Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz
Titelübersetzung:Equal pay for women and men requires an implementing act
Autor/in:
Pfarr, Heide
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 64 (2011) H. 5, S. 253-258
Inhalt: "Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." (Autorenreferat)
Gleichstellungspolitische Rahmenbedingungen für das betriebliche Handeln
Titelübersetzung:General equal opportunity policy conditions for company action
Autor/in:
Bothfeld, Silke; Hübers, Sebastian; Rouault, Sophie
Quelle: Geschlechterungleichheiten im Betrieb: Arbeit, Entlohnung und Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Silke Bothfeld (Projektleiter), Christina Klenner (Projektleiter), Astrid Ziegler (Projektleiter), Manuela Maschke (Projektleiter). Berlin: Ed. Sigma (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung), 2010, S. 21-88
Inhalt: Ein internationaler Vergleich der Bundesrepublik Deutschland mit Schweden, der Schweiz, Frankreich und den USA macht Defizite der deutschen Gleichstellungspolitik sichtbar. Es zeigen sich erhebliche Varianzen hinsichtlich des Standes der erreichten beruflichen Gleichstellung. Die gleichstellungspolitischen Erfahrungen in der Schweiz und den USA zeigen, dass es auch ohne die durch die Gleichstellungspolitik der EU betriebene Harmonisierung zu vorbildlichen Entwicklungen kommen kann, an denen sich die deutsche Gleichstellungspolitik orientieren könnte. Das französische Beispiel macht die Notwendigkeit der Verknüpfung von Berichts- und Planpflichten mit substanziellen Sanktionsregelungen auf der einen und Informations- und Beratungsstrukturen auf der anderen Seite deutlich. Das schwedische Gleichstellungsmodell setzt vor allem auf Mediation, Information und Beratung. Die deutsche Strategie zur beruflichen Gleichstellung zeigt Defizite hinsichtlich der drei Instrumententypen Kontrolle, Monitoring und institutionalisierte Beratung. Die Wirksamkeit der Gleichstellungspolitik könnte durch die Einbeziehung anderer Diskriminierungstatbestände unterlaufen werden. Sozialpolitische Rahmenbedingungen und arbeitsrechtliche Regelungen sind notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen für Gleichstellung. (ICE2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Sparversion : Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Titelübersetzung:Application of the 'General Equal Treatment Act' : without expected legal action
Autor/in:
Rastetter, Daniela; Raasch, Sibylle
Quelle: Arbeit : Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 18 (2009) H. 3, S. 186-199
Inhalt: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz löste vor seiner Einführung Mitte 2006 kontroverse Diskussionen aus, insbesondere Arbeitgeber befürchteten Missbrauch und erhöhte Kosten. Eine Unternehmensbefragung anderthalb Jahre nach Einführung des Gesetzes mittels Interviews mit Personalverantwortlichen, Betriebsräten und Gleichstellungsakteuren untersucht, ob sich die Befürchtungen bewahrheitet haben. Die Ergebnisse zeigen, dass nicht nur Klagewellen ausgeblieben sind, sondern die Unternehmen auch nur in beschränktem Umfang ihre personalpolitischen Routinen verändert haben. Anpassungen gab es fast nur im Bereich der Stellenausschreibungen. Implikationen für Gleichstellungsfragen werden diskutiert." (Autorenreferat)
Inhalt: "The German 'General Equal Treatment Act' evoked controversial discussions before its introduction in mid-2006, particularly employers feared abuse and increased costs. One and a half years after the Act became effective a business survey investigated whether these fears have come true. This survey is based on interviews with personnel managers, works council and equality stakeholders. The results show that not only legal action failed to appear, but also the companies have changed their personnel policy only to a limited extent. Adjustments were almost just in the area of job advertisements. Implications for equality issues are being discussed." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
From formal adoption to enforcement : post-accession shifts in EU impact on Hungary in the equality policy field
Titelübersetzung:Von formaler Annahme zur Durchsetzung : Auswirkungen des EU-Beitritts auf die Gleichstellungspolitik Ungarns
Autor/in:
Krizsan, Andrea
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 18 S.
Inhalt: "Research on EU conditionality in equality policy in Hungary shows that while the formal EU acquis has been transposed in a fast and successful way, its enforcement and application largely lag behind. Most researchers explain this weak enforcement with factors such as state capacity problems, the absence of inclusive policy making, and low norm resonance at the domestic level. This paper analyzes how changes in EU influence in the post-accession, post-conditionality period contribute to maintaining compliance with and improving the enforcement of EU equality policy in Hungary. It aims to understand implementation processes that take place in the post-accession period through the Hungarian case of equality policy. The paper argues that in order to capture the impact of the EU in the post-accession period, one must look beyond formal transposition-related mechanisms and increasingly at financial assistance and social learning mechanisms. While mechanisms connected to formal transposition might suggest major drawbacks in formal compliance, financial assistance and social learning mechanisms seem to address more directly the application and enforcement problems that Hungary faces in the equality realm. The paper shows that these mechanisms directly and indirectly impact the most crucial factors that determine enforcement - state capacity, the strength and involvement of civil society, and norm resonance. A slow but steady move toward sustainable improvement in enforcement is indicated." (author's abstract)
Post-accession compliance with EU gender equality legislation in post-communist new member states
Titelübersetzung:Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung nach dem EU-Beitritt in den postkommunistischen neuen Mitgliedstaaten
Autor/in:
Sedelmeier, Ulrich
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 20 S.
Inhalt: "This paper analyses the transposition of EU legislation on gender equality at the workplace in the Czech Republic, Hungary, Lithuania and Slovenia, as well as the enforcement powers of their national equality institutions. It does not find significant differences between post- and pre-accession compliance. Overall compliance can be considered good in Hungary, Lithuania, and Slovenia, while it is considerably worse in the Czech Republic - both pre- and post-accession. As an explanation for these variations in legal transposition and enforcement bodies, the paper finds two equifinal paths towards correct transposition of EU gender equality legislation and strong enforcement bodies: either the absence of high adjustment costs, or the combination of strong social democratic governments and NGOs with special expertise in EU gender equality legislation." (author's abstract)
Gleichheit bei der Arbeit: den Herausforderungen begegnen : Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ; Internationale Arbeitskonferenz, 96. Tagung 2007, Bericht I (B)
Titelübersetzung:Work equality: tackle the challenges : overall report as part of the follow-up measures regarding the statement by the IAO on fundamental work principles and rights; International working conference, 96th conference in 2007, Report I (B)
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. XVI, 139 S.
Inhalt: "90 Prozent aller Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben inzwischen die Kernarbeitsnormen gegen Diskriminierung ratifiziert und sich damit zur Verabschiedung entsprechender Gesetze verpflichtet. Doch Gesetze allein reichen nicht aus, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen. Der Bericht lenkt die Aufmerksamkeit von Regierungen und Sozialpartnern auch auf neue Formen der Diskriminierung, die noch zu wenig Beachtung finden beispielsweise aufgrund von Alter, HIV/AIDS, eines ungesunden Lebensstils oder der Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Krankheiten. Die meisten Fälle von Diskriminierung aber betreffen nach wie vor Frauen. Die ILO betont in ihrem Bericht daher die herausragende Bedeutung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sollten familienfreundliche Maßnahmen nicht nur Frauen, sondern auch Männern offen stehen. In einigen Ländern, wie Island und Dänemark, wurden bestimmte Maßnahmen gezielt für Männer vorgesehen, beispielsweise ein besonderer Kinderbetreuungsurlaub nur für Männer. Nur wenn deutlich gemacht werde, dass die Wahrnehmung von Familienpflichten durch Männer sozial gewollt und akzeptiert wird, könne ein notwendiger Umdenkprozess stattfinden. Auch die Sozialpartner könnten durch entsprechende Ausgestaltung von Tarifverträgen einen Beitrag leisten, etwa indem Erziehungspausen nicht zu einer niedrigeren Einstufung führen. In Deutschland werden Frauen immer noch weniger eingestellt, rücken seltener in Führungspositionen und verdienen deutlich weniger als Männer. So beträgt das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern laut dem Gleichstellungsbericht der EU-Kommission 22 Prozent, womit Deutschland in der EU auf dem viertletzten Platz landet. Auch die EU nennt die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zentrales Hindernis auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Weitere Empfehlungen der ILO zur Bekämpfung der Diskriminierung weltweit: Gesetzgebung, die nicht nur Diskriminierung verbietet, sondern aktiv Ziele zur Förderung der Gleichberechtigung setzt; Unterstützung der Sozialpartner, um Gleichstellungsfragen in der Tarifpolitik zu verankern; gezielte Arbeitsmarktpolitik zur Förderung und Einbindung benachteiligter Gruppen; Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Einhaltung des Diskriminierungsverbots; Einrichtung von Antidiskriminierungskommissionen beziehungsweise Kommissionen für Lohngleichheit; Förderung der Lohngerechtigkeit auf betrieblicher Ebene durch 'Kartierung' der Lohnstruktur, um Lohndiskrepanzen sichtbar zu machen und abzubauen; Einbindung von Gleichstellungsmaßnahmen in die Länderprogramme der ILO für menschenwürdige Arbeit ebenso wie in die Entwicklungszusammenarbeit, die staatliche Kreditvergabe und Investitionsförderpolitik." (Autorenreferat)
Frauenförderung im Wandel : Gender Mainstreaming in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik
Titelübersetzung:Change in the promotion of women : gender mainstreaming in labor market policy in Austria
Autor/in:
Leitner, Andrea
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl. (Campus Forschung, 918), 2007. 264 S.
Inhalt: "Mit Gender Mainstreaming soll die Gleichstellung der Frau in Institutionen und Behörden systematisch umgesetzt werden. Andrea Leitner untersucht am Beispiel des österreichischen Arbeitsmarktservices die Chancen und Grenzen des Konzepts. Dort wurde Gender Mainstreaming zwar verankert, doch subtile Benachteiligungen so das Ergebnis ihrer Studie - sind weiter wirksam. Überdies droht die Gefahr, dass sich das Konzept auf angeordnetes Verwaltungshandeln reduziert und der inhaltliche Anspruch verlorengeht." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Widersprüche zwischen der europäischen Makroökonomie und Gender Mainstreaming : unüberwindbare Widersprüche?
Titelübersetzung:Contradictions between the European macroeconomy and gender mainstreaming : insurmountable contradictions?
Autor/in:
Young, Brigitte
Quelle: Die Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union. Annette Jünemann (Hrsg.), Carmen Klement (Hrsg.). Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges. (Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration), 2005, S. 27-45
Inhalt: Der Beitrag zur Gleichstellungspolitik in der EU fragt nach der widersprüchlichen Zielsetzung der EU im Zuge der geschlechtsspezifischen Policy-Expansion: einer beschäftigungspolitischen Priorität der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern bei gleichzeitigen austeritätspolitischen Vorgaben im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion, die den fiskalpolitischen Handlungskorridor der Nationalstaaten einschränkt und der Bewältigung der hohen Arbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten entgegenwirkt. Die Analyse der europäischen Integration als einem 'disziplinierenden neoliberalen' Governance-System ist verbunden mit der These, dass sich die EU zwar in wachsendem Maße mit Gleichstellung und Chancengleichheit befasst, die tatsächlichen geschlechtsspezifischen Maßnahmen aber gleichzeitig mit dem politischen Projekt der neoliberalen marktförmigen Integration erfolgen bzw. von dieser stark konterkariert werden. Des Weiteren wird in den Ausführungen das Gender Mainstreaming-Konzept hinsichtlich seines gleichstellungspolitischen Ziels daraufhin hinterfragt, ob das Konzept, wie der Ansatz verspricht, der derzeitigen Situation von sozial schwachen Frauen (besonders Frauen in den osteuropäischen Beitrittsländern und Migrantinnen), die auf dem formalen Arbeitsmarkt keine Chance haben, eine Beschäftigung zu finden und die in die informelle Ökonomie oder Teilzeitarbeit verdrängt werden, gerecht werden kann. Die Kritik setzt bei der Hierachisierung unterschiedlicher Politikfelder in high und low policies an. Selbst bei konsequenter Umsetzung, so die Annahme der Autorin, werden die vom acquis communitaire ausgehenden positiven Impulse durch die makroökonomischen Restriktionen einer zunehmend neoliberalen Wirtschaftspolitik konterkariert. Weil die Makroökonomie, allen Gender Mainstreaming-Postulaten zum Trotz, noch immer geschlechterblind ist, verpuffen geschlechtersensible Regelungen in low policy-Bereichen wie der Sozial- oder Beschäftigungspolitik weitgehend wirkungslos. Die Frage, wie der Ansatz des Gender Mainstreaming den derzeitigen neoliberalen wirtschaftspolitischen Gegebenheiten Rechnung tragen kann, kann nach Ansicht der Autorin nur beantwortet werden, indem die Genderpolitik mit der Betonung auf Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Politikbereichen mit dem Ansatz der feministischen Makroökonomie verbunden wird. (ICG2)