Titelübersetzung:Quotas and equality between men and women
Herausgeber/in:
Arioli, Kathrin
Quelle: Basel: Helbing & Lichtenhahn (Neue Literatur zum Recht), 1996. XII, 219 S.
Inhalt: Versammelt sind die Beiträge einer dreitägigen Fachtagung 'Quoten und Gleichstellung', die im März/April 1995 in Zürich abgehalten wurde. Die Fachtagung ist Teil eines Projekts im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 'Frauen in Recht und Gesellschaft - Wege zur Gleichstellung' (NFP 35). Ziel des Projekts ist es, ausländische Forschungsergebnisse unterschiedlicher Disziplinen zum Thema 'Quoten' in der Schweiz einem breiteren Publikum bekannt zu machen und die wissenschaftliche Diskussion in der Schweiz zu beleben. Inhaltsverzeichnis: Heide M. Pfarr: Quoten sind nicht alles, aber ohne Quoten ist nichts (3-22); Ute Sackofsky: Die verfassungsrechtliche Beurteilung von Quotenregelungen in Deutschland (23-38); Andrea Maihofer: Gleichberechtigung in der Differenz. Replik auf einige neuere Kritiken und die Frage der Quoten (39-54); Tom Campbell: Conceptions of Equality and the Functions of Quotas (55-70); Alison M. Jaggar: Affirmative Action, Sex Equality and Meritocratic Justice in the United States (71-108); Eliane Vogel-Polsky: Les actions positives, les Quotas au crible du droit de l'egalite. Les quotas, mode d'emploi limites et deri-ves du systeme des quotas sexues (109-137); Hege Skjeie: Women in Politics in Norway (139-150); Faye Crosby: A Rose by Any Other Name (151-167); Jonathan S. Leonard: The Economic Advance of Women and Employment Policy in the United States (169-217). (ZPol, NOMOS)
Inhalt: Das Papier enthält einen Bericht des Kultur- und Bildungsausschusses des Europarates sowie ein erläuterndes Memorandum zu den de facto und de jure bestehenden Ungleichheiten von Frauen und Männern im Bildungswesen der Mitgliedsstaaten. Es wird festgestellt, daß männliche Vorstellungen von geschlechtsspezifischen und ethnischen Ungleichheiten dominieren und der Gleichstellungsprozeß in vielen Ländern Europas stagniert oder sogar rückläufig ist. In einem Empfehlungsentwurf wird die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter bekräftigt und werden folgende Maßnahmen gefordert: (1) Garantie des freien Zugangs zur Bildung und freie Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Schul- und Berufsausbildung; (2) Verurteilung von physischer und verbaler sexueller Belästigung und Gewalt; (3) Chancengleichheit für Frauen und Mütter am Arbeitsplatz; (4) Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an Entscheidungen; (5) Verbesserung der Forschung zu geschlechtssensiblen und kulturellen Fragen; (6) Steigerung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schule. (pra)
CEWS Kategorie:Bildung und Erziehung, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Graue Literatur, Bericht
Frauenquoten, ein juristisches Problem?
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)