Personalpolitik und Frauenförderung im öffentlichen Dienst : Gleichberechtigungsgesetze zwischen Anspruch und Alltag
Titelübersetzung:Personnel policy and promotion of women in the civil service : legislation on equality of rights between claims and everyday reality
Autor/in:
Bednarz-Braun, Iris; Bruhns, Kirsten
Quelle: Weinheim: Juventa Verl., 1997. 280 S.
Inhalt: Die Autorinnen stellen Ergebnisse eines Projektes vor, das am Deutschen Jugendinstitut durchgeführt wurde und anhand von qualitativen Interviews mit Experten und Expertinnen des öffentlichen Dienstes in Hessen und der Bundesverwaltung "Chancen der Frauenförderung im öffentlichen Dienst durch Personalvertretungspolitik" erarbeitete. Das Interesse konzentrierte sich auf die Frage nach der gleichstellungspolitischen Ausgestaltung von Personal- und Arbeitspolitik. Sie gehen zum einen den fördernden und hindernden Faktoren zur Behebung struktureller Diskriminierung im Bereich der beteiligten betrieblichen Akteure nach (Frauenbeauftragte, Personalräte etc.). Zum anderen analysieren sie die Frage, welche Faktoren die Entstehung von frauenförderndem Engagement und gleichstellungsorientierten Aktivitäten beeinflussen. Ziel war es, den betrieblichen Stellenwert von Frauenförderung zu analysieren und in einen Kontext zu neuen Gleichstellungsgesetzen zu stellen. Die Ergebnisse münden in politische Schlußfolgerungen u.a. zu frauenbezogener Personalpolitik und zum Umgang mit Mutterschaft in der Personalpolitik öffentlicher Arbeitgeber sowie zur "unverzichtbaren Notwendigkeit von Frauenpolitik". Die Interviewleitfäden sowie der Abdruck des "Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes" (24.6.1994) und des "Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes" (21.12.1993) schließen den Band ab. (rk)
Diskriminierungsverbot versus Verpflichtung zur positiven Förderung : die Implementation des amerikanischen Regelwerks zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Titelübersetzung:Ban on discrimination versus obligation towards positive promotion : the implementation of the American set of rules relating to equality of men and women on the labor market
Autor/in:
Lindecke, Christiane
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 17 (1994) H. 1, S. 4-15
Inhalt: In der Bundesrepublik gibt es inzwischen eine Vielzahl von rechtlichen Ansätzen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen. Die zentrale Frage in der Debatte zu Gleichberechtigungsregelungen ist, wie gesetzliche Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, um die soziale Rolle zugunsten von Frauen verändern zu können. Der vorliegende Beitrag befaßt sich in diesem Kontext mit bereits institutionalisierten Frauengleichstellungsregelungen in den USA. Hier sind bereits drei Bundesgesetze in den 60er Jahren verabschiedet worden, die eine Wirkungseinschätzung zulassen. Eine Besonderheit der Regelungen, die Ausstattung mit Kontrollinstanzen und Sanktionsmöglichkeiten wird zunächst vorgestellt. Durch sie kann für den Bereich über Erfahrungen mit Konzeptionsmodellen verfügt werden. Im Mittelpunkt stehen dann die Implementationen und konkrete Umsetzung der Regelungen, um Möglichkeiten und Grenzen von Gleichstellungsgesetzen zu skizzieren. (psz)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Berufliche Gleichstellungspolitik in den USA
Titelübersetzung:Occupational emancipation policy in the USA
Autor/in:
Knapp, Ulla
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 277-286
Inhalt: In dem Beitrag wird die berufliche Gleichstellungspolitik in den USA untersucht mit dem Ziel, diese Strategien für die BRD nutzbar zu machen. Indem die bundesgesetzlichen Regelungen zur beruflichen Gleichstellung in den USA dargestellt werden, werden die rechtlichen und administrativen Strategien diesbezüglich verdeutlicht. Die vier Behörden bzw. Kommissionen, die die bundesgesetzlichen Regelungen umsetzen, werden vorgestellt: (1) die Civil Rights Commission; (2) die Equal Employment Opportunity Commission; (3) das Office of Federal Contract Compliance; (4) das Women's Bureau im Bundesarbeitsministerium mit zehn Regionalbehörden. Als eine Strategie, die über die gleichstellungspolitischen Regelungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe hinaus praktiziert wird, wird "set asides" vorgestellt: Ein bestimmter Prozentsatz der kommunalen bzw. Landesaufträge muß an Firmen gehen, die Frauen oder Minoritäten gehören. Die Analyse macht einsichtig, daß so gut wie alle größeren Unternehmen in den USA Frauenförderpläne und Gleichstellungsstellen haben. Eine Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß gleichstellungspolitische Strategien inzwischen im Unternehmensbereich weitgehend akzeptiert werden und daß die Gleichstellungspolitik zumindest in gehobenen Positionen erfolgreich ist. Als ein Schwerpunkt zukünftiger Maßnahmen wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesehen. (KW)
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)
Antidiskriminierungspolitik und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
Titelübersetzung:Anti-discrimination policy and flexibilization of the labor market
Autor/in:
Pfarr, Heide M.
Quelle: Mehr Arbeit durch weniger Recht?: Chancen und Risiken der Arbeitsmarktflexibilisierung. Christoph F. Büchtemann (Hrsg.), Helmut Neumann (Hrsg.). Berlin: Ed. Sigma, 1990, S. 193-203
Inhalt: In dem Beitrag werden am Beispiel von Frauen die verteilungspolitischen Implikationen untersucht, die sich sowohl aus der einseitigen Ausrichtung sozialstaatlicher Regelungen am normativen Bezugsmodell des Normalarbeitsverhältnisses wie auch aus neueren Deregulierungsmaßnahmen ergeben. Ausgehend davon, daß sich in der BRD ein frauenspezifischer Arbeitsmarkt herausgebildet hat, wird gezeigt, daß sich die neuen Techniken besonders negativ auf die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen auswirken, obwohl die rechtlichen Bedingungen für die Gleichstellung der Frau im Erwerbsleben ausreichend sind. Aber weil es an Kollektivrechten fehlt, ist jede einzelne benachteiligte Frau darauf angewiesen, selbst tätig zu werden, was ein erhebliches Maß an Konfliktstärke erfordert. Diese Wirkungslosigkeit der gesetzlichen Bestimmungen führt zur Dysfunktionalität der speziellen Schutzgesetze für Frauen. Die Analyse macht deutlich, daß selbst die Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts spezifisch wirken und gegenüber Frauen nicht denselben Schutz entfalten wie gegenüber Männern. Am Beispiel des Erziehungsurlaubs wird klar, daß nicht mehr Frauen Arbeit finden, sondern nur mehr von ihnen unter geringem oder fehlendem sozialen Schutz arbeiten müssen. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, daß die Beschäftigungs(förderungs)gesetze nicht nur zur Verschlechterung der (Frauen-)Arbeitsplätze führen, sondern auch die Spaltung der Belegschaft in Stammbelegschaft und Randbelegschaft fördern, was insgesamt zu einer Schwächung der gewerkschaftlichen Interessenvertretung führt. (ICA)