Inhalt: Für Frauen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, kommen insbesondere folgende rechtliche Abwehrmöglichkeiten in Betracht: das Arbeitsrecht bzw. das Dienstrecht. Die andere Möglichkeit ist, eine Strafanzeige zu erstatten bzw. den Belästiger vor dem Zivilgericht auf Zahlung einer Geldsumme als Schadensersatz zu verklagen. Die Autorin skizziert Elemente dieser Verfahren. Im Anschluß erläutert sie die Erfolgsaussichten von Strafverfahren. Sie stellt an Beispielen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches vor (Nötigung zu sexuellen Handlungen, unerwünschter Körperkontakt etc.). Dann beschreibt sie an Beispielen arbeits- und dienstrechtliche Spielräume (Definition von sexueller Belästigung im Beschäftigtenschutzgesetz etc.) und erläutert die Übertragbarkeit des Beschäftigtenschutzgesetz auf betroffene Studentinnen. Trotz eines möglicherweise unsicheren Ausgangs ist jede begründete Beschwerde wichtig: zum einen werde die Beweisführung in eventuell späteren Fällen erleichtert, zum anderen wird sich ein unter Umständen erforderlicher Einstellungswandel beim Dienstherrn nur durch häufige Beschwerden einsetzen und damit der Einsicht weiterhelfen, daß sexuelle Belästigung an Hochschulen kein theoretisches Thema ist. (rk)
Schlagwörter:sexuelle Belästigung; Maßnahme; Frauenbeauftragte; Frauenfeindlichkeit; Mann; Straftat; Feminismus; Diskriminierung; Rechtsanwendung; Rechtsauslegung; Rechtslage; Rechtsmittel
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag