Inhalt: Im Mittelpunkt der Analyse stehen die in NRW zu beobachtenden Prozesse in der Triade von Geschlechtergerechtigkeit, hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen und den hochschulinternen Veränderungen. Die Beschreibung verläuft entlang der wissenschaftspolitischen Forderungen des Wissenschaftsrates (WR) und der Trends, Berufungsverfahren zunehmend als Gegenstand von Qualitätssicherung zu begreifen und entsprechende Maßnahmen innerhalb der Hochschulen aufzulegen. Dies ist insofern in NRW aus Genderaspekten von hohem Interesse, als sich mit dem Hochschulfreiheitsgesetz 2006 das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MIWF) weitestgehend aus den hochschulischen Angelegenheiten - auch bei der Berufung von Professorinnen und Professoren - herausgezogen hat. Gleichzeitig sollten Instrumente wie Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM) und der "Strukturfonds" wiederum die Finanzströme des Landes an die Hochschulen leiten, um auf die Erhöhung des Anteils an Professorinnen hinzuwirken. Seit 2012 hat das MIWF den Professorinnenparameter in die LOM zurückintegriert. (ICB2)
Schlagwörter:Nordrhein-Westfalen; Hochschulpolitik; Geschlechterpolitik; Qualifikation; Qualitätssicherung; Organisationskultur; Konfliktpotential; Verfahren; Akteur; Rekrutierung; Hochschullehrer; Gleichstellung; Berufungsverfahren
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Gleichstellungspolitik, Wissenschaftspolitik, Berufungsverfahren
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz