich, dass die Probleme bei der Einführung der Juniorprofessur nicht von heute auf morgen behoben werden können. Damit die Juniorprofessoren nicht zu "umetikettierten wissenschaftlichen Assistenten" werden, müssen alle hochschulpolitischen Akteure in stärkerem Maße zum Erfolg dieser Innovation beitragen. Von Seiten des Bundes wären gewisse Änderungen der Hochschulrahmengesetzgebung (Verbot von Hausberufungen) sinnvoll, vor allem aber ein systematisches Monitoring der Förderung von Juniorprofessuren nach strengen Vergabekriterien. (ICA2)
Noch einmal: rhetorische Präsenz - faktische Marginalität : die kontrafaktischen Wirkungen der bisherigen Frauenförderung im Hochschulbereich
Titelübersetzung:Once again: rhetorical presence - factual marginality : the contrafactual effects of the promotion of women to date in the academic sector
Autor/in:
Wetterer, Angelika
Quelle: Wissenschaftskultur und Geschlechterordnung: über die verborgenen Mechanismen männlicher Dominanz in der akademischen Welt. Beate Krais (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 2000, S. 195-221
Inhalt: Der Beitrag untersucht die These, dass die Frauenförderung im Hochschulbereich nicht nur weitgehend wirkungslos geblieben, sondern sogar eher kontraproduktiv als hilfreich gewesen sei. Auf diesem Hintergrund werden vier Gruppen der bislang institutionalisierten Frauenfördermaßnahmen im Hochschulbereich erörtert: 1) Frauenförderung durch Appelle und rhetorische Strategien der Bekundung des guten Willens, 2) Frauenförderung durch Nachteilsausgleich, 3) Frauenförderung im Rahmen von Sonderprogrammen für Frauen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und 4) Frauenförderung durch qualifikationsabhängige Quoten. Die ersten drei Gruppen haben nachhaltig dazu beigetragen, die statusdistributive Funktion von Qualitätsstandards, ihre Funktion als Ausschlußkriterium und als Medium der Reproduktion sozialer Ungleichheit vor den Blicken der Öffentlichkeit zu verbergen. Die Quotierungsregelungen sind die einzigen, die das "Problem" in Angriff nehmen, weil sie tatsächlich Berufszugang verschaffen. Da damit die eingespielten Mechanismen der Reproduktion geschlechtshierarchischer Verteilungsasymmetrien ernsthaft gestört werden, ist der Widerstand gegen sie besonders groß. (ICH)