Diskriminierungsverbot versus Verpflichtung zur positiven Förderung : die Implementation des amerikanischen Regelwerks zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Titelübersetzung:Ban on discrimination versus obligation towards positive promotion : the implementation of the American set of rules relating to equality of men and women on the labor market
Autor/in:
Lindecke, Christiane
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 17 (1994) H. 1, S. 4-15
Inhalt: In der Bundesrepublik gibt es inzwischen eine Vielzahl von rechtlichen Ansätzen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen. Die zentrale Frage in der Debatte zu Gleichberechtigungsregelungen ist, wie gesetzliche Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, um die soziale Rolle zugunsten von Frauen verändern zu können. Der vorliegende Beitrag befaßt sich in diesem Kontext mit bereits institutionalisierten Frauengleichstellungsregelungen in den USA. Hier sind bereits drei Bundesgesetze in den 60er Jahren verabschiedet worden, die eine Wirkungseinschätzung zulassen. Eine Besonderheit der Regelungen, die Ausstattung mit Kontrollinstanzen und Sanktionsmöglichkeiten wird zunächst vorgestellt. Durch sie kann für den Bereich über Erfahrungen mit Konzeptionsmodellen verfügt werden. Im Mittelpunkt stehen dann die Implementationen und konkrete Umsetzung der Regelungen, um Möglichkeiten und Grenzen von Gleichstellungsgesetzen zu skizzieren. (psz)
Inhalt: Das Papier enthält einen Bericht des Kultur- und Bildungsausschusses des Europarates sowie ein erläuterndes Memorandum zu den de facto und de jure bestehenden Ungleichheiten von Frauen und Männern im Bildungswesen der Mitgliedsstaaten. Es wird festgestellt, daß männliche Vorstellungen von geschlechtsspezifischen und ethnischen Ungleichheiten dominieren und der Gleichstellungsprozeß in vielen Ländern Europas stagniert oder sogar rückläufig ist. In einem Empfehlungsentwurf wird die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter bekräftigt und werden folgende Maßnahmen gefordert: (1) Garantie des freien Zugangs zur Bildung und freie Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Schul- und Berufsausbildung; (2) Verurteilung von physischer und verbaler sexueller Belästigung und Gewalt; (3) Chancengleichheit für Frauen und Mütter am Arbeitsplatz; (4) Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an Entscheidungen; (5) Verbesserung der Forschung zu geschlechtssensiblen und kulturellen Fragen; (6) Steigerung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schule. (pra)
CEWS Kategorie:Bildung und Erziehung, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Graue Literatur, Bericht
Gleichstellung 2000? : Stellungnahme des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Schlußbericht der Enquete-Kommission "Zukünftige Bildungspolitik - Bildung 2000" (hochschulpolitische Empfehlungen)
Titelübersetzung:Equality 2000? : statement by the Association of Democratic Scientists regarding the final report of the commission of inquiry "Future education policy - Education 2000" (university policy recommendations)
Autor/in:
Kriszio, Marianne
Quelle: Forum Wissenschaft, Jg. 8 (1991) Nr. 4, S. 1-8
Inhalt: Die Autorinnen sehen "in der Unterrepräsentanz von Frauen im Wissenschaftsbereich eines der gravierendsten Modernisierungs- und Demokratisierungsdefizite heutiger Hochschulen" wiedergespiegelt. Die Stellungnahme legt einen besonderen Schwerpunkt auf "die Verzahnung von Mechanismen der westdeutschen Personalstruktur im Hochschulbereich mit der strukturellen Diskriminierung von Frauen". Es kommen u.a. Themen wie "Vereinbarkeit von Beruf und Familie", "Frauenbeauftragte", "Personalstruktur", "Frauen in Naturwissenschaft und Technik", "Frauen und Hochschule in den neuen Bundesländern" zur Sprache, wobei für das letztgenannte nur vorläufige Tendenzen aufgezeigt werden können. (pbb)
Schlagwörter:Gleichberechtigung; Bildungspolitik; Frauenerwerbstätigkeit; Personalpolitik; Diskriminierung; Frauenfeindlichkeit; Beruf; Familie
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)
Antidiskriminierungspolitik und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
Titelübersetzung:Anti-discrimination policy and flexibilization of the labor market
Autor/in:
Pfarr, Heide M.
Quelle: Mehr Arbeit durch weniger Recht?: Chancen und Risiken der Arbeitsmarktflexibilisierung. Christoph F. Büchtemann (Hrsg.), Helmut Neumann (Hrsg.). Berlin: Ed. Sigma, 1990, S. 193-203
Inhalt: In dem Beitrag werden am Beispiel von Frauen die verteilungspolitischen Implikationen untersucht, die sich sowohl aus der einseitigen Ausrichtung sozialstaatlicher Regelungen am normativen Bezugsmodell des Normalarbeitsverhältnisses wie auch aus neueren Deregulierungsmaßnahmen ergeben. Ausgehend davon, daß sich in der BRD ein frauenspezifischer Arbeitsmarkt herausgebildet hat, wird gezeigt, daß sich die neuen Techniken besonders negativ auf die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen auswirken, obwohl die rechtlichen Bedingungen für die Gleichstellung der Frau im Erwerbsleben ausreichend sind. Aber weil es an Kollektivrechten fehlt, ist jede einzelne benachteiligte Frau darauf angewiesen, selbst tätig zu werden, was ein erhebliches Maß an Konfliktstärke erfordert. Diese Wirkungslosigkeit der gesetzlichen Bestimmungen führt zur Dysfunktionalität der speziellen Schutzgesetze für Frauen. Die Analyse macht deutlich, daß selbst die Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts spezifisch wirken und gegenüber Frauen nicht denselben Schutz entfalten wie gegenüber Männern. Am Beispiel des Erziehungsurlaubs wird klar, daß nicht mehr Frauen Arbeit finden, sondern nur mehr von ihnen unter geringem oder fehlendem sozialen Schutz arbeiten müssen. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, daß die Beschäftigungs(förderungs)gesetze nicht nur zur Verschlechterung der (Frauen-)Arbeitsplätze führen, sondern auch die Spaltung der Belegschaft in Stammbelegschaft und Randbelegschaft fördern, was insgesamt zu einer Schwächung der gewerkschaftlichen Interessenvertretung führt. (ICA)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Equal opportunity policies for women in the Federal Republic of Germany
Titelübersetzung:Gleichstellungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Eitel, Ludwig
Quelle: Sex discrimination and equal opportunity: the labour market and employment policy. Günther Schmid (Hrsg.), Renate Weitzel (Hrsg.). Aldershot: Gower, 1984, S. 155-190
Inhalt: Diskussion um ein Anti-Diskriminierungsgesetz. (IAB)
Inhalt: "It is an undisputed fact that there is discrimination against women in society and, in particular, in employment in the FEderal Republic. What follows is therefore not a description of the various forms of discrimination or an analysis of the causes, though the importance of investigating the forms of discrimination against women - which are often covert and difficult to detect - should not be underestimated. The complexity of the problem and its close links with historical and social processes exceed the limits of jurisprudence and cll for a multidisciplinary approach. Furthermore, it is not intended to convoy the impression that discrimination against women can be eliminated by legal means alone. Still, it is claimed that it is both necessary and possible to improve the situation of women by legal instrument and by utilizing the capacity of the courts for solving conflicts. ... The first section (I) provides a brief summary of rules and regulations aimed at ensuring equality of status for women in employment, past experience in putting the relevant norms into effect, and recent trends in their practical implementation and court rulings. The second section (II) deals with the current discussion on an anti-discrimination-law for the Federal Republic. The final section (III) presents some considerations for future equal rights policy for women." (author's abstract)