Überwindung des Ernährermodells : Gleichstellung der Geschlechter oder Modernisierung der Rollenbilder für Privilegierte?
Titelübersetzung:Overcoming of the breadwinner model : equality between the genders or modernization of the role images for privileged people?
Autor/in:
Berghahn, Sabine; Wersig, Maria
Quelle: Gesicherte Existenz?: Gleichberechtigung und männliches Ernährermodell in Deutschland. Sabine Berghahn (Hrsg.), Maria Wersig (Hrsg.). Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges., 2013, S. 291
Inhalt: Das Ziel des vorliegenden Forschungsprojekts ist zu analysieren, ob und inwiefern im deutschen System der Existenzsicherung noch diskriminiert wird, und zwar auf mittelbare, strukturelle Weise. Es geht dabei um Diskriminierungen, die bei der Betrachtung der Schnittstellen zwischen verschiedenen Regelungsbereichen sichtbar werden und nur in interdisziplinärer Weise bearbeitet werden können. Das Aufspüren von strukturellen Diskriminierungen gibt auch eine Antwort auf die Frage nach den Gleichstellungshindernissen im deutschen System der Existenzsicherung. Das Projekt befasst sich also mit den Konstruktionselementen des männlichen Ernährermodells in Deutschland und ihren benachteiligenden Folgen für Frauen. Die Analyse bezieht sich vornehmlich auf eine "Sozialpolitik zweiter Ordnung", bei der es nicht um einzelne Rechte und Ansprüche oder Teilsysteme der Sozialpolitik geht, sondern gerade der Zusammenhang und die Interdependenzen zwischen verschiedenen Regularien der Absicherung überprüft und reflektiert werden. Im Ergebnis hat die Analyse deutlich gemacht, dass das Ernährermodell weiterhin normativ und strukturell gefördert wird und auf diese Weise maßgeblich dazu beiträgt, dass Frauen sich häufig keine eigenständige Existenzsicherung aufbauen können und daher, sofern sie in Partnerschaften leben, weiter von meist männlichen Ernährern abhängig bleiben. Bei der Analyse dieses Systems sind normative Widersprüche und empirische Bruchstellen zutage getreten, die bestimmte Reformen an entsprechenden Schnittstellen des ehelichen Unterhaltsrechts mit dem Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht nahe legen. (ICI2)
Quelle: Kritische politische Bildung: ein Handbuch. Bettina Lösch (Hrsg.), Andreas Thimmel (Hrsg.). Schwalbach: Wochenschau Verl. (Reihe Politik und Bildung), 2010, S. 229-239
Inhalt: Um die geschlechtsspezifischen Faktoren von Politik zu analysieren, zum Beispiel den Frauenausschluss aus politischen Entscheidungsgremien, das männerbündische Handeln von Politikern oder Frauen benachteiligende politische Maßnahmen, muss der Autorin zufolge danach gefragt werden, auf welche Weise staatliche Normen, Gesetze und Institutionen, also Parlamente, Regierungen und Verwaltungen, aber auch Parteien und Gewerkschaften, Geschlechterungleichheit in Gesellschaft und Politik herstellen bzw. verfestigen. In der politikwissenschaftlichen Geschlechterforschung verschob sich in den letzten 20 Jahren deshalb der Blick auf die Geschlechtlichkeit bzw. die Männlichkeit von politischen Institutionen und Normen. Um Politik als geschlechtlich strukturiertes Feld sichtbar zu machen, stellt die Autorin zunächst dar, was unter Geschlecht in der feministischen Politikwissenschaft verstanden wird. Im Anschluss daran systematisiert sie die geschlechterselektiven Strukturen und Mechanismen in der modernen Politik, um dann die Entwicklung moderner Politik und Staatlichkeit als männliches Terrain herauszuarbeiten. Sie wirft abschließend einen kritischen Blick auf das Politikfeld der Frauen- und Gleichstellungspolitik und geht der Frage nach, ob Geschlechtergerechtigkeit möglich ist. (ICI2)
Frauenrechte sind Menschenrechte : transnationale Frauenbewegungspolitik zwischen Erfolgsgeschichte und Rückschlägen
Titelübersetzung:Women's rights are human rights : transnational women's movement policy between a success story and setbacks
Autor/in:
Dackweiler, Regina-Maria
Quelle: Zeitschrift für Menschenrechte, Jg. 3 (2009) Nr. 1, S. 37-53
Inhalt: Der Beitrag zur Geschlechterforschung befasst sich mit folgender Frage: Wer sind die Antagonisten der errungenen geschlechtergerechten Normen und mit welchen Argumenten auf den diplomatischen Vorder- und Hinterbühnen versuchen sie, Frauen-/Menschenrechte auch mit Blick auf geschlechtsbezogene Gewalt anzufechten bzw. zu unterlaufen? Zur Beantwortung werden im ersten Schritt zunächst die Ausgangsbedingungen und Entwicklungsfaktoren dieses globalen, frauenbewegungspolitischen Prozesses rekonstruiert, innerhalb dessen es zur Redefinition der Frauen- als Menschenrechte kommen konnte. Im zweiten Schritt wird sodann aufgezeigt, welche Bedeutung dem Zusammenspiel von nationalen und transnational agierenden Frauenbewegungen und deren Diskurs der 'Frauenrechte sind Menschenrechte' für die Normen- und Maßnahmenregenerierung im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch im sozialen Nahraum zukommt. Im dritten Schritt richtet sich abschließend der Blick auf drohende Rückschritte im Bereich der Frauen-/Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin von der These aus, dass es den transnational agierenden Frauenbewegungen auf Basis neuer Ressourcen und veränderter politischer Chancenstrukturen gelungen ist, sich im Rekurs auf den Deutungsrahmen 'Frauen sind Menschenrechte' in die seit Ende der 1980er Jahre sich verdichtende globale Menschenrechtskultur einzuschreiben und erstmals in der Geschichte der Menschenrechte ein soziales Gewissen und soziale Solidarität hinsichtlich geschlechtsbezogener Gewalt zu etablieren. (ICG2)
Inhalt: Das Papier enthält einen Bericht des Kultur- und Bildungsausschusses des Europarates sowie ein erläuterndes Memorandum zu den de facto und de jure bestehenden Ungleichheiten von Frauen und Männern im Bildungswesen der Mitgliedsstaaten. Es wird festgestellt, daß männliche Vorstellungen von geschlechtsspezifischen und ethnischen Ungleichheiten dominieren und der Gleichstellungsprozeß in vielen Ländern Europas stagniert oder sogar rückläufig ist. In einem Empfehlungsentwurf wird die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter bekräftigt und werden folgende Maßnahmen gefordert: (1) Garantie des freien Zugangs zur Bildung und freie Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Schul- und Berufsausbildung; (2) Verurteilung von physischer und verbaler sexueller Belästigung und Gewalt; (3) Chancengleichheit für Frauen und Mütter am Arbeitsplatz; (4) Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an Entscheidungen; (5) Verbesserung der Forschung zu geschlechtssensiblen und kulturellen Fragen; (6) Steigerung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schule. (pra)