Die Frauenquote vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht
Titelübersetzung:The women's quota before the European Court of Justice and the Federal Labor Court
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Gegenwartskunde : Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Jg. 45 (1996) H. 2, S. 229-238
Inhalt: Um die Frauenquote als Fördermaßnahme bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis und bei Beförderung wird in der Medienöffentlichkeit und vor Gerichten derzeit heftig gestritten. Seit dem Ende der achtziger Jahre gibt es in einigen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Quotierungsregelungen, entweder in Form einer Entscheidungsquote, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, oder einer Ziel- bzw. Ergebnisquote wie in Hessen und Brandenburg. Der vorliegende Beitrag zeigt zu diesem Thema folgendes: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bremer Quote vom Oktober 1995 ist nicht nur in der Frauenbewegung als Rückschlag der Gleichstellungspolitik aufgefaßt worden. Die Autorin setzt manch "männlich triumphierender Schlagzeile" und Kommentierung die nüchterne Auslegung entgegen, daß die politischen Auswirkungen dieses Urteils vermutlich negativer sind, als sie es im Hinblick auf die juristische Bedeutung der Entscheidung zu sein bräuchten. (ICE)
Inhalt: Das Papier enthält einen Bericht des Kultur- und Bildungsausschusses des Europarates sowie ein erläuterndes Memorandum zu den de facto und de jure bestehenden Ungleichheiten von Frauen und Männern im Bildungswesen der Mitgliedsstaaten. Es wird festgestellt, daß männliche Vorstellungen von geschlechtsspezifischen und ethnischen Ungleichheiten dominieren und der Gleichstellungsprozeß in vielen Ländern Europas stagniert oder sogar rückläufig ist. In einem Empfehlungsentwurf wird die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter bekräftigt und werden folgende Maßnahmen gefordert: (1) Garantie des freien Zugangs zur Bildung und freie Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Schul- und Berufsausbildung; (2) Verurteilung von physischer und verbaler sexueller Belästigung und Gewalt; (3) Chancengleichheit für Frauen und Mütter am Arbeitsplatz; (4) Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an Entscheidungen; (5) Verbesserung der Forschung zu geschlechtssensiblen und kulturellen Fragen; (6) Steigerung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schule. (pra)
Quelle: Regensburg: Walhalla u. Praetoria Verl., 1991. XVI, 262 S.
Inhalt: Frauenförderung ist zur zentralen Zukunftsaufgabe von Verwaltung und Wirtschaft geworden. Das Buch gibt Anregungen und zeigt Wege auf, wie Benachteiligungen von Frauen im Beruf entschärft und die Implementation von Frauenförderungsplänen in der Praxis vorangetrieben werden kann. Die Entwicklung der Chancengleichheit und der Gleichstellung der Frau wird hier auf dem Hintergrund eines historischen Abrisses und einer detaillierten Betrachtung der rechtlichen und gesetzlichen Veränderungen auch in einem internationalen Vergleich skizziert. Des weiteren werden die organisations- und personalpolitischen Weichenstellungen einer Frauenförderung angesprochen, sowie die frauenpolitischen Programme der verschiedenen Parteien analysiert. Besondere Beachtung finden die Institution der Gleichstellungsstellen und die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen. (ICH)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerk
Strukturen von Gleichstellungsorganen in den Mitgliedstaaten der EG
Titelübersetzung:Structures of emancipation organs in the member states of the EC
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst des Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, Jg. 7 (1989) H. 1/2, S. 143-154
Inhalt: Seit Ende der 70er Jahre ist in allen EG-Ländern ein Prozeß der Institutionalisierung der Frauenpolitik im Gange. Es wurden Organe gesetzlich verankert, die die gesellschaftliche Stellung von Frauen prüfen, und solche, deren Aufgabe es ist, auf die Abschaffung der Diskriminierung von Frauen hinzuwirken. Die EG-Richtlinien, die zur Gleichstellung erlassen wurden, sind für viele nationale Gleichstellungsorgane eine wichtige Grundlage ihrer Politik, da sie geeignet sind, auf die nach wie vor bestehenden Diskrepanzen zwischen dem rechtlichen Anspruch auf Gleichstellung und dem wirklichen Zustand hinzuweisen. Bereits in den Römischen Verträgen von 1957 war das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit festgelegt worden. Später entstanden zahlreiche Organisationen und Komissionen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Besonderheiten der "GO's" (governmental organisations), der "NGO's" (non-governmental organisations) und der "Quangos" (quasi-non-governmental organisations), über das Netz der formalen und informellen Zusammenarbeit sowie über Kompetenzen und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsorgane. (KA)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichheitsvorstellungen in Gleichstellungskonzepten
Titelübersetzung:Ideas of equality in equality concepts
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst des Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, Jg. 6 (1988) H. 3, S. 1-11
Inhalt: Da im Zuge der Popularisierung der frauenpolitischen Debatte häufig gebrauchte Begriffe an Präzision verloren haben und zunehmend den Charakter von Leerformeln tragen, versucht die Autorin in diesem Artikel dem Schlagwort "Gleichstellung" wieder Inhalte und Konzepte zuzuordnen. Sie zeigt, daß den Forderungen nach "Gleichstellung" sehr verschiedene und oftmals widersprechende Verständnisweisen dieses Begriffs zugrunde liegen. Das Sichten der frauenpolitischen Debatten der letzten Jahre läßt die Autorin zwischen fünf verschiedenen Verständnisweisen von "Gleichstellung" unterscheiden: (1) Gleichstellung als Gleichbewertung des Andersseins, (2) Gleichstellung als Gleichbehandlung, (3) Gleichstellung als Chancengleichheit, (4) Gleichstellung als gleiche Partizipation von Mann und Frau in allen Lebensbereichen und (5) Gleichstellung als gleiche Partizipation bei gleichzeitiger Durchsetzung "femininer" Werte.(DS)