Perspektiven einer Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern
Titelübersetzung:Prospects for a policy of equality between men and women
Autor/in:
Hausen, Karin; Krell, Gertraude
Quelle: Frauenerwerbsarbeit: Forschungen zu Geschichte und Gegenwart. Karin Hausen (Hrsg.), Gertraude Krell (Hrsg.). München: Hampp, 1993, S. 9-24
Inhalt: Die in Wissenschaft und Politik vorherrschende Sicht auf erwerbstätige Frauen läßt sich mit den Begriffen "Defizitforschung" und "Entwicklungshilfe" (Frauenförderung etc.) charakterisieren. Ausgehend von dieser These versuchen die Autorinnen für beide deutsche Staaten die getrennten Wege der Frauenpolitik historisch und systematisch vergleichend zu analysieren. Sie skizzieren im Überblick die historische Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen seit dem 19. Jahrhundert. Nach dem zweiten Weltkrieg galt für beide deutsche Staaten das Modell der Geschlechterordnung, das für Frauen zwar eine berufsrelevante Ausbildung vorsah, diese aber inhaltlich möglichst auf die zukünftige Familienarbeit abstimmte. Geschildert wird der unterschiedliche politische und rechtliche Umgang mit diesem Modell in der DDR und im Westen Deutschlands und die unterschiedliche Entwicklung einer "Frauenförderung". Eine starke institutionalisierte Interessenvertretung von Frauen in diesem Bereich ist nach der Wiedervereinigung dringender denn je, lautet ein Fazit. (rk)
Schlagwörter:Frauenerwerbstätigkeit; Frauenforschung; DDR; neue Bundesländer; Frauenpolitik; historische Entwicklung; alte Bundesländer; Wiedervereinigung; Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Mann; Gleichberechtigung
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Zwischen Frauensolidarität und Verwaltungsbürokratie : staatliche Gleichstellungsbüros als institutionalisierte Frauenpolitik
Titelübersetzung:Between women's solidarity and administrative bureaucracy : government equal opportunity offices as institutionalized women's policy
Autor/in:
Kaufmann, Claudia
Quelle: Solidarität - Streit - Widerspruch: Festschrift für Judith Janoska. Katharina Belser (Hrsg.), Elisabeth Ryter (Hrsg.), Marianne Schnegg (Hrsg.), Marianne Ulmi (Hrsg.). Zürich: eFeF-Verl. (Schriftenreihe des Vereins Feministische Wissenschaft), 1991, S. 173-188
Inhalt: Der vorliegende Beitrag reflektiert die Möglichkeiten solidarischer Beziehungen zwischen den staatlichen Frauenstellen und der Frauenbewegung. Beschrieben werden die Entstehungsgeschichte der staatlichen Frauenbüros und deren oft recht unbequeme institutionelle Rahmenbedingungen. Das Eingebundensein der Frauenbüros in den staatlichen Verwaltungsapparat bringt klare und die Arbeit häufig behindernde Einschränkungen mit sich, von denen sich die nicht-amtlichen Feministinnen abgrenzen (müssen). Insgesamt hat der gemeinsame Kampf für staatliche Frauenstellen die Solidarität zwischen den verschiedenen Fraktionen der Frauenbewegung wachsen lassen. (ICE)
Schlagwörter:Frauenbewegung; Gleichberechtigung; Gleichstellungsstelle; Frauenbeauftragte; Staat; Verwaltung; Frauenpolitik; historische Entwicklung
CEWS Kategorie:Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Berufliche Gleichstellungspolitik in den USA
Titelübersetzung:Occupational emancipation policy in the USA
Autor/in:
Knapp, Ulla
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 277-286
Inhalt: In dem Beitrag wird die berufliche Gleichstellungspolitik in den USA untersucht mit dem Ziel, diese Strategien für die BRD nutzbar zu machen. Indem die bundesgesetzlichen Regelungen zur beruflichen Gleichstellung in den USA dargestellt werden, werden die rechtlichen und administrativen Strategien diesbezüglich verdeutlicht. Die vier Behörden bzw. Kommissionen, die die bundesgesetzlichen Regelungen umsetzen, werden vorgestellt: (1) die Civil Rights Commission; (2) die Equal Employment Opportunity Commission; (3) das Office of Federal Contract Compliance; (4) das Women's Bureau im Bundesarbeitsministerium mit zehn Regionalbehörden. Als eine Strategie, die über die gleichstellungspolitischen Regelungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe hinaus praktiziert wird, wird "set asides" vorgestellt: Ein bestimmter Prozentsatz der kommunalen bzw. Landesaufträge muß an Firmen gehen, die Frauen oder Minoritäten gehören. Die Analyse macht einsichtig, daß so gut wie alle größeren Unternehmen in den USA Frauenförderpläne und Gleichstellungsstellen haben. Eine Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß gleichstellungspolitische Strategien inzwischen im Unternehmensbereich weitgehend akzeptiert werden und daß die Gleichstellungspolitik zumindest in gehobenen Positionen erfolgreich ist. Als ein Schwerpunkt zukünftiger Maßnahmen wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesehen. (KW)
Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen - Fortschritt oder Rückschritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter
Titelübersetzung:Promotion of women and quotas at universities - progress or regression on the road to equality of the sexes
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: Frauenförderung in der Praxis: Frauenbeauftragte berichten. Erika Bock-Rosenthal (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1990, S. 78-101
Inhalt: Der Aufsatz geht der Frage nach, ob Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen der Gleichstellung der Geschlechter förderlich oder abträglich ist. Zunächst wird auf die Geschichte des Frauenstudiums, dann auf Studienbeteiligung und -erfolge von Frauen eingegangen und die zahlenmäßigen Anteile der Wissenschaftlerinnen am gesamten wissenschaftlichen Personal aufgezeigt. Dann wird Frauenförderung als Abbau von Barrieren beschrieben und das Instrument der Quotierung vorgestellt und diskutiert. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß Quotierung allein unwirksam ist und flankierender Maßnahmen bedarf, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit einem Leben mit Kindern betreffen. Der Quotierungsbeschluß der SPD führte bei Männern zu einer geringeren Konkurrenz untereinander. Dagegen hat sich durch Beschlüsse und öffentliche Diskussion in den Wissenschaftsbetrieben für Frauen bislang kaum etwas geändert. Rückschrittlich sind Frauenförderung und Quotierung deshalb, weil "der Glaube abhanden gekommen ist, die Gleichberechtigung würde sich von allein herstellen" und weil möglicherweise Widerstände härter werden. Der Erfolg von Frauenförderung hängt ab vom Ausbau des Frauennetzwerkes und der Verbindung von Frauenpolitik mit der Stukturpolitik der Hochschulen. Insgesamt gesehen schafft die Quotierung keine neuen Arbeitsplätze, produziert keine Vision einer humanen Gesellschaft, fördert aber die Annäherung an eine verfassungsgemäße Wirklichkeit. (AG)
Antidiskriminierungspolitik und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
Titelübersetzung:Anti-discrimination policy and flexibilization of the labor market
Autor/in:
Pfarr, Heide M.
Quelle: Mehr Arbeit durch weniger Recht?: Chancen und Risiken der Arbeitsmarktflexibilisierung. Christoph F. Büchtemann (Hrsg.), Helmut Neumann (Hrsg.). Berlin: Ed. Sigma, 1990, S. 193-203
Inhalt: In dem Beitrag werden am Beispiel von Frauen die verteilungspolitischen Implikationen untersucht, die sich sowohl aus der einseitigen Ausrichtung sozialstaatlicher Regelungen am normativen Bezugsmodell des Normalarbeitsverhältnisses wie auch aus neueren Deregulierungsmaßnahmen ergeben. Ausgehend davon, daß sich in der BRD ein frauenspezifischer Arbeitsmarkt herausgebildet hat, wird gezeigt, daß sich die neuen Techniken besonders negativ auf die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen auswirken, obwohl die rechtlichen Bedingungen für die Gleichstellung der Frau im Erwerbsleben ausreichend sind. Aber weil es an Kollektivrechten fehlt, ist jede einzelne benachteiligte Frau darauf angewiesen, selbst tätig zu werden, was ein erhebliches Maß an Konfliktstärke erfordert. Diese Wirkungslosigkeit der gesetzlichen Bestimmungen führt zur Dysfunktionalität der speziellen Schutzgesetze für Frauen. Die Analyse macht deutlich, daß selbst die Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts spezifisch wirken und gegenüber Frauen nicht denselben Schutz entfalten wie gegenüber Männern. Am Beispiel des Erziehungsurlaubs wird klar, daß nicht mehr Frauen Arbeit finden, sondern nur mehr von ihnen unter geringem oder fehlendem sozialen Schutz arbeiten müssen. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, daß die Beschäftigungs(förderungs)gesetze nicht nur zur Verschlechterung der (Frauen-)Arbeitsplätze führen, sondern auch die Spaltung der Belegschaft in Stammbelegschaft und Randbelegschaft fördern, was insgesamt zu einer Schwächung der gewerkschaftlichen Interessenvertretung führt. (ICA)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Hochschulpolitik ist auch Frauenpolitik
Titelübersetzung:University policy is also women's policy
Autor/in:
Wisniewski, Roswitha
Quelle: Frauen in Wissenschaft und Politik. Ursula Huffmann (Hrsg.), Dorothea Frandsen (Hrsg.), Annette Kuhn (Hrsg.), Sigrid Bias-Engels (Red.). Düsseldorf: Schwann-Bagel, 1987, S. 281-282
Inhalt: Ausgehend von der Tatsache, daß nirgendwo im Bereich des öffentlichen Lebens der Anteil der Frauen in höheren Positionen so gering ist wie an den Hochschulen, wird dargestellt, welche frauenpolitischen Maßnahmen in der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes der vergangenen Legislaturperiode ergriffen wurden. (SH)
Quelle: Frauen in Wissenschaft und Politik. Ursula Huffmann (Hrsg.), Dorothea Frandsen (Hrsg.), Annette Kuhn (Hrsg.), Sigrid Bias-Engels (Red.). Düsseldorf: Schwann-Bagel, 1987, S. 69-74
Inhalt: Dem Beitrag vorangestellt sind einige biographische Anmerkungen über die Schöpferin der Bestimmung des Grundgesetzes, nach der Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Sie selbst hatte die entsprechende Entwicklung 1978 in einem Artikel dargestellt, der hier ebenfalls abgedruckt ist. Darin berichtet sie über die Arbeit des Parlamentarischen Rates, der mit der Verfassungsgebung befaßt war, und über die weitere Entwicklung der Gleichberechtigung, wie sie beispielsweise im Familienrecht gefaßt ist. (SH)
Schlagwörter:Gleichberechtigung; Grundgesetz; Recht; historische Entwicklung
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Gleichstellungspolitik
Quelle: Frauen in Wissenschaft und Politik. Ursula Huffmann (Hrsg.), Dorothea Frandsen (Hrsg.), Annette Kuhn (Hrsg.), Sigrid Bias-Engels (Red.). Düsseldorf: Schwann-Bagel, 1987, S. 75-97
Inhalt: Der biographischen Einführung der Juristin Erna Scheffler folgt ein von ihr selbst verfaßter Beitrag über die Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft im Wandel der Rechtsordnung seit 1918. Darin geht sie nicht nur auf die Entwicklung der Gleichstellung von Mann und Frau in den Zeiträumen 1919 bis 1933 und 1945 bis 1970 ein, sondern sie weist auch jeweils darauf hin, wo es noch an der vollen Herstellung der selbständigen Rechtsposition der Frau fehlt. (SH)
Schlagwörter:Frauenbewegung; Gleichberechtigung; Recht; historische Entwicklung
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Equal opportunity policies for women in the Federal Republic of Germany
Titelübersetzung:Gleichstellungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Eitel, Ludwig
Quelle: Sex discrimination and equal opportunity: the labour market and employment policy. Günther Schmid (Hrsg.), Renate Weitzel (Hrsg.). Aldershot: Gower, 1984, S. 155-190
Inhalt: Diskussion um ein Anti-Diskriminierungsgesetz. (IAB)
Inhalt: "It is an undisputed fact that there is discrimination against women in society and, in particular, in employment in the FEderal Republic. What follows is therefore not a description of the various forms of discrimination or an analysis of the causes, though the importance of investigating the forms of discrimination against women - which are often covert and difficult to detect - should not be underestimated. The complexity of the problem and its close links with historical and social processes exceed the limits of jurisprudence and cll for a multidisciplinary approach. Furthermore, it is not intended to convoy the impression that discrimination against women can be eliminated by legal means alone. Still, it is claimed that it is both necessary and possible to improve the situation of women by legal instrument and by utilizing the capacity of the courts for solving conflicts. ... The first section (I) provides a brief summary of rules and regulations aimed at ensuring equality of status for women in employment, past experience in putting the relevant norms into effect, and recent trends in their practical implementation and court rulings. The second section (II) deals with the current discussion on an anti-discrimination-law for the Federal Republic. The final section (III) presents some considerations for future equal rights policy for women." (author's abstract)