Doing Gender auf der politischen Bühne Europas : Politikerinnen und ihre Überwindung der "Fremdheit in der Politik"
Titelübersetzung:Doing gender on the political stage in Europe : female politicians and their overcoming
of "strangeness in politics"
Autor/in:
Ingler-Detken, Yvonne Rebecca
Quelle: Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2008. 208 S.
Inhalt: Im konstruktivistischen Ansatz wird "Geschlecht" nicht als etwas, das Menschen haben
oder sind, angesehen, sondern als etwas, das sie tun bzw. herstellen. Die vorliegende
Dissertation gibt Aufschluss darüber, wie weibliche und männliche Politiker verschiedener
Länder, in denen die Gleichstellung der Geschlechter unterschiedlich weit vorangeschritten
ist, das "Doing Gender" praktizieren. Die Studie zeigt, dass für Politikerinnen und
Politiker unterschiedliche Regeln gelten und dass von ihnen ein unterschiedliches
Verhalten erwartet wird. Des Weiteren wird herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen
Politikerinnen und Politiker sich untereinander solidarisch oder konkurrierend verhalten.
Die Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel. Nach der Einführung werden in Kapitel 2
die Problemstellung und die Forschungsperspektive entfaltet und es erfolgt ein Auffächern
der Fragestellungen. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Begründung der verwendeten
qualitativen Methode, der Auswahl der Untersuchungsländer und der Untersuchungsgruppe,
der Erarbeitung des Interviewleitfadens und der Auswertungskategorien sowie der Darstellung
des Ablaufs und der Reflexion der durchgeführten empirischen Untersuchung. Die Analyse
einiger Interviewauszüge erfolgt in Kapitel 4. Kapitel 5 bündelt und interpretiert
die Interviewergebnisse vor dem Hintergrund der leitenden Hypothese der Überwindung
der Fremdheit in der Politik und der Perspektive des Doing Gender für Politikerinnen/Parlamentarierinnen.
In Kapitel 6 werden Karrieremuster von Politikerinnen reflektiert und mit Blick auf
die Zukunft perspektivisch gesellschaftliche und individuelle Voraussetzungen für
den politischen Erfolg von Frauen präzisiert. (ICA2)
Schlagwörter:Geschlechterverhältnis; Geschlechtsrolle; Politik; Gleichberechtigung; Gleichbehandlung; Gleichstellung; EU; Schweden; Griechenland; Polen; politische Kultur; Karriere; Selbstbild; soziale Konstruktion; Frauenpolitik; Kompetenz; postsozialistisches Land
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis
Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Frauen und Männer in Entscheidungspositionen 2007 : Situations- und Trendanalyse
Titelübersetzung:Women and men in decision-making positions in 2007 : situation and trend analysis
Herausgeber/in:
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, Europäische Kommission
Quelle: Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, Europäische Kommission; Luxembourg: Amt f. amtl. Veröff. d. Europ. Gemeinschaften, 2008. 54 S.
Inhalt: "Dieser Bericht bewertet die derzeitige Lage von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen in Europa einerseits und die Entwicklungen der letzten Jahre andererseits. Der Bericht enthält Zahlen über die Beschlussfassung in drei Hauptbereichen: Politik, Wirtschaft und öffentlicher Dienst; im Einzelnen: Nationale Parlamente und Regierungen, Regionalversammlungen, Zentralbanken, öffentliche Verwaltung, Justiz und Wirtschaft. Ergebnisse: Der Anteil von Frauen in den Parlamenten in der EU ist von 16 Prozent im Jahre 1997 auf 24 Prozent im Jahre 2007 angestiegen. Die Zentralbanken der siebenundzwanzig EU-Mitgliedstaaten werden alle von einem männlichen Präsidenten geleitet. In Europa machen Frauen nur etwas mehr als 44 Prozent der Arbeitnehmer aus und sind häufig in Juniorpositionen beschäftigt. Nur 32 Prozent derjenigen, die wirtschaftliche Führungspositionen (Hauptgeschäftsführer, Direktoren und Leiter kleiner Unternehmen) einnehmen, sind Frauen. Derzeit werden fast 33 Prozent der Ämter in den zwei höchsten Stufen der Hierarchie der öffentlichen Verwaltung von Frauen besetzt. In Europa besteht die Gruppe von Richtern, die jeweils den nationalen obersten Gerichtshöfen vorsitzen, durchschnittlich aus 70 Prozent Männern und 30 Prozent Frauen. Diese Bilanz wird jedoch erheblich durch die hohe Anzahl von Frauen in den Gerichtshöfen einiger Staaten beeinflusst, die sich der EU in beiden letzten Beitritten angeschlossen haben - besonders Bulgarien (76 Prozent Frauen) und Rumänien (74 Prozent Frauen). In der EU-15 machen Frauen nur 18 Prozent der Richter aus." (Autorenreferat)
Inhalt: Mit ihrer als Einführung konzipierten Überblicksdarstellung über den Zusammenhang von Menschenrechten und Frauenrechten wollen die Autorinnen 'dazu beitragen, den 'blinden Fleck' im internationalen, europäischen und innerstaatlichen Recht und die Ausklammerung von Frauenrechten aus juristischer Theorie und Praxis zu beleuchten' (15). An diesen drei Rechtsbereichen orientiert sich auch die Gliederung des Bandes. Brita Neuhold stellt zunächst die historische Genese der Menschenrechte vor und diskutiert im Hauptteil ihres Beitrags drei Problemkreise, die sie heute als zentral für die Verwirklichung von Frauenrechten ansieht: die Diskussion über Universalität und Partikularität von Menschenrechten, die Nachrangigkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte und schließlich die zunehmende Gewalt gegen Frauen. Im zweiten Teil des Handbuchs befasst sich Renate Pirstner mit den europarechtlichen Dimensionen der Gender-Problematik. Sie stellt die Entstehung der entsprechenden Normen auf EU-Ebene dar und erläutert die Vertragsnormen im Arbeitsrecht sowie die Vorschriften zum Gewaltschutz. In Teil III untersucht Silvia Ulrich dann die Gender-Dimension in der österreichischen Rechtsprechung. (ZPol, VS)