Inhalt: Mit Blick auf den europäischen Rahmen für Frauen- und Gleichstellungspolitik und unter Berufung auf die diesbezüglichen Bestimmungen der EU-Kommission bzgl. Gender Mainstreaming kritisiert der Beitrag die Vorgänge zur Universitätsreform in Österreich. Schwerpunkt der Betrachtung liegt zunächst auf dem aktuellen Stand des Diskriminierungsschutzes und der Fördermaßnahmen für Frauen an Universitäten, in deren Zentrum vor allem der an den Universitäten eingerichtete Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AK) untersucht wird. Der Beitrag stellt eine in Tabellenform geraffte Übersicht über die Gesetzeslage zum Diskriminierungsverbot und zur Frauenförderung vor und stellt Kriterien auf, wie eine bessere Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming, die zu einer gleichmäßigen Präsenz von Frauen auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Qualifikationsverlaufs führt, verwirklicht werden kann. Abschließend wird mit Blick auf die Bedeutung des Gender Mainstreaming das Konzept einer reinen Frauenhochschule beleuchtet und es werden Ansätze vorgestellt, die Geschlechtergerechtigkeit nicht aus moralischer oder rechtlicher, sondern eher aus wettbewerbspolitischer oder ökonomischer Perspektive sehen, wie z.B. der "Total E-Quality-Award" oder das Diversity Concept. (ICH)
Schlagwörter:Hochschulrecht; Reform; Dienstrecht; Frauenförderung; Gleichstellung; Chancengleichheit; Diskriminierung; Österreich; Innovation; Gesetz
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag