Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Europäische Integration und Geschlechterverhältnisse
Titelübersetzung:European integration and gender relations
Autor/in:
Klein, Uta
Quelle: Die Produktivität des Sozialen - den sozialen Staat aktivieren: sechster Bundeskongress Soziale Arbeit. Karin Böllert (Hrsg.), Peter Hansbauer (Hrsg.), Brigitte Hasenjürgen (Hrsg.), Sabrina Langenohl (Hrsg.). Bundeskongress Soziale Arbeit "Die Produktivität des Sozialen - Den sozialen Staat aktivieren"; Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss., 2006, S. 113-128
Inhalt: Der Beitrag thematisiert die Geschlechterverhältnisse in der EU im Hinblick auf die durch die europäische Integration ausgelösten Veränderungen. Dabei werden drei Aspekte erörtert: (1) die politisch-rechtliche Integration, (2) die Marktintegration sowie (3) die kulturelle Integration. Während sich auf der politisch-rechtlichen Ebene Gleichberechtigung und Chancengleichheit durchgesetzt hat, offenbart sich auf der kulturellen Ebene eher eine Rückkehr zu traditionellen Geschlechterbildern. Die Ausführungen machen deutlich, dass sich nicht so einfach sagen lässt: die europäische Integration baut Geschlechterungleichheit ab oder umgekehrt: die europäische Integration führt zu stärkerer Geschlechterungleichheit. Welchen Stellenwert Geschlechtergleichheit im Prozess der europäischen Integration einnimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wesentlich ist, in welche Richtung die Beschäftigungspolitik verläuft. Das Primat der Beschäftigungspolitik, die im Rahmen der Lissabon-Strategie derzeit einseitig quantitativ betrieben wird, ist problematisch. Die sozioökonomischen Basisstrukturen ändern sich, Arbeits- und Betriebsorganisation werden zunehmend von Flexibilisierung und Entgrenzung geprägt. Das Normalarbeitsverhältnis - und die darauf aufbauenden Sicherungssysteme - erodiert und dies bekommt eine besondere Relevanz in Hinblick auf die Geschlechterverhältnisse. (ICG2)
Quelle: Berlin (Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Arbeitsmarkt und Beschäftigung, Abteilung Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigung, 95-203), 1995. 43 S.
Inhalt: Die Förderung von Teizeitarbeit durch Arbeitsmarktpolitik wird häufig als eine Maßnahme für mehr Flexibilität, Arbeitsteilung und Gleichberechtigung der Geschlechter bewürwortet. Die nationalen Unterschiede bei Arbeitsmarktregulierungen liegen darin, daß Teilzeitarbeitsplätze in unterschiedlicher Weise in die Beschäftigungsstrukturen der jeweiligen Länder eingebunden sind. Ob die Ausdehnung von Teilzeitarbeit auf dem Arbeitsmarkt mehr Gleichheit fördert statt die bestehende Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu perpetuieren hängt davon ab, ob sich Teilzeitarbeit eher als integrierte statt als marginalisierte Beschäftigungsform für beide Geschlechter entwickelt. Sowohl in den Niederlanden wie in Großbritannien gibt es einen hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigung, aber diese ähnliche Situation hat sich innerhalb unterschiedlicher nationaler Debatten über Arbeitszeit und unterschiedlicher Systeme der Arbeitsmarktregulierung entwickelt. Zugewinne an Gleichheit wie Effizienz auf dem Arbeitsmarkt könnten duch eine Arbeitsmarktpolitik erreicht werden, die strukturelle Benachteiligungen von Frauen durch Teilzeitarbeit beseitigt, die Lohnlücken zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten schließt und die Möglichkeiten für Männer und Frauen erweitert, zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung je nach ihrer biographischen Situation zu wechseln. (SH)