Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Ein europäischer Arbeitsmarkt für Wissenschaftlerinnen? : zur Beteiligung und Berücksichtigung von Frauen in Förderprogrammen der Europäischen Union
Titelübersetzung:A European labor market for female scientists? : participation and consideration of women in promotional programs of the European Union
Autor/in:
Kehm, Barbara M.
Quelle: Vergleichende Hochschulforschung: eine Zwischenbilanz. Themenband 2. Barbara M. Kehm (Hrsg.), Ulrich Teichler (Hrsg.). Kassel: Jenior u. Pressler (Werkstattberichte / Universität Kassel, Wissenschaftliches Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung), 1996, S. 187-208
Inhalt: Die Chancengleichheits- und Frauenförderpostulate der Europäischen Kommission werden im vorliegenden Beitrag vom Autor an der tatsächlichen Berücksichtigung und Beteiligung von Wissenschaftlerinnen an den Förderprogrammen der Europäischen Union im Hochschul- und Forschungsbereich gemessen. Die Chancengleichheits- und Frauenförderpolitik der EU wird dabei als permissiv charakterisiert und als von einem "Laissez-faire"-Ansatz gekennzeichnet, weil die Förderlogik und die Philosophie der Programme für Frauen zwar offen, aber vorrangig auf diejenige soziale Gruppe zugeschnitten sind, von der die höchste Teilnahmebereitschaft erwartet wird. Die wenigen vorhandenen Daten zeigen eine deutliche Tendenz zur Unterrepräsentanz von Wissenschaftlerinnen in den Förderprogrammen. (ICE)