Quelle: Grenzenlose Gesellschaft?: 29. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie ; 16. Kongress der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie ; 11. Kongress der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie ; Bd. II/1: Sektionen, Forschungskomitees, Arbeitsgruppen. Hermann Schwengel (Hrsg.), Britta Höpken (Mitarb.). Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Soziologie "Grenzenlose Gesellschaft?"; Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges., 1999, S. 486-489
Inhalt: "Die Positionierung von Individuen im gesellschaftlichen Gefüge sozialer Ungleichheit erfolgt in erster Linie über das System der Erwerbsarbeit. Die soziale Ungleichheit von Frauen und Männern ist hier maßgeblich geprägt durch eine horizontale Segregation in Frauen- und Männerberufe und durch eine vertikale Segregation in statushohe und statusniedrige Tätigkeiten innerhalb einzelner Berufsgruppen mit jeweils unterschiedlicher Ausstattung von Status, Macht und Einkommen. Ansätze zur Erklärung geschlechtsspezifischer Ungleichheit der Erwerbsarbeit haben zum Teil ihre Plausibilität eingebüßt. So ist die These vom Qualifikationsdefizit der Frauen mittlerweile überholt. Auch sozialisationstheoretische Argumente verlieren mit der zunehmenden Berufsorientierung von Frauen an Aussagekraft. Individuenzentrierten Erklärungsansätze lassen häufig außer acht, daß für das Zustandekommen der horizontalen und vertikalen Geschlechtersegregation Zuweisungsprozesse innerhalb von Arbeitsorganisationen eine wichtige Rolle spielen. Organisationen verfahren nicht geschlechtsneutral, sondern reproduzieren und vermitteln Geschlechtersegregation innerhalb ihrer Strukturen und mittels formeller wie informeller Mechanismen. Seit den 80er Jahren versuchen Arbeitsorgansationen verstärkt durch eine an Gleichstellung orientierte Personalpolitik zum Abbau von Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in Organisationen beizutragen. Wir gehen anhand ausgewählter Fallbeispiele der Frage nach, ob eine gleichstellungsmotivierte Personalpolitik zu einer Veränderung der Integration von Frauen in Organisationen führt. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen die tatsächliche Entwicklung des Frauenanteils auf verschiedenen Organisationsebenen im Zeitverlauf und die möglichen Effekte gleichstellungsorientierter Personalpolitik." (Autorenreferat)
Reaktionen von Männern auf Gleichstellungsinitiativen in Organisationen
Titelübersetzung:Reactions of men to equal opportunity initiatives in organizations
Autor/in:
Dackweiler, Regina
Quelle: Grenzenlose Gesellschaft?: 29. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie ; 16. Kongress der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie ; 11. Kongress der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie ; Bd. II/1: Sektionen, Forschungskomitees, Arbeitsgruppen. Hermann Schwengel (Hrsg.), Britta Höpken (Mitarb.). Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Soziologie "Grenzenlose Gesellschaft?"; Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges., 1999, S. 123-125
Inhalt: "Im analytischen Bezugsrahmen eines Modells der Reaktionsweisen von Männern bezogen auf Forderungen nach Geschlechterparität und -demokratie, das ein Handlungskontinuum von 'passiv-blockierenden' über 'aktiv-aggressiven' und 'assoziativ-kooptierenden' bis 'solidarischen' Reaktionen typisiert, präsentiert der Vortrag Ergebnisse eines empirischen Forschungsprojekts. Dieses untersuchte mit Hilfe qualitativer Methoden in sechs österreichischen Organisationen aus drei verschiedenen Organisationstypen (staatsbürokratische, marktökonomische und Non-Profit-Organisationen) mit ihren jeweils unterschiedlichen Logiken und Imperativen die Reaktionen von Männern auf gesetzlich verankerte Gleichstellungsinitiativen. Denn im Zuge der Forderungen der Neuen Frauenbewegung und im Rekurs auf die Zielsetzungen der UN-Frauendekade sowie der arbeitsmarktbezogenen Gleichstellungsvorgaben durch die EU wurden auch in Österreich seit Ende der 70er Jahre Gleichbehandlungsgesetze für den öffentlichen Dienst und die Privatwirtschaft formuliert. Diese richten sich gegen direkte wie indirekte Diskriminierungen und sehen im Falle des öffentlichen Dienstes darüber hinaus Förderungsmaßnahmen, insbesondere eine 40%-Quote vor. Jüngste Arbeitsmarktanalysen und Evaluationen der Wirksamkeit von Gleichbehandlungsgesetzgebungen zur Aufhebung der bestehenden Arbeitsmarktsegregationen vor allem im Sinne einer Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen machen jedoch überdeutlich, daß Gleichstellung bislang nur auf dem Papier besteht. Bei den Bundesbehörden kann konstatiert werden, daß Frauen innerhalb der hierarchischen Verwaltungsstruktur in niedrigen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen beschäftigt sind und an einen 'gläsernen Plafond' stoßen. Ausgehend von diesem Status-quo laßt sich fragen, welche strukturellen, kulturellen und situationalen Faktoren in Organisationen dazu beitragen, daß die entwickelten Gleichstellungsinstrumente nicht im erwünschtem Ausmaß greifen. Das Forschungsprojekt fokussierte die Aufmerksamkeit hierbei auf die Einstellungen und Handlungen von Männern in personalverantwortlichen Funktionen. Denn es ist diese Gruppe von Männern innerhalb von Organisationen, die sich aufgrund bestehender Gesetzgebungen damit konfrontiert sieht, den Abbau männlicher Privilegien und die Umverteilung von Ressourcen zwischen den Geschlechtern aktiv umsetzen zu sollen. Diese Gruppe kann auf verschiedene Weise die Realisierung dieses Ziels be- und verhindern." (Autorenreferat)
Personalpolitik und Frauenförderung im öffentlichen Dienst : Gleichberechtigungsgesetze zwischen Anspruch und Alltag
Titelübersetzung:Personnel policy and promotion of women in the civil service : legislation on equality of rights between claims and everyday reality
Autor/in:
Bednarz-Braun, Iris; Bruhns, Kirsten
Quelle: Weinheim: Juventa Verl., 1997. 280 S.
Inhalt: Die Autorinnen stellen Ergebnisse eines Projektes vor, das am Deutschen Jugendinstitut durchgeführt wurde und anhand von qualitativen Interviews mit Experten und Expertinnen des öffentlichen Dienstes in Hessen und der Bundesverwaltung "Chancen der Frauenförderung im öffentlichen Dienst durch Personalvertretungspolitik" erarbeitete. Das Interesse konzentrierte sich auf die Frage nach der gleichstellungspolitischen Ausgestaltung von Personal- und Arbeitspolitik. Sie gehen zum einen den fördernden und hindernden Faktoren zur Behebung struktureller Diskriminierung im Bereich der beteiligten betrieblichen Akteure nach (Frauenbeauftragte, Personalräte etc.). Zum anderen analysieren sie die Frage, welche Faktoren die Entstehung von frauenförderndem Engagement und gleichstellungsorientierten Aktivitäten beeinflussen. Ziel war es, den betrieblichen Stellenwert von Frauenförderung zu analysieren und in einen Kontext zu neuen Gleichstellungsgesetzen zu stellen. Die Ergebnisse münden in politische Schlußfolgerungen u.a. zu frauenbezogener Personalpolitik und zum Umgang mit Mutterschaft in der Personalpolitik öffentlicher Arbeitgeber sowie zur "unverzichtbaren Notwendigkeit von Frauenpolitik". Die Interviewleitfäden sowie der Abdruck des "Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes" (24.6.1994) und des "Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes" (21.12.1993) schließen den Band ab. (rk)
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : empirische Ergebnisse zur aktuellen Rechtslage ; zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : empirical results on the current legal position; implementation of EC law on equality of treatment of men and women in its application to universities
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1995) H. 1/2, S. 56-70
Inhalt: Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es zu ermitteln, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die EG-Länder die Gleichbehandlungsrichtlinien von 1976 für Männer und Frauen an den Hochschulen in ihren nationalen Regelungen verwirklicht haben. Der "interkulturelle Querschnittsvergleich" untersucht die Rechtslage von Frauen, wie sie sich in den Gesetzestexten zur Frauenförderung darstellt. Die Interpretation der Ergebnisse zeigt folgendes: (1) Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Hochschulen ist europaweit ein soziales Problem. (2) Die schriftliche Befragung zentraler Institutionen zeigt, daß es in den neun EG-Ländern keine äquivalenten Regelungen zum bundesdeutschen Hochschulrahmengesetz gibt. Die Richtlinie der EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern von 1976 dient daher als Bezugsgröße für den vorliegenden Rechtsvergleich. (pmb)