Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz
Titelübersetzung:Equal pay for women and men requires an implementing act
Autor/in:
Pfarr, Heide
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 64 (2011) H. 5, S. 253-258
Inhalt: "Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." (Autorenreferat)
Frauen ins Parlament! : Wahlsysteme und Frauenquoten im Fokus
Titelübersetzung:Women into parliament! : focus on electoral systems and quotas for women
Autor/in:
Krennerich, Michael
Quelle: Zeitschrift für Menschenrechte, Jg. 3 (2009) Nr. 1, S. 54-78
Inhalt: Die Vergleichsstudie untersucht unter Berücksichtigung von aktuellem empirischem Datenmaterial die Ausgestaltung der gleichberechtigten politischen Partizipation von Frauen in den Mitgliedsstaaten des Europarates. Diese politische Institution nimmt eine herausgehobene Rolle für den europäischen Menschenrechtsschutz ein und bekennt sich nachdrücklich zur Förderung der Frauenemanzipation. Die Ergebnisse gliedern sich in folgende Punkte: (1) die Etablierung des Frauenwahlrechts und seine Ausgestaltung, (2) das Wahlsystem und seine Auswirkungen (Mehrpersonenwahlkreise, Sperrklauseln, lose gebundene/freie Listen), (3) Frauenquoten (gesetzlich/freiwillig, reserved seats), (4) die politische Verantwortung der Parteien sowie (5) die Durchsetzung von politischen Reformen. 16 Staaten des Europarates weisen Anfang 2009 lediglich einen Frauenanteil zwischen 20 % und 30 % auf, ebenso viele gar nur zwischen 10 % und 20 %. Am unteren Ende der Europaratsmitglieder befinden sich, mit jeweils unter 10 %, die Türkei, Malta, Armenien, die Ukraine und das Schlusslicht Georgien. Sie sind nicht weit von den reinen Männerparlamenten entfernt, wie sie noch in einigen Staaten des Pazifiks und des Nahen Ostens vorzufinden sind. (ICG2)
Schlagwörter:Frauenförderung; Frauenpolitik; Europarat; Parlament; Wahlrecht; Wahlsystem; politische Kultur; politische Partizipation; Emanzipation; Gleichheit; Gleichberechtigung; Gleichbehandlung; Geschlechterpolitik; Geschlechterverhältnis; Chancengleichheit; Partei; Parteipolitik; politische Faktoren; Wahlkreis
Vom Verbot der Geschlechtsdiskriminierung zum Schutz von Diversity : Umsetzung der neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland
Titelübersetzung:Ban on gender discrimination to protect diversity : implementation of the new EU anti-discrimination directives in Germany
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 37 (2004) H. 4, S. 394-412
Inhalt: "Die EU hat seit 1975 neun Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen erlassen, wobei die jüngste Richtlinie 2002/73/EG (Änderung der Richtlinie 76/207/EWG) erst bis zum 5. Oktober 2005 in nationales Recht umzusetzen ist. Orientiert an der Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung) hat die EU im Jahr 2000 darüber hinaus mit den Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) und 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie Beschäftigung und Beruf) ihren Diskriminierungsschutz auf die Merkmale zugeschriebene Rasse und ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Ausrichtung ausgedehnt. Diese beiden Richtlinien hätten bereits bis zum 19. Juli bzw. 2. Dezember 2003 in Deutschland umgesetzt sein müssen. Die Kommission hat deshalb im Juli 2004 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ebenso wie auch gegen Belgien, Finnland, Griechenland, Luxemburg und Österreich eingeleitet." (Autorenreferat)
Die Karriere des Gender Mainstreaming in Politik und Wissenschaft : Etikettenschwindel oder neuer Schritt im Geschlechter- und Generationenverhältnis?
Titelübersetzung:The career of gender mainstreaming in politics and science : playing with names or new step in the gender and generation relationship?
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: DISKURS : Studien zu Kindheit, Jugend, Familie und Gesellschaft, Jg. 12 (2002) H. 1, S. 40-49
Inhalt: "Die Vagheit und Unverständlichkeit der Gender Mainstreaming Begriffsbildung eröffnet einen großen Spielraum für Interpretationen und damit auch für Etikettenschwindel. Der politische Imperativ des GM-Konzepts erhält jedoch eine neue Qualität, da es die Verantwortlichkeit für die Gleichstellung auf die Institutionen und ihre Akteure und Akteurinnen verlagert hat, und die Geschlechterforschung entscheidungsrelevant wird. Die Diskurse der Geschlechterforschung verlaufen hierzu jedoch diskonform. Statt einer geschlechterpolarisierenden Verallgemeinerung kennzeichnen Differenzierungen mit steigender Komplexität ihre Diskurse. Das macht sie für die praktisch politische Nutzung unpraktikabel. Gleichwohl erfährt die Frauen- und Geschlechterforschung einen Bedeutungsgewinn. Er besteht in einer zunehmenden Kommunikationsfähigkeit und verminderten kulturellen Resistenz gegenüber der wissenschaftlichen Geschlechterperspektive." (Autorenreferat)
Gleichheitsvorstellungen in Gleichstellungskonzepten
Titelübersetzung:Ideas of equality in equality concepts
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst des Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, Jg. 6 (1988) H. 3, S. 1-11
Inhalt: Da im Zuge der Popularisierung der frauenpolitischen Debatte häufig gebrauchte Begriffe an Präzision verloren haben und zunehmend den Charakter von Leerformeln tragen, versucht die Autorin in diesem Artikel dem Schlagwort "Gleichstellung" wieder Inhalte und Konzepte zuzuordnen. Sie zeigt, daß den Forderungen nach "Gleichstellung" sehr verschiedene und oftmals widersprechende Verständnisweisen dieses Begriffs zugrunde liegen. Das Sichten der frauenpolitischen Debatten der letzten Jahre läßt die Autorin zwischen fünf verschiedenen Verständnisweisen von "Gleichstellung" unterscheiden: (1) Gleichstellung als Gleichbewertung des Andersseins, (2) Gleichstellung als Gleichbehandlung, (3) Gleichstellung als Chancengleichheit, (4) Gleichstellung als gleiche Partizipation von Mann und Frau in allen Lebensbereichen und (5) Gleichstellung als gleiche Partizipation bei gleichzeitiger Durchsetzung "femininer" Werte.(DS)