CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Die Frauenquote vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht
Titelübersetzung:The women's quota before the European Court of Justice and the Federal Labor Court
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Gegenwartskunde : Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Jg. 45 (1996) H. 2, S. 229-238
Inhalt: Um die Frauenquote als Fördermaßnahme bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis und bei Beförderung wird in der Medienöffentlichkeit und vor Gerichten derzeit heftig gestritten. Seit dem Ende der achtziger Jahre gibt es in einigen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Quotierungsregelungen, entweder in Form einer Entscheidungsquote, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, oder einer Ziel- bzw. Ergebnisquote wie in Hessen und Brandenburg. Der vorliegende Beitrag zeigt zu diesem Thema folgendes: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bremer Quote vom Oktober 1995 ist nicht nur in der Frauenbewegung als Rückschlag der Gleichstellungspolitik aufgefaßt worden. Die Autorin setzt manch "männlich triumphierender Schlagzeile" und Kommentierung die nüchterne Auslegung entgegen, daß die politischen Auswirkungen dieses Urteils vermutlich negativer sind, als sie es im Hinblick auf die juristische Bedeutung der Entscheidung zu sein bräuchten. (ICE)
Titelübersetzung:The European Court of Human Rights on the women's quota
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 28 (1995) H. 4, S. 493-498
Inhalt: Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) hat die qualifikationsbezogene Entscheidungsquote aus Paragraph 4 des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes für unvereinbar mit der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie erklärt. Nach seinem Urteil vom 17.10.1995 bewirkt eine nationale Regelung, die Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei einer Beförderung "automatisch" Vorrang einräumt, eine Diskriminierung der Männer aufgrund ihres Geschlechts, wie sie Art. 2 abs. 1 der EG-Richtlinie gerade ausschließen wolle. Der vorliegende Beitrag diskutiert das Pro und Contra dieser Auseinandersetzung. Die Bremer Entscheidungsquote sollte der eingespielten Praxis entgegensteuern, auch ohne Qualifikationsargumente weiterhin den Mann auszuwählen, weil er nicht schwanger werden kann und vermutlich keine Hausarbeit leistet oder weil er sich aus der Sicht männlich geprägter Entscheidungsinstanzen als Mann auf einem Posten einfach besser macht. (ICE)
Strategien zum Abbau von Frauenbenachteiligung : Frauenförderung oder Gleichstellungspolitik
Titelübersetzung:Strategies for reducing discrimination against women : promotion of women or equal opportunity policy
Autor/in:
Gottschall, Karin
Quelle: Wien (Reihe Soziologie / Institut für Höhere Studien, Abt. Soziologie, No. 7), 1995. 15 S.
Inhalt: "Die anhaltende geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation in westlichen Industriegesellschaften ist wissenschaftlich erklärungs- und politisch veränderungsbedürftig, um so mehr, als sich in den letzten Jahrzehnten die traditionellen Unterschiede in Erwerbsverhalten und Qualifikationsstruktur der Geschlechter eher reduziert haben. Der Beitrag fragt nach den Erfolgsaussichten der bisher in Deutschland praktizierten Strategie der Frauenförderung, die sich von eher egalitär ausgerichteten Strategien nach US-amerikanischem Vorbild aber auch von dem wohlfahrtsstaatlich ausgerichteten schwedischen Modell durch eine Orientierung auf Geschlechterdifferenz unterscheidet. Am Beispiel empirischer Ergebnisse zu Struktur und Wirkung von Frauenförderung in der Privatwirtschaft und an Hochschulen wie auch der Diskussion um neue Chancen von Frauen im Management wird gezeigt, daß diese Konzepte, die die Vereinbarkeitsproblematik, Qualifizierungsprobleme oder aber vermeintliche spezifisch weibliche Fähigkeiten zum Ausgangspunkt nehmen, unzulänglich sind, weil sie das traditionelle, inzwischen jedoch brüchig gewordene Familien- und Erwerbsmuster und die darin eingelagerten Machtstrukturen nicht in Frage stellen. Eine erfolgversprechende Gleichstellungspolitik, für die es durchaus Ansatzpunkte gibt, muß diesen Zusammenhang wie auch die widersprüchliche, sozial differenzierende Entwicklungsdynamik gesamtgesellschaftlicher Strukturveränderungen in den Blick nehmen." (Autorenreferat)
Inhalt: "Sex segregation of labor markets still is common in most western industrialized countries. This structure needs explanation and political change, even more as in the last decades sex differences in labor market participation and education became less important. The German 'women promotion' strategy differs from the more egalitarian oriented politics in the United States or the Swedish welfare state model as it focuses an social difference of women's life course rather than an status equality. This paper questions the impact and outcomes of these promotion politics and linked discourses. As research results from various fields show (i.e. industry, university and management), difference oriented strategies fail to cope with the ongoing erosion of the traditional 'normal wages labor'/ 'house wife family' system and the gender hierarchies built in these structures. However, given the examples of some more promising antidiscrimination measures regarding work, family, and welfare state, a 'sustainable' political strategy that challenges gender hierarchies as well as social inequality within the dynamics of restructuring modern societies seems possible." (author's abstract)
Quoten und Grundgesetz : Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit von Frauenförderung
Titelübersetzung:Ratios and the Basic Law : the necessity and constitutionality of the promotion of women
Autor/in:
Pfarr, Heide M.
Quelle: Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges., 1988. 272 S.
Inhalt: Die verfassungsrechtliche Diskussion um die Zulässigkeit von Quotenregelungen wird mit großer Heftigkeit geführt, seitdem es Frauenfördermaßnahmen mit solchen Regelungen zugunsten von Frauen gibt. Die Verfasserin unterzieht unter dem Blickwinkel des Gleichberechtigungsgebotes von Artikel 3, Abs. II Grundgesetz alle einschlägigen Gesetzestexte sowie die Rechtsprechung vor allem des Bundesverfassungsgerichts einer kritischen Interpretation im Hinblick auf die Zulässigkeit von Quotierungsregelungen. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, daß eine Grundrechtsbeeinträchtigung (in diesem Fall der Männer) hinzunehmen ist, sofern sie in einem angemessenen Verhältnis zur Grundrechtsverwirklichung der Gleichberechtigung steht, d.h. sofern ohne eine solche Grundrechtsbeeinträchtigung keine Verwirklichung der Gleichberechtigung für Frauen möglich ist. Bereits vorhandene Gesetze und internationale Vereinbarungen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung werden dargestellt und dahingehend überprüft, ob sie dazu geführt haben, die Gleichberechtigung von Frauen im Erwerbsleben durchzusetzen. Die faktische Wirkungslosigkeit der in diesem Gesetz festgelegten Diskriminierungsverbote hat zu der Einführung von Frauenfördermaßnahmen bzw. zur Einbringung solcher Konzepte in die politische Diskussion geführt. Die Verhältnismäßigkeit und die Effizienz dieser Konzepte bzw. realisierte Maßnahmen werden von der Verfasserin einer kritischen Durchleuchtung unterzogen. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Quoten werden in diesem Buch systematisch dargestellt und bewertet. (IAB)