Inhalt: "Zu lange schon schweigt die Rechtsgeschichte darüber, dass Frauen die ersten Reformen des 20. Jahrhunderts im Ehegüterrecht, Familienrecht, Nichtehelichenrecht und Scheidungsrecht initiierten und prägten. Mit diesen Reformen untrennbar verbunden sind Frauen wie Marie Munk, Margarete Berent und Margarete Meseritz. Als erste Frauen zugelassen zu den juristischen Berufen, waren ihre Reformforderungen der Beginn des rechtspolitischen Einflusses der ersten deutschen weiblichen Jurisprudenz. Die Gleichberechtigung der Geschlechter in Art. 119 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung war nicht nur der programmatische Ansatz der ersten deutschen Juristinnen, sondern auch der Schlüssel für die Reformbestrebungen. Trotz heftiger parlamentarischer Auseinandersetzungen und dem politischen Scheitern der Weimarer Reformen gewannen die Vorschläge der ersten deutschen Juristinnen männliche Anhänger. Dies war der rechtshistorische Durchbruch, der die Reformentwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidend prägte." (Verlagsangabe)
Schlagwörter:Weimarer Republik; Juristin; Rechtsanwalt; Reform; politische Reform; Recht; Rechtsordnung; Familienpolitik; Vereinswesen; Gumplowicz, Ludwig; Hochschulbildung; Rechtswissenschaft; Berufsgruppe; Bildungsziel; Lebenslauf; Ehe; Rechtssoziologie; Rechtspolitik; vergleichende Forschung
CEWS Kategorie:Berufsbiographie und Karriere, Frauen- und Geschlechterforschung
Dokumenttyp:Monographie