Titelübersetzung:The European Court of Human Rights on the women's quota
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 28 (1995) H. 4, S. 493-498
Inhalt: Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) hat die qualifikationsbezogene Entscheidungsquote aus Paragraph 4 des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes für unvereinbar mit der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie erklärt. Nach seinem Urteil vom 17.10.1995 bewirkt eine nationale Regelung, die Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei einer Beförderung "automatisch" Vorrang einräumt, eine Diskriminierung der Männer aufgrund ihres Geschlechts, wie sie Art. 2 abs. 1 der EG-Richtlinie gerade ausschließen wolle. Der vorliegende Beitrag diskutiert das Pro und Contra dieser Auseinandersetzung. Die Bremer Entscheidungsquote sollte der eingespielten Praxis entgegensteuern, auch ohne Qualifikationsargumente weiterhin den Mann auszuwählen, weil er nicht schwanger werden kann und vermutlich keine Hausarbeit leistet oder weil er sich aus der Sicht männlich geprägter Entscheidungsinstanzen als Mann auf einem Posten einfach besser macht. (ICE)
Ost- und Westwissenschaftlerinnen im kritischen Vergleich
Titelübersetzung:A critical comparison of female scientists in east and west Germany
Autor/in:
Petruschka, Gisela
Quelle: Utopie kreativ : Diskussion sozialistischer Alternativen, (1994) H. 43/44, S. 31-43
Inhalt: Die Autorin skizziert die wichtigsten Daten zu den rechtlichen, politischen und verwaltungspolitischen Rahmenbedingungen zur Neuordnung der ostdeutschen Wissenschafts- und Hochschullandschaft seit der Wende 1989, um auf diesem Hintergrund die Verhaltensmuster ost- und westdeutscher Politikerinnen und Wissenschaftlerinnen zu vergleichen. Die Befunde werden unter dem Aspekt von Gleichstellungsfragen von Frauen in der Wissenschaft diskutiert. Aufgabe von Wissenschaftlerinnen hat es zu sein, die Analyse der Geschlechterverhältnisse als gesellschaftliche Verhältnisse auch in der Wissenschaft vorzunehmen und damit die Kritik an Herrschaftsverhältnissen nicht nur auf die Kritik in den Geschlechterbeziehungen zu reduzieren. Damit nicht nur ein neuer "Katzentisch" für Frauen geschaffen wird, müssen die strukturellen Defizite der Frauendiskriminierung aufgezeigt werden. (pmb)
Schlagwörter:Gleichstellung; neue Bundesländer; Frauenpolitik; Integration; alte Bundesländer; DDR; Diskriminierung
Quelle: Alsbach-Hähnlein: Leuchtturm-Verl. (Blickfeld Hochschule : Schriftenreihe zur Hochschullehre und Hochschulforschung, Bd. 2), 1991. 241 S.
Inhalt: In einer Zusammenstellung über die Inhalte von Frauenpolitik an den Hochschulen werden die verschiedenen Problemstellungen, Entwicklungstendenzen und Anwendungsbereiche angesprochen. der Band will einem Informationsbedarf über Frauen im Wissenschaftsbetrieb entgegenkommen und die erreichten Ziele im Unterschied noch durchzusetzender Forderungen der feministischen Politik verdeutlichen. Die Ziele der Frauenpolitik liegen angesichts der deutlichen Unterrepräsentation von Frauen in wissenschaftlichen Qualifikationsstellen in der Erreichung von Chancengleichheit und der Bekämpfung von Diskriminierung an den Hochschulen. Die Durchsetzung des Frauenförderungsgesetzes mit einer Quotierungsregelung, die regionalen Frauenförderpläne oder die Errichtung des Amtes einer Frauenbeauftragten zeugen zum Beispiel von einem langen Prozeß der Auseinandersetzungen. Nach einer Beschreibung der Frauenpolitik in den 80er Jahren werden Erfahrungsberichte, mögliche Handlungsstrategien und Zukunftsperspektiven aufgezeigt. (ICE)
Frauenpolitik und Rechtsentwicklung am Beispiel Hochschulen
Titelübersetzung:Women's policy and legal development using universities as an example
Autor/in:
Gebhardt-Benischke, Margot
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 259-266
Inhalt: Der Beitrag geht aus von der Feststellung, daß sich die Situation von Frauen an der Hochschule trotz Frauenförderungsgesetz nicht verändert hat, sondern daß eher gerade die Hochschule gegenwärtig der Inbegriff der Frauendiskriminierung sind. Die Ausgangssituation Anfang der 80er Jahre wird geschildert, wobei vor allem auf die rechtlichen Veränderungen eingegangen wird. Es wird gezeigt, wie sich durch Frauenpolitik allmählich ein Wandel der rechtlichen Bewertung vollzog. In einem Vergleich der rechtlichen Situation heute mit der von früher wird festgestellt, daß sich die Beweislast für die Nichtdiskriminierung auf die Hochschulen verlagert hat. Die rechtlichen, rechtspolitischen und frauenpolitischen Konsequenzen aus der Tatsache, daß die Hochschulen in einem rechtlich unerträglichen Zustand sind, werden diskutiert. Kritisiert wird vor allem das Argument, daß es die komplexen Strukturen und Eigengesetzlichkeiten der Hochschulen sind, die die Gleichberechtigung der Frauen in den Hochschulen verhindern. Als ein Vorschlag zur Veränderung wird angeregt, daß Frauenförderung nicht Institutionen, sondern konkreten Personen abverlangt werden sollte. (KW)
Quoten und Grundgesetz : Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit von Frauenförderung
Titelübersetzung:Ratios and the Basic Law : the necessity and constitutionality of the promotion of women
Autor/in:
Pfarr, Heide M.
Quelle: Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges., 1988. 272 S.
Inhalt: Die verfassungsrechtliche Diskussion um die Zulässigkeit von Quotenregelungen wird mit großer Heftigkeit geführt, seitdem es Frauenfördermaßnahmen mit solchen Regelungen zugunsten von Frauen gibt. Die Verfasserin unterzieht unter dem Blickwinkel des Gleichberechtigungsgebotes von Artikel 3, Abs. II Grundgesetz alle einschlägigen Gesetzestexte sowie die Rechtsprechung vor allem des Bundesverfassungsgerichts einer kritischen Interpretation im Hinblick auf die Zulässigkeit von Quotierungsregelungen. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, daß eine Grundrechtsbeeinträchtigung (in diesem Fall der Männer) hinzunehmen ist, sofern sie in einem angemessenen Verhältnis zur Grundrechtsverwirklichung der Gleichberechtigung steht, d.h. sofern ohne eine solche Grundrechtsbeeinträchtigung keine Verwirklichung der Gleichberechtigung für Frauen möglich ist. Bereits vorhandene Gesetze und internationale Vereinbarungen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung werden dargestellt und dahingehend überprüft, ob sie dazu geführt haben, die Gleichberechtigung von Frauen im Erwerbsleben durchzusetzen. Die faktische Wirkungslosigkeit der in diesem Gesetz festgelegten Diskriminierungsverbote hat zu der Einführung von Frauenfördermaßnahmen bzw. zur Einbringung solcher Konzepte in die politische Diskussion geführt. Die Verhältnismäßigkeit und die Effizienz dieser Konzepte bzw. realisierte Maßnahmen werden von der Verfasserin einer kritischen Durchleuchtung unterzogen. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Quoten werden in diesem Buch systematisch dargestellt und bewertet. (IAB)
Equal opportunity policies for women in the Federal Republic of Germany
Titelübersetzung:Gleichstellungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Eitel, Ludwig
Quelle: Sex discrimination and equal opportunity: the labour market and employment policy. Günther Schmid (Hrsg.), Renate Weitzel (Hrsg.). Aldershot: Gower, 1984, S. 155-190
Inhalt: Diskussion um ein Anti-Diskriminierungsgesetz. (IAB)
Inhalt: "It is an undisputed fact that there is discrimination against women in society and, in particular, in employment in the FEderal Republic. What follows is therefore not a description of the various forms of discrimination or an analysis of the causes, though the importance of investigating the forms of discrimination against women - which are often covert and difficult to detect - should not be underestimated. The complexity of the problem and its close links with historical and social processes exceed the limits of jurisprudence and cll for a multidisciplinary approach. Furthermore, it is not intended to convoy the impression that discrimination against women can be eliminated by legal means alone. Still, it is claimed that it is both necessary and possible to improve the situation of women by legal instrument and by utilizing the capacity of the courts for solving conflicts. ... The first section (I) provides a brief summary of rules and regulations aimed at ensuring equality of status for women in employment, past experience in putting the relevant norms into effect, and recent trends in their practical implementation and court rulings. The second section (II) deals with the current discussion on an anti-discrimination-law for the Federal Republic. The final section (III) presents some considerations for future equal rights policy for women." (author's abstract)