Lernen von anderen Ländern? : internationale Perspektiven zur Teilnahme an Hochschulweiterbildung
Titelübersetzung:Learning from other countries? : international perspectives on participation in continuing education at schools of higher learning
Autor/in:
Schaper, Hildegard
Quelle: Report : Zeitschrift für Weiterbildungsforschung : wissenschaftliche Zeitschrift mit Dokumentation der Jahrestagungen der Sektion Erwachsenenbildung der DGfE, Jg. 31 (2008) H. 1, S. 19-29
Inhalt: "Aus international vergleichender Perspektive versucht der Beitrag, die Bedingungen zu identifizieren, die eine Teilnahme an Hochschulweiterbildung begünstigen oder erschweren, und die Frage zu beantworten, was wir von anderen Ländern lernen können. Dazu werden ausgewählte, aufgrund sekundarstatistischer Analysen gewonnene Ergebnisse aus sieben Ländern vorgestellt und systematisch auf den länderspezifischen institutionellen Kontext bezogen. Unsere Analyse zeigt, dass die gegenwärtige Situation und die zukünftige Entwicklung der Hochschulweiterbildung in starkem Maße pfad- und kontextabhängig sind und dass aufgrund dieses systemischen Charakters die Übertragbarkeit einzelner Elemente eingeschränkt ist. Dennoch bleibt Einiges von den Vergleichsländern zu lernen." (Autorenreferat)
Inhalt: "This article adopts an international comparative perspective to identify the conditions favouring or impeding participation in university continuing education and seeks to answer the question of what we can learn from other countries. To this end, data selected from seven countries through secondary statistical analyses is presented and systematically compared to the specific national institutional context. Our analysis shows that the current situation and future development of university continuing education is highly dependent on pathways and context and that this systemic nature applies constraints on the adoption of individual elements from other countries. Nevertheless, one can learn from the comparative countries." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Bildung und Erziehung, Europa und Internationales
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
"Mainstreaming" - die Geschlechterfrage und die Reform der europäischen Strukturpolitik
Titelübersetzung:"Mainstreaming" - the gender question and reform of European structural policy
Autor/in:
Schunter-Kleemann, Susanne
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung, Jg. 16 (1998) H. 3, S. 22-33
Inhalt: Im März 1998 hat die Europäische Union ihre überarbeiteten Vorschläge zur Strukturpolitik in der Agenda 2000 für den Zeitraum 2000 bis 2006 vorgelegt. In diesem Planungszeitraum soll bei der Verteilung der europäischen Finanzmittel das Prinzip des mainstreaming als innovative Handlungsmaxime beachtet werden. Es geht um die geschlechter-egalitäre Verteilung der Fördermittel. Der Begriff des mainstreaming als neuer Schlüsselbegriff der EU-Chancengleichheitspolitik erfährt in den verschiedenen Dokumenten der Kommission eine sehr unterschiedliche Ausdeutung. Das gender mainstreaming ist die systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation der Prioritäten und Bedürfnisse von Frauen und Männern in alle Politikfelder. Mit dem mainstreaming-Ansatz verpflichtet sich die Kommission, der Strukturpolitik nach 1999 eine grundlegend neue Ausrichtung und Konturierung zu geben. Die frauenspezifischen Maßnahmen sind jedoch weithin unausgewogen und unterfinanziert bestimmten engen Aktionslinien zugewiesen worden. Im Gegenteil ist nach Prüfung der Berichte als paradoxe Nebenwirkung des mainstreaming-Programms zu konstatieren, daß das mainstreaming als Vorwand für die Streichung der für die Frauenförderung vorgesehenen Rücklagen benutzt wurde. Es hat in den letzten Jahren, mit Hinweis auf das "gender mainstreaming", Streichungen von Finanzmitteln für frauenpolitische Projekte und Frauenfördermaßnahmen unter dem Aspekt der Geschlechtergleichbehandlung gegeben. Dennoch verschafft der mainstreaming-Ansatz Handlungsmöglichkeiten. Mit Hinweis auf die Ratsbeschlüsse können zur Umsetzung des gender-mainstreaming Maßnahmen auf regionaler Ebene eingefordert werden, die es erlauben, den organisatorischen und methodischen Rahmen der zukünftigen Struktur-, Regional-, und Personalpolitik zu verbessern, und dazu führen, daß unter anderem sich die Bewertung von geschlechterspezifischen Auswirkungen von Maßnahmen zu einem administrativen Routineverfahren entwickelt. (prk)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : empirische Ergebnisse zur aktuellen Rechtslage ; zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : empirical results on the current legal position; implementation of EC law on equality of treatment of men and women in its application to universities
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1995) H. 1/2, S. 56-70
Inhalt: Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es zu ermitteln, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die EG-Länder die Gleichbehandlungsrichtlinien von 1976 für Männer und Frauen an den Hochschulen in ihren nationalen Regelungen verwirklicht haben. Der "interkulturelle Querschnittsvergleich" untersucht die Rechtslage von Frauen, wie sie sich in den Gesetzestexten zur Frauenförderung darstellt. Die Interpretation der Ergebnisse zeigt folgendes: (1) Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Hochschulen ist europaweit ein soziales Problem. (2) Die schriftliche Befragung zentraler Institutionen zeigt, daß es in den neun EG-Ländern keine äquivalenten Regelungen zum bundesdeutschen Hochschulrahmengesetz gibt. Die Richtlinie der EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern von 1976 dient daher als Bezugsgröße für den vorliegenden Rechtsvergleich. (pmb)