Inhalt: "Mit seinem Urteil vom 27.7.2004 (NJW 2004, 2803) hat das BVerfG das gesamte 5. HochschulrahmengesetzÄnderungsgesetz (5. HRGÄndG) vom 16.2.2002 für nichtig erklärt. Damit sind neben den Vorschriften über die Juniorprofessur auch die in diesem Gesetz getroffenen Neuregelungen über die Befristung von Arbeitsverhältnissen im Hochschulbereich im Orkus verschwunden. Nachfolgender Beitrag erörtert, welches Recht für befristete Neueinstellungen im Hochschulbereich nunmehr gilt (I), wie Verträge zu behandeln sind, die unter dem für nichtig erklärten Recht abgeschlossen worden sind (II), welche Folgerungen sich für Verträge aus der Zeit vor der für nichtig erklärten Neuregelung ergeben (III), und schließlich, wo die Kompetenz für eine etwaige Neuregelung des Befristungsrechts im Hochschulbereich liegt (IV)." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Hochschulrecht; Reform; Bundesverfassungsgericht; öffentlicher Dienst; befristetes Arbeitsverhältnis; Personaleinstellung; Wissenschaftler; Hochschullehrer; Personal; Künstler; Arbeitsvertrag; Juniorprofessur
CEWS Kategorie:Wissenschaft als Beruf, Wissenschaftspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz