Gender Bias in der Forschungsförderung : ein Forschungsüberblick
Titelübersetzung:Gender bias in the promotion of research : a research overview
Autor/in:
Samjeske, Kathrin
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 21 (2012) H. 1, S. 158-162
Inhalt: "Peer Review" ist ein zentraler Mechanismus der Steuerung innerhalb des Wissenschaftssystems, insbesondere bei der Vergabe von Forschungsgeldern und bei der Publikation von Forschungsergebnissen. Gerade aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung bei der Verteilung von materiellen und immateriellen Ressourcen in der Wissenschaft stehen Peer Review-Verfahren jedoch auch in der Kritik, anfällig für unfaire Behandlungen und Diskriminierungen zu sein. In den Diskussionen zur Gleichstellungspolitik in der Forschungsförderung wird immer wieder auf die nunmehr fast 15 Jahre alte Studie von Christine Wenneras und Agnes Wold (1997) Bezug genommen. Diese zeigte für die Forschungsvergabe beim "Swedish Medical Research Council" (MRC) in den 1990er Jahren, dass Frauen bei gleicher wissenschaftlicher Produktivität schlechtere Bewertungen erhielten als Männer. Nach der wegweisenden Arbeit von Wenneras und Wold sind eine Reihe weiterer Studien durchgeführt worden, deren Befunde in der gleichstellungspolitischen Diskussion bislang jedoch selten zur Kenntnis genommen werden. Dieser Diskussionsstand wird zum Anlass genommen, um im vorliegenden Beitrag einen kurzen Überblick über jüngere Studien zu Gender Bias in der Forschungsförderung zu geben und deren Ergebnisse kritisch zu diskutieren. (ICI2)
Geschlechtergerechtigkeit in NRW-Berufungsverfahren im Spannungsfeld von Hochschulautonomie, Organisationskultur und Qualitätssicherung
Titelübersetzung:Gender justice in appeal proceedings in North Rhine-Westphalia in the field of tension between university autonomy, organizational culture and quality assurance
Autor/in:
Gerding, Masha; Steinweg, Nina
Quelle: Journal Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW, (2012) Nr. 31, S. 28-36
Inhalt: Im Mittelpunkt der Analyse stehen die in NRW zu beobachtenden Prozesse in der Triade von Geschlechtergerechtigkeit, hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen und den hochschulinternen Veränderungen. Die Beschreibung verläuft entlang der wissenschaftspolitischen Forderungen des Wissenschaftsrates (WR) und der Trends, Berufungsverfahren zunehmend als Gegenstand von Qualitätssicherung zu begreifen und entsprechende Maßnahmen innerhalb der Hochschulen aufzulegen. Dies ist insofern in NRW aus Genderaspekten von hohem Interesse, als sich mit dem Hochschulfreiheitsgesetz 2006 das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MIWF) weitestgehend aus den hochschulischen Angelegenheiten - auch bei der Berufung von Professorinnen und Professoren - herausgezogen hat. Gleichzeitig sollten Instrumente wie Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM) und der "Strukturfonds" wiederum die Finanzströme des Landes an die Hochschulen leiten, um auf die Erhöhung des Anteils an Professorinnen hinzuwirken. Seit 2012 hat das MIWF den Professorinnenparameter in die LOM zurückintegriert. (ICB2)
Die Berufung von ProfessorInnen: das geschlechtergerechte Berufungsverfahren und seine gerichtliche Überprüfung
Titelübersetzung:Appointing women professors: gender-equality appointment procedures and their judicial review
Autor/in:
Junghans, Lea
Quelle: Gender : Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Jg. 4 (2012) H. 1, S. 141-148
Inhalt: "Nicht geschlechtergerechte Berufungsverfahren sind rechtswidrig. Wenn Frauen in Berufungsverfahren keine oder nur geringere Chancen haben, dann ist dies nicht nur Ausdruck einer geschlechtsspezifischen Diskriminierungskultur im Hochschulwesen, sondern auch ein rechtliches Problem. Einige Gerichtsurteile über die Rechtmäßigkeit von Berufungsverfahren bieten Paradebeispiele für Verfahrensfehler, die zumeist zu Lasten von Frauen wirken. Obwohl Frauen sich erfolgreich auf Art. 33 II GG berufen konnten, findet das Prinzip der Bestenauslese in der Diskussion um geschlechtergerechte Berufungsverfahren nur unzureichend Beachtung. Die in den Gerichtsurteilen maßgebliche Bindungswirkung von Anforderungsprofilen wirft Fragen im Umgang mit Hinweisen auf fehlerhafte Ausschreibungstexte auf." (Autorenreferat)
Inhalt: "Non-gender-equality appointment procedures are unlawful. If women have no or less chance of being given a professorship than men, then that is not only an expression of the climate of gender discrimination within the university system, it also becomes a legal issue. Some court decisions concerning the lawfulness of such appointment procedures are prime examples of procedural errors that place women academics at a disadvantage. Although women have successfully relied on article 33 para. 2 of the Basic Law (Grundgesetz), this provision has not been taken seriously in the discussion of the gender-equality appointments of professors. The binding nature of job profiles that have come up in court cases raises questions about how to deal with flawed calls for applications." (author's abstract)