Inhalt: "Parafiskalische Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder und die Mitfinanzierung von Landesaufgaben durch den Bund stellen nach wie vor ein gravierendes Problem der bundesstaatlichen Finanzverfassung und eine Gefahr für die Eigenverantwortung der Länder im Schul- und Hochschulbereich dar. Das gilt auch und gerade, wenn die Empfänger der Förderung die Gelder gern akzeptieren und einzelne Länder augenzwinkernd über ihren Kompetenzverlust hinwegsehen. Ungeschriebene Verwaltungs- und Finanzierungskompetenzen sind zu verneinen. Soweit es sich nicht um Sachinvestitionen handelt, können Fördermaßnahmen nicht durch Art. 104a Abs. 4 GG gerechtfertigt sein. Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a und b GG müssen genau definiert sein und rechtfertigen keine Alleingänge des Bundes. Ganztagsschulförderung und das Programm zur Förderung der Spitzenuniversitäten sind nur solange verfassungsgemäá, wie es sich um konkrete Programme aufgrund von Vereinbarungen im Rahmen des Art. 91b GG handelt. Die Förderung der Juniorprofessur war, die der 'Bologna-Studiengänge' ist verfassungswidrig." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Schulpolitik; Hochschulpolitik; Finanzierung; Bund; politischer Einfluss; Finanzverfassung; Bundesstaat; Länderkompetenz; Verfassungsmäßigkeit
CEWS Kategorie:Wissenschaftspolitik, Hochschulen
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz