Von der Frauenförderung zum Gleichstellungsmanagement? : Professionalisierung der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen
Autor/in:
Vollmer, Lina
Quelle: Wissenschaftsmanagement : Zeitschrift für Innovation, Jg. 19 (2013) H. 2, S. 34-37
Inhalt: "Vor dem Hintergrund der Implementierung neuer Steuerungsmechanismen steht seit einigen Jahren die Professionalisierung des Hochschulmanagements im Fokus der Hochschulforschung. Obwohl die Gleichstellungsarbeit zunehmend als Teil des Hochschulmanagements gesehen wird, wurden Gleichstellungsakteurinnen in den Studien nicht berücksichtigt. Dabei hat sich gerade in diesem Bereich sehr viel getan." (Autorenreferat)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 31-48
Inhalt: Der Beitrag befasst sich mit den durch die derzeitige Hochschulpolitik des Bundes und der Länder verfolgten Reformen der Hochschul- und Wissenschaftsstrukturen, vornehmlich mit Veränderungen in der Personalstruktur, neuen Besoldungsformen, Juniorprofessoren, neuen Finanzierungsmodalitäten und neuen körperschaftlichen Organisationsformen wie z.B. Stiftungen. Auf diesem Hintergrund geht der Beitrag auch auf die besonderen Implikationen dieser Entwicklungen für die Frauenförderung und Gleichstellung in Forschung, Lehre und Hochschuladministration ein. Dabei werden einzelne Bereiche der Personalentwicklung beleuchtet, die für den Erhalt der Gleichstellungsstandards und -qualitäten eine besondere Bedeutung haben. Da es bei der Frauenförderung vornehmlich darum geht, wissenschaftliche Karrieren zu planen und zu realisieren, werden exemplarisch eine Studien- und Hochschulbiografie und ein exemplarischer Werdegang einer erfolgreich eingemündeten Nachwuchswissenschaftlerin aufgezeigt, die jedoch verdeutlichen, dass in jeder Phase und an jedem Übergang prinzipiell die Möglichkeit besteht, aus einem solchen Idealweg herauszufallen. Als weitere Problembereiche werden zum Abschluss das Zeitmanagement an Hochschulen im Sinne von geschlechtersensiblen Zeitgestalten sowie Besoldungs- und Finanzorganisation im Wissenschaftsbereich diskutiert. (ICH)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 49-72
Inhalt: Der Beitrag befasst sich kritisch mit den jüngsten Hochschulreformen, in deren Zentrum die Umbildung der Personalstruktur steht, wie das Beispiel Juniorprofessoren zeigt. Mit der Einführung der Juniorprofessur sind neue Chancen, jedoch auch Risiken verbunden, wie z.B. die Einengung und Reduzierung von Qualifikationswegen. Allerdings lässt sich aus frauenfördernder Perspektive eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf konstatieren, vor allem in Gestalt des Wegfalls der Habilitation und der Einschränkung des Hausberufungsverbotes. Das neue Hochschulrahmengesetz schafft zwar keine Quotenregelung, hat jedoch die Erhöhung des Anteils der Frauen in der Wissenschaft zum Ziel. Dennoch werden die vorgesehene Verjüngung der Wissenschaft durch das Juniorprofessurmodell und die neuen Befristungsregelungen dazu führen, dass gerade die Frauen in der Wissenschaft genau planen müssen, wann und wie sie ihre Familienbildung realisieren können. Weitere frauenförderliche Aktivitäten umfassen neben der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung in der Promotionsphase Karrierestrategien sowie Mentoring-Programme. Nur durch eine Vielzahl von Instrumenten und Aktivitäten kann Frauenförderung, Gender Mainstreaming und Gleichstellungsarbeit zum Motor eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Hochschulmanagements werden. (ICH)
Quelle: Bundesamt für Bildung und Wissenschaft -BBW-, Eidgenössisches Département des Innern -EDI-; Bern (Schriftenreihe BBW, 2004/1d), 2004. 163 S.
Inhalt: Das Bundesprogramm Chancengleichheit fasste dank der Kombination dreier Themenfelder,der gewählten Verteilung von Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung und der Kooperation zwischen Universitäten und Bundesprogramm bei der Finanzierung von Projekten erfolgreich Fuss: Die drei strategisch relevanten Themenfelder Berufungen, Nachwuchsförderung und Kindderbetreuung boten für jede Universität einen Anknüpfungspunkt.Was die Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung betraf, verband es eine bottom-up (Konzeption) mit einer top-down Strategie (Programmauftrag), und vereinigte universitätsinterne und -externe Entscheidungsinstanzen.Das Bundesprogramm stellte in beachtlichem Umfang finanzielle Ressourcen zur Realisierung von Chancengleichheitsmassnahmen zur Verfügung, über welche die Universitäten teilweise selber entscheiden konnten. Sie konnten zudem beim Leitungsausschuss finanzielle Mittel für Projekte beantragen.Die Gleichstellungsbeauftragten sind die zentralen und unbestrittenen Akteurinnen bei der Implementation des Programms.Das Programm ermöglichte die Schaffung von Gleichstellungsstellen und stärkte bereits bestehende Stellen. Es unterstützte damit die wichtigsten Promotorinnen des Programms innerhalb der Universitäten.
Herausgeber/in:
Gleichstellungsbeauftragte für die Fachhochschule Bielefeld
Quelle: Gleichstellungsbeauftragte für die Fachhochschule Bielefeld; Bielefeld, 2003. 130 S.
Inhalt: Die Handreichung der Gleichstellungsbeauftragten der Fachhochschule Bielefeld gibt einen Überblick über die Angebote der Fachhochschule und Informationen zu den Themen: Gesetze und Ereignisse von 1949 bis heute; Gender Mainstreaming, weitere Frauenförderstrategien, Stipendienwegweiser, Aufgaben und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten, Gesetzliche Grundlagen, Frauennetzwerke.
Frauenförderung an Hochschulen : neue Steuerinstrumente zur Gleichstellung
Titelübersetzung:Promotion of women at universities : new control instruments relating to equality
Autor/in:
Färber, Christine
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl. (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 15), 2000. 306 S.
Inhalt: Die Verfasserin entwickelt zunächst auf theoretischer Ebene eine Perspektive, die Gleichstellung an Hochschulen als Steuerungsproblem begreift. Hochschulen werden als verflochtene Systeme gesehen, deren Steuerung vermittels der Strukturationstheorie analysiert werden kann. Wirkungszusammenhänge der Frauenpolitik an Hochschulen können so mithilfe von Analysekategorien erklärt werden, die zwischen System- und Handlungsebene durch Modalitäten vermitteln und Beziehungen zwischen den Systemdimensionen Signifikation, Herrschaft und Legitimation herstellen. Wie Frauenfördermaßnahmen an Hochschulen erfolgreich ausgestaltet sein können, wird im Folgenden exemplarisch anhand der Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin und des dort implementierten Anreizsystems gezeigt. Mit dieser Konzeption wird ein Modell vorgestellt, das sich nicht auf Maßnahmen der Gleichbehandlung oder der Frauenförderung durch Sonderstellen beschränkt, sondern auf die Gesamtheit der Aufgabenfelder im Hochschulalltag orientiert ist. Hierzu zählen die Einarbeitung gleichstellungsrelevanter Aspekte in Studien- und Prüfungsordnungen und die Schaffung familiengerechter Hochschulstrukturen ebenso wie ein gleichstellungspolitisches Controlling. (ICE)
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : empirische Ergebnisse zur aktuellen Rechtslage ; zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : empirical results on the current legal position; implementation of EC law on equality of treatment of men and women in its application to universities
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1995) H. 1/2, S. 56-70
Inhalt: Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es zu ermitteln, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die EG-Länder die Gleichbehandlungsrichtlinien von 1976 für Männer und Frauen an den Hochschulen in ihren nationalen Regelungen verwirklicht haben. Der "interkulturelle Querschnittsvergleich" untersucht die Rechtslage von Frauen, wie sie sich in den Gesetzestexten zur Frauenförderung darstellt. Die Interpretation der Ergebnisse zeigt folgendes: (1) Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Hochschulen ist europaweit ein soziales Problem. (2) Die schriftliche Befragung zentraler Institutionen zeigt, daß es in den neun EG-Ländern keine äquivalenten Regelungen zum bundesdeutschen Hochschulrahmengesetz gibt. Die Richtlinie der EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern von 1976 dient daher als Bezugsgröße für den vorliegenden Rechtsvergleich. (pmb)
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Hochschulen, Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen - Fortschritt oder Rückschritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter
Titelübersetzung:Promotion of women and quotas at universities - progress or regression on the road to equality of the sexes
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: Frauenförderung in der Praxis: Frauenbeauftragte berichten. Erika Bock-Rosenthal (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1990, S. 78-101
Inhalt: Der Aufsatz geht der Frage nach, ob Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen der Gleichstellung der Geschlechter förderlich oder abträglich ist. Zunächst wird auf die Geschichte des Frauenstudiums, dann auf Studienbeteiligung und -erfolge von Frauen eingegangen und die zahlenmäßigen Anteile der Wissenschaftlerinnen am gesamten wissenschaftlichen Personal aufgezeigt. Dann wird Frauenförderung als Abbau von Barrieren beschrieben und das Instrument der Quotierung vorgestellt und diskutiert. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß Quotierung allein unwirksam ist und flankierender Maßnahmen bedarf, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit einem Leben mit Kindern betreffen. Der Quotierungsbeschluß der SPD führte bei Männern zu einer geringeren Konkurrenz untereinander. Dagegen hat sich durch Beschlüsse und öffentliche Diskussion in den Wissenschaftsbetrieben für Frauen bislang kaum etwas geändert. Rückschrittlich sind Frauenförderung und Quotierung deshalb, weil "der Glaube abhanden gekommen ist, die Gleichberechtigung würde sich von allein herstellen" und weil möglicherweise Widerstände härter werden. Der Erfolg von Frauenförderung hängt ab vom Ausbau des Frauennetzwerkes und der Verbindung von Frauenpolitik mit der Stukturpolitik der Hochschulen. Insgesamt gesehen schafft die Quotierung keine neuen Arbeitsplätze, produziert keine Vision einer humanen Gesellschaft, fördert aber die Annäherung an eine verfassungsgemäße Wirklichkeit. (AG)