Evaluation des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder: zweite Programmphase und Gesamtevaluation; Erweiterter Bericht
Titelübersetzung:Evaluation of the Programme for Women Professors: second phase of the programme and overall evaluation
Autor/in:
Löther, Andrea; Glanz, Sabrina
Quelle: GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS); Köln (cews.publik, 22), 2017. 131 S
Inhalt: Bund und Länder legten 2008 das Professorinnenprogramm mit dem Ziel auf, den Professorinnenanteil zu erhöhen und ebenso die Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen zu verstärken. Fördervoraussetzung nach diesem Programm ist die Vorlage eines hochschulspezifischen Gleichstellungskonzeptes, das von einem externen Begutachtungsgremium positiv bewertet wurde. Hochschulen, die diese Voraussetzung erfüllen, erhalten eine Anschubfinanzierung für bis zu drei Erstberufungen von Wissenschaftlerinnen auf unbefristete W2- und W3-Professuren für fünf Jahre, soweit diese aufgrund von üblichen Berufungsverfahren gewonnen wurden. Nach einer positiven Evaluation im Jahr 2012 wurde das Professorinnenprogramm für eine weitere Laufzeit von fünf Jahren (2013-2017) verlängert. Die Evaluation der zweiten Programmphase untersucht Implementierung, Output (Beteiligung der Hochschulen und geförderte Professuren), unmittelbare Wirkungen wie Veränderungen von Gleichstellungsgovernance und -strukturen, Maßnahmen und Aktivitäten der Hochschulen und individuelle Karrierewege von Professorinnen sowie den Impact des Programms. Die Evaluationsergebnisse belegen, dass das Professorinnenprogramm seine wesentlichen Ziele - die Erhöhung des Professorinnenanteils und die Verstärkung von Gleichstellungsstrukturen - umfassend erreicht.
Schlagwörter:Gleichstellungspolitik; equal opportunity policy; Hochschulpolitik; university policy; Evaluation; evaluation; Hochschullehrerin; female university teacher; Berufungsverfahren; null; Frauenförderung; advancement of women; wissenschaftlicher Nachwuchs; young academics; Frauenanteil; proportion of women; Führungsposition; executive position; university; Personalentwicklung; human resources development; Federal Republic of Germany
Geschlechtergerechtigkeit in NRW-Berufungsverfahren im Spannungsfeld von Hochschulautonomie, Organisationskultur und Qualitätssicherung
Titelübersetzung:Gender justice in appeal proceedings in North Rhine-Westphalia in the field of tension between university autonomy, organizational culture and quality assurance
Autor/in:
Gerding, Masha; Steinweg, Nina
Quelle: Journal Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW, (2012) Nr. 31, S. 28-36
Inhalt: Im Mittelpunkt der Analyse stehen die in NRW zu beobachtenden Prozesse in der Triade von Geschlechtergerechtigkeit, hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen und den hochschulinternen Veränderungen. Die Beschreibung verläuft entlang der wissenschaftspolitischen Forderungen des Wissenschaftsrates (WR) und der Trends, Berufungsverfahren zunehmend als Gegenstand von Qualitätssicherung zu begreifen und entsprechende Maßnahmen innerhalb der Hochschulen aufzulegen. Dies ist insofern in NRW aus Genderaspekten von hohem Interesse, als sich mit dem Hochschulfreiheitsgesetz 2006 das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MIWF) weitestgehend aus den hochschulischen Angelegenheiten - auch bei der Berufung von Professorinnen und Professoren - herausgezogen hat. Gleichzeitig sollten Instrumente wie Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM) und der "Strukturfonds" wiederum die Finanzströme des Landes an die Hochschulen leiten, um auf die Erhöhung des Anteils an Professorinnen hinzuwirken. Seit 2012 hat das MIWF den Professorinnenparameter in die LOM zurückintegriert. (ICB2)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 73-91
Inhalt: "Frauenbeauftragte sollen in Berufungsverfahren an den deutschen Hochschulen dafür sorgen, dass Bewerberinnen dieselben Chancen wie Bewerber erhalten. Dafür wirken sie im Besonderen in den Berufungskommissionen mit. Eine Berufungskommission ist ein komplexes und intransparentes soziales System: Es folgt neben den formal festgelegten einer ganzen Reihe von ungeschriebenen Regeln, neben den sichtbaren gibt es versteckte Interaktionen, zwischen den Mitgliedern bestehen enorme Unterschiede in Status- und Wissensmacht. Entscheidungen resultieren aus gruppendynamischen Prozessen, zu denen jedes Kommissionsmitglied - inklusive der Frauenbeauftragten - in geringerem oder größerem Ausmaß beitragen kann. Geordnet nach dem Ablauf eines Berufungsverfahrens werden die spezifischen Agenda der einzelnen Phasen aufgezeigt. Es wird dargelegt, mit welchen Situationen, Konstellationen und Argumenten die Frauenbeauftragte rechnen sollte und wie sie sich vorbereiten und mitarbeiten kann, um ihren Auftrag zu ihrer Zufriedenheit zu erfüllen." (Autorenreferat)