Recht der Gleichstellung von Frauen : Versuch einer Strukturierung von Handlungsmöglichkeiten
Titelübersetzung:Emancipation law for women : an attempt to structure action opportunities
Autor/in:
Schiek, Dagmar
Quelle: Frauen-fragen, Frauen-perspektiven. Karin Donhauser (Hrsg.), Wera Hemmerich (Hrsg.), Bernhard Irrgang (Hrsg.), Jörg Klawitter (Hrsg.). Dettelbach: Röll (Forum für interdisziplinäre Forschung), 1994, S. 93-125
Inhalt: "Das Recht der Gleichstellung, d.h. Rechtspolitik, Rechtsnormen und Rechtsprechung, die sich mit der Aufhebung der sozialen Diskriminierung von Frauen befassen, gewinnt in der Bundesrepublik seit der Aufnahme des Gleichberechtigungsgebots in die Verfassung an Konturen. Dem rechtspolitischen Handeln liegen dabei unterschiedliche Gleichheitskonzepte zugrunde, wenn es nicht überhaupt zufällig oder topisch erfolgt. Die Frage ist, ob die rechtspolitischen Versuche die soziale Lage von Frauen tatsächlich verbessern und wohin die Reise weitergehen soll. Beantwortet werden kann sie nur aufgrund einer Klassifizierung der unterschiedlichen Regelungen nach Gleichheitskonzepten. Dazu will dieser Aufsatz einen Beitrag leisten." (Autorenreferat)
Frauenförderpläne als gleichstellungspolitische Strategie
Titelübersetzung:Plans relating to the promotion of women as a strategy in sex equality policy
Autor/in:
Knapp, Ulla
Quelle: Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb: Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten im Hochschul- und Wissenschaftsalltag. Margot Gebhardt-Benischke (Hrsg.), Ingeborg Stahr (Hrsg.). Alsbach-Hähnlein: Leuchtturm-Verl. (Blickfeld Hochschule : Schriftenreihe zur Hochschullehre und Hochschulforschung), 1991, S. 95-108
Inhalt: Der Beitrag erörtert die gleichstellungspolitische Wirkungsweise der Frauenförderungspläne an den Hochschulen und gibt Hinweise zu ihrer Anwendung auch außerhalb des Wissenschaftsbetriebes. Es werden zunächst die Gleichstellungsstrategien der 60er und 70er Jahre beschrieben, welche ihr Ziel der Chancengleichheit im akademischen Arbeitsleben nicht zuletzt deshalb verfehlten, weil die gesellschaftlichen Machtverhältnisse mit einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und einem männlich definierten Leistungsbegriff eine grundlegende Veränderung der Berufsbedingungen verhinderten. Die ideologische Betrachtungsweise der Frau als Defizitwesen trug ferner zu einer Entpolitisierung der Diskussion über Frauenarbeit bei. Auf dem Hintergrund der feministischen Theorie der beruflichen Diskriminierung von Frauen sollen die Frauenförderpläne eine neue Qualität der Maßnahmen und der rechtlichen Rahmenbedingungen gewinnen, um effektive personalpolitische Handlungsansätze zu ermöglichen. Weiterhin ist es notwendig, Frauenforschung und die Frauenstudien zu intensivieren und gesetzlich zu verankern. (ICE)
Frauenpolitik und Rechtsentwicklung am Beispiel Hochschulen
Titelübersetzung:Women's policy and legal development using universities as an example
Autor/in:
Gebhardt-Benischke, Margot
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 259-266
Inhalt: Der Beitrag geht aus von der Feststellung, daß sich die Situation von Frauen an der Hochschule trotz Frauenförderungsgesetz nicht verändert hat, sondern daß eher gerade die Hochschule gegenwärtig der Inbegriff der Frauendiskriminierung sind. Die Ausgangssituation Anfang der 80er Jahre wird geschildert, wobei vor allem auf die rechtlichen Veränderungen eingegangen wird. Es wird gezeigt, wie sich durch Frauenpolitik allmählich ein Wandel der rechtlichen Bewertung vollzog. In einem Vergleich der rechtlichen Situation heute mit der von früher wird festgestellt, daß sich die Beweislast für die Nichtdiskriminierung auf die Hochschulen verlagert hat. Die rechtlichen, rechtspolitischen und frauenpolitischen Konsequenzen aus der Tatsache, daß die Hochschulen in einem rechtlich unerträglichen Zustand sind, werden diskutiert. Kritisiert wird vor allem das Argument, daß es die komplexen Strukturen und Eigengesetzlichkeiten der Hochschulen sind, die die Gleichberechtigung der Frauen in den Hochschulen verhindern. Als ein Vorschlag zur Veränderung wird angeregt, daß Frauenförderung nicht Institutionen, sondern konkreten Personen abverlangt werden sollte. (KW)
Antidiskriminierungspolitik und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
Titelübersetzung:Anti-discrimination policy and flexibilization of the labor market
Autor/in:
Pfarr, Heide M.
Quelle: Mehr Arbeit durch weniger Recht?: Chancen und Risiken der Arbeitsmarktflexibilisierung. Christoph F. Büchtemann (Hrsg.), Helmut Neumann (Hrsg.). Berlin: Ed. Sigma, 1990, S. 193-203
Inhalt: In dem Beitrag werden am Beispiel von Frauen die verteilungspolitischen Implikationen untersucht, die sich sowohl aus der einseitigen Ausrichtung sozialstaatlicher Regelungen am normativen Bezugsmodell des Normalarbeitsverhältnisses wie auch aus neueren Deregulierungsmaßnahmen ergeben. Ausgehend davon, daß sich in der BRD ein frauenspezifischer Arbeitsmarkt herausgebildet hat, wird gezeigt, daß sich die neuen Techniken besonders negativ auf die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen auswirken, obwohl die rechtlichen Bedingungen für die Gleichstellung der Frau im Erwerbsleben ausreichend sind. Aber weil es an Kollektivrechten fehlt, ist jede einzelne benachteiligte Frau darauf angewiesen, selbst tätig zu werden, was ein erhebliches Maß an Konfliktstärke erfordert. Diese Wirkungslosigkeit der gesetzlichen Bestimmungen führt zur Dysfunktionalität der speziellen Schutzgesetze für Frauen. Die Analyse macht deutlich, daß selbst die Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts spezifisch wirken und gegenüber Frauen nicht denselben Schutz entfalten wie gegenüber Männern. Am Beispiel des Erziehungsurlaubs wird klar, daß nicht mehr Frauen Arbeit finden, sondern nur mehr von ihnen unter geringem oder fehlendem sozialen Schutz arbeiten müssen. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, daß die Beschäftigungs(förderungs)gesetze nicht nur zur Verschlechterung der (Frauen-)Arbeitsplätze führen, sondern auch die Spaltung der Belegschaft in Stammbelegschaft und Randbelegschaft fördern, was insgesamt zu einer Schwächung der gewerkschaftlichen Interessenvertretung führt. (ICA)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Equal opportunity policies for women in the Federal Republic of Germany
Titelübersetzung:Gleichstellungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Eitel, Ludwig
Quelle: Sex discrimination and equal opportunity: the labour market and employment policy. Günther Schmid (Hrsg.), Renate Weitzel (Hrsg.). Aldershot: Gower, 1984, S. 155-190
Inhalt: Diskussion um ein Anti-Diskriminierungsgesetz. (IAB)
Inhalt: "It is an undisputed fact that there is discrimination against women in society and, in particular, in employment in the FEderal Republic. What follows is therefore not a description of the various forms of discrimination or an analysis of the causes, though the importance of investigating the forms of discrimination against women - which are often covert and difficult to detect - should not be underestimated. The complexity of the problem and its close links with historical and social processes exceed the limits of jurisprudence and cll for a multidisciplinary approach. Furthermore, it is not intended to convoy the impression that discrimination against women can be eliminated by legal means alone. Still, it is claimed that it is both necessary and possible to improve the situation of women by legal instrument and by utilizing the capacity of the courts for solving conflicts. ... The first section (I) provides a brief summary of rules and regulations aimed at ensuring equality of status for women in employment, past experience in putting the relevant norms into effect, and recent trends in their practical implementation and court rulings. The second section (II) deals with the current discussion on an anti-discrimination-law for the Federal Republic. The final section (III) presents some considerations for future equal rights policy for women." (author's abstract)