Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Europäische Chancengleichheit von Frauen und Männern im österreichischen Recht
Titelübersetzung:European equal opportunity between women and men in Austrian law
Autor/in:
Allhutter, Doris
Quelle: Linz: Trauner (Linzer Schriften zur Frauenforschung, Bd. 23), 2003. III, 152 S.
Inhalt: "'Europäische Chancengleichheit von Frauen und Männern im österreichischen Recht' liefert eine aktuelle Darstellung der Rechtslage zur Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeitsrecht und in ausgewählten Bereichen des Sozialrechts auf nationaler und auf EU-Ebene. Da die EU-Standards im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern oftmals über den österreichischen liegen, erwächst ein ständiger Anpassungsbedarf nationaler Gesetze und der Praxis der Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof dient dabei zum einen als weitere gerichtliche Instanz, aber auch als Möglichkeit, Diskriminierungsfälle in einen supranationalen Zusammenhang zu stellen. Das Buch beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit der Rechtsbestand der Europäischen Union zur Chancengleichheit im österreichischen Arbeits- und Sozialrecht umgesetzt und ausgestaltet wurde, bzw. wie Gleichstellung und Frauenförderung im nationalen Rechtsrahmen weiterentwickelt werden können. In drei großen Abschnitten werden die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sowie deren Umsetzung und Verhältnis zu den nationalen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften zuerst untersucht und die Ergebnisse anschließend in Form von Verbesserungsvorschlägen und Forderungen formuliert." (Autorenreferat)