Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Widersprüche zwischen der europäischen Makroökonomie und Gender Mainstreaming : unüberwindbare Widersprüche?
Titelübersetzung:Contradictions between the European macroeconomy and gender mainstreaming : insurmountable contradictions?
Autor/in:
Young, Brigitte
Quelle: Die Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union. Annette Jünemann (Hrsg.), Carmen Klement (Hrsg.). Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges. (Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration), 2005, S. 27-45
Inhalt: Der Beitrag zur Gleichstellungspolitik in der EU fragt nach der widersprüchlichen Zielsetzung der EU im Zuge der geschlechtsspezifischen Policy-Expansion: einer beschäftigungspolitischen Priorität der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern bei gleichzeitigen austeritätspolitischen Vorgaben im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion, die den fiskalpolitischen Handlungskorridor der Nationalstaaten einschränkt und der Bewältigung der hohen Arbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten entgegenwirkt. Die Analyse der europäischen Integration als einem 'disziplinierenden neoliberalen' Governance-System ist verbunden mit der These, dass sich die EU zwar in wachsendem Maße mit Gleichstellung und Chancengleichheit befasst, die tatsächlichen geschlechtsspezifischen Maßnahmen aber gleichzeitig mit dem politischen Projekt der neoliberalen marktförmigen Integration erfolgen bzw. von dieser stark konterkariert werden. Des Weiteren wird in den Ausführungen das Gender Mainstreaming-Konzept hinsichtlich seines gleichstellungspolitischen Ziels daraufhin hinterfragt, ob das Konzept, wie der Ansatz verspricht, der derzeitigen Situation von sozial schwachen Frauen (besonders Frauen in den osteuropäischen Beitrittsländern und Migrantinnen), die auf dem formalen Arbeitsmarkt keine Chance haben, eine Beschäftigung zu finden und die in die informelle Ökonomie oder Teilzeitarbeit verdrängt werden, gerecht werden kann. Die Kritik setzt bei der Hierachisierung unterschiedlicher Politikfelder in high und low policies an. Selbst bei konsequenter Umsetzung, so die Annahme der Autorin, werden die vom acquis communitaire ausgehenden positiven Impulse durch die makroökonomischen Restriktionen einer zunehmend neoliberalen Wirtschaftspolitik konterkariert. Weil die Makroökonomie, allen Gender Mainstreaming-Postulaten zum Trotz, noch immer geschlechterblind ist, verpuffen geschlechtersensible Regelungen in low policy-Bereichen wie der Sozial- oder Beschäftigungspolitik weitgehend wirkungslos. Die Frage, wie der Ansatz des Gender Mainstreaming den derzeitigen neoliberalen wirtschaftspolitischen Gegebenheiten Rechnung tragen kann, kann nach Ansicht der Autorin nur beantwortet werden, indem die Genderpolitik mit der Betonung auf Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Politikbereichen mit dem Ansatz der feministischen Makroökonomie verbunden wird. (ICG2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Gender - from costs to benefits
Titelübersetzung:Gender - von den Kosten zum Nutzen
Herausgeber/in:
Pasero, Ursula
Quelle: Wiesbaden: Westdt. Verl., 2003. 298 S.
Inhalt: Unter dem Leitmotiv des Kosten-Nutzen-Paradigmas werden in diesem Band die Veränderungen im Verhältnis der Geschlechter im Kontext von Wirtschaft und Organisationen betrachten. Der erste Teil enthält Beiträge, in denen mithilfe von wirtschaftswissenschaftlichen Konzepten (besonders der Humankapitaltheorie) die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten auf den Arbeitsmärkten verschiedener Länder sowie in weiteren gesellschaftlichen Bereichen untersucht werden. Im zweiten Teil werden anhand von Einzelfallstudien Prozesse des 'doing gender' in Organisationen veranschaulicht. Die Beiträge im dritten Teil haben verschiedene Gleichstellungsprojekte zum Thema. Der Sammelband dokumentiert das international besetzte 6. Symposion zur Geschlechterforschung, das im November 2002 in Kiel stattfand. Inhaltsverzeichnis: Ökonomische Betrachtungen: Ursula Pasero / Lutz Ohlendieck: Gary S. Becker revisited: Rational Choice, Humankapital, Diskriminierung (15-30); Marianne Saam: Gender in growth theory (31-43); Maria S. Floro: Macroeconomic policies, globalization and gender: Issues and challenges in an era of declining economic security (44-57); R. W. Connell: Scrambling in the ruins of patriarchy: Neo-liberalism and men's divided interests in gender change (58-69); Agneta Stark: Ageing and care: Gendered costs and benefits of societal progress in an international perspective (70-85); Elisabetta Ruspini: The social construction of health inequalities: The case of Italian women (86-100); Graca Leao Fernandez / Margarida Chagas Lopez: Gender, life cycle trajectories, and their determinants in the Portuguese labour market (101-110); Karin Astrid Siegmann: Foreign capital effects on gender wage differentials in Indonesia (111-131). Gendering in Organisationen: Dana M. Britton: Gendering in Organizations: Lessons from the prison and other iron cages (135-150); Alice H. Eagly: More women on the top: The impact of gender roles and leadership style (151-169); Anke von Rennenkampff / Ulrich Kühnen / Sabine Sczesny: Die Attribution von Führungskompetenz in Abhängigkeit von geschlechtsstereotyper Kleidung (170-182); Lutz Ohlendieck: Die Anatomie des Glashauses: Ein Beitrag zum Verständnis des Glass-Ceiling-Phänomens (183-193); Marion Franke: Die Teilzeitfalle für Frauen - Firewalls im Topmanagement (194-209); Inger Jonsson: Part-time employment in Swedish retail trade: A gender perspective on the development of working time patterns (210-220); Sara Charlesworth: Paying the price: The cost of the equal employment opportunity in the Australian banking industry (221-235); Esther Ruiz Ben: Looking beyond the software boom: Gendered costs and benefits? (236-249). Konzepte zur Gleichstellung: Michel E. Domsch / Desiree H. Ladwig: Management Diversity: Das Hidden-Cost-Benefit-Phänomen (253-270); Karin Grasenick / Birgit Woitech: Die Bedeutung statistischer Grundlagen und kultureller Analysen für die Implementierung von Gender Mainstreaming (271-283); Gudrun Sander / Catherine Müller: Gleichstellungs-Controlling in Unternehmungen und öffentlichen Verwaltungen (284-298). (ZPol, VS)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Sammelwerk
Geschlecht und Arbeit im Recht - die rechtliche Regelung von Arbeit aus feministischer und gender-orientierter Sicht : Expertise im Auftrag des vom BMBF geförderten Projektes GendA - Netzwerk feministische Arbeitsforschung
Titelübersetzung:Gender and work in law - legal regulation of work from feminist and gender-oriented aspects : expert report on behalf of the GendA Project - Feminist Work Research Network - promoted by the Federal Ministry of Education and Research
Autor/in:
Kocher, Eva
Quelle: Institut für Politikwissenschaft GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, FB 03 Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Universität Marburg; Marburg (Discussion Papers / GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, 6/2004), 2003. 77 S.
Inhalt: Der Beitrag beleuchtet aus einer feministischen und gender-orientierten Perspektive die rechtliche Regelung sowohl der Produktions- und Erwerbsarbeit als auch der Reproduktions- und nicht materiell entgoltenen Arbeit. Die Analyse geht dabei von der Annahme aus, dass die ungleiche Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit zwischen den Geschlechtern einerseits Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern begründet, aufrechterhält und vertieft und andererseits die Entfaltungsfreiheit aller Menschen einschränkt. Die Ausführungen orientieren sich an den folgenden Leitfragen: (1) Wo spiegeln sich in der rechtlichen Regelung von Arbeit die geschlechtsspezifische Teilung der Arbeit und Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern? (2) Inwiefern trägt die rechtliche Regelung von Arbeit zu einer Vertiefung dieser Teilungen bei? (3) Wo finden sich im Recht emanzipatorische Potenziale, das heißt: Wie und wo wird über Recht versucht, bestehende Teilungen und Herrschaftsverhältnisse aufzuheben und zu ändern? Die Beantwortung beginnt mit einer knappen Darstellung der rechtlichen Regelung von 'Arbeits'-Tätigkeiten. Demnach bestimmt sich die rechtliche Regulierung nach dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Zivilrecht oder dem Familienrecht. Auf dieser Grundlage wird in einem zweiten Schritt auf die tatbestandliche Abgrenzung dieser Regelungsbereiche (Anwendungsbereiche) sowie auf die Rechtsfolgen (d.h. die Inhalte der rechtlichen Regulierung, Regelungsbereiche) eingegangen. Der dritte Schritt befasst sich sodann mit der Funktionsweise und den Inhalten der arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote sowie den Gleichstellungsverpflichtungen und -rechten. Im Anschluss werden entsprechende Entwicklungsperspektiven vorgestellt und zwar: (1) Prozessorientierte Antidiskriminierungs- und Gleichstellungskonzepte, (2) die Verbesserung der Durchsetzungsverfahren sowie (3) der Diskriminierungsschutz im Zivilrecht. Der fünfte Abschnitt informiert abschließend über Personen und (außer-)universitäre Institutionen (Forschung, Lehre, Publikationsorgane, Verbände), die sich im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter kritisch mit dem Arbeitsrecht und den rechtlichen und sozial-ökonomischen Strukturen auseinandersetzen. (ICG2)
Diskriminierungsverbot versus Verpflichtung zur positiven Förderung : die Implementation des amerikanischen Regelwerks zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Titelübersetzung:Ban on discrimination versus obligation towards positive promotion : the implementation of the American set of rules relating to equality of men and women on the labor market
Autor/in:
Lindecke, Christiane
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 17 (1994) H. 1, S. 4-15
Inhalt: In der Bundesrepublik gibt es inzwischen eine Vielzahl von rechtlichen Ansätzen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen. Die zentrale Frage in der Debatte zu Gleichberechtigungsregelungen ist, wie gesetzliche Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, um die soziale Rolle zugunsten von Frauen verändern zu können. Der vorliegende Beitrag befaßt sich in diesem Kontext mit bereits institutionalisierten Frauengleichstellungsregelungen in den USA. Hier sind bereits drei Bundesgesetze in den 60er Jahren verabschiedet worden, die eine Wirkungseinschätzung zulassen. Eine Besonderheit der Regelungen, die Ausstattung mit Kontrollinstanzen und Sanktionsmöglichkeiten wird zunächst vorgestellt. Durch sie kann für den Bereich über Erfahrungen mit Konzeptionsmodellen verfügt werden. Im Mittelpunkt stehen dann die Implementationen und konkrete Umsetzung der Regelungen, um Möglichkeiten und Grenzen von Gleichstellungsgesetzen zu skizzieren. (psz)