Gender Mainstreaming, Frauenförderung und Rechtsentwicklung im Hochschulbereich : vom Machtverhältnis zum Rechtsverhältnis und Verfahren
Autor/in:
Gebhardt-Benischke, Margot
Quelle: Recht und Geschlecht : zwischen Gleichberechtigung, Gleichstellung und Differenz. Nomos Verl.-Ges. (Schriften zur Gleichstellung der Frau), 2004, S. 137-151
Quelle: Alsbach-Hähnlein: Leuchtturm-Verl. (Blickfeld Hochschule : Schriftenreihe zur Hochschullehre und Hochschulforschung, Bd. 2), 1991. 241 S.
Inhalt: In einer Zusammenstellung über die Inhalte von Frauenpolitik an den Hochschulen werden die verschiedenen Problemstellungen, Entwicklungstendenzen und Anwendungsbereiche angesprochen. der Band will einem Informationsbedarf über Frauen im Wissenschaftsbetrieb entgegenkommen und die erreichten Ziele im Unterschied noch durchzusetzender Forderungen der feministischen Politik verdeutlichen. Die Ziele der Frauenpolitik liegen angesichts der deutlichen Unterrepräsentation von Frauen in wissenschaftlichen Qualifikationsstellen in der Erreichung von Chancengleichheit und der Bekämpfung von Diskriminierung an den Hochschulen. Die Durchsetzung des Frauenförderungsgesetzes mit einer Quotierungsregelung, die regionalen Frauenförderpläne oder die Errichtung des Amtes einer Frauenbeauftragten zeugen zum Beispiel von einem langen Prozeß der Auseinandersetzungen. Nach einer Beschreibung der Frauenpolitik in den 80er Jahren werden Erfahrungsberichte, mögliche Handlungsstrategien und Zukunftsperspektiven aufgezeigt. (ICE)
Die "Stimme der Minderheit": Das Sondervotum als Instrument der Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb und Hinweise zu seiner zweckmäßigen Handhabung
Titelübersetzung:The "voice of the minority": The special vote as an instrument of women's policy in the scientific research routine and references to its practical handling
Autor/in:
Gebhardt-Benischke, Margot
Quelle: Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb: Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten im Hochschul- und Wissenschaftsalltag. Margot Gebhardt-Benischke (Hrsg.), Ingeborg Stahr (Hrsg.). Alsbach-Hähnlein: Leuchtturm-Verl. (Blickfeld Hochschule : Schriftenreihe zur Hochschullehre und Hochschulforschung), 1991, S. 153-162
Inhalt: In den nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzen ist u.a. das Recht enthalten, als überstimmtes Mitglied eines Hochschulgremiums ein sogenanntes Sondervotum abzugeben. Hierzu können auch die Stellungnahmen der Frauenbeauftragten im weitesten Sinne gezählt werden. Die Autorin spricht sich für eine verstärkte Nutzung des Rechts zum Sondervotum als ein effektives Instrument der Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb aus, das auch die Entscheidungen übergeordneter Gremien beeinflussen kann. Es wird der aktuelle Stand der Frauenfrage in rechtlicher Hinsicht, die frauenpolitische Bedeutung des Sondervotums und seine Rolle im Berufungsverfahren dargestellt. Die Wirksamkeit des Sondervotums als Verfahrensbestandteil liegt vor allem darin, daß es Mehrheiten zwingen kann, ihre Entscheidungshaltungen zu überprüfen und einen Leistungsbegriff zu hinterfragen, der letztlich in der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung gründet. Eine entwickelte "Sondervotenkultur" kann den "Prozeß der Selbstkorrektur" der Hochschulen im Sinne der Frauenpolitik forcieren. (ICE)
Frauenpolitik und Rechtsentwicklung am Beispiel Hochschulen
Titelübersetzung:Women's policy and legal development using universities as an example
Autor/in:
Gebhardt-Benischke, Margot
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 259-266
Inhalt: Der Beitrag geht aus von der Feststellung, daß sich die Situation von Frauen an der Hochschule trotz Frauenförderungsgesetz nicht verändert hat, sondern daß eher gerade die Hochschule gegenwärtig der Inbegriff der Frauendiskriminierung sind. Die Ausgangssituation Anfang der 80er Jahre wird geschildert, wobei vor allem auf die rechtlichen Veränderungen eingegangen wird. Es wird gezeigt, wie sich durch Frauenpolitik allmählich ein Wandel der rechtlichen Bewertung vollzog. In einem Vergleich der rechtlichen Situation heute mit der von früher wird festgestellt, daß sich die Beweislast für die Nichtdiskriminierung auf die Hochschulen verlagert hat. Die rechtlichen, rechtspolitischen und frauenpolitischen Konsequenzen aus der Tatsache, daß die Hochschulen in einem rechtlich unerträglichen Zustand sind, werden diskutiert. Kritisiert wird vor allem das Argument, daß es die komplexen Strukturen und Eigengesetzlichkeiten der Hochschulen sind, die die Gleichberechtigung der Frauen in den Hochschulen verhindern. Als ein Vorschlag zur Veränderung wird angeregt, daß Frauenförderung nicht Institutionen, sondern konkreten Personen abverlangt werden sollte. (KW)