Inhalt: Der Genderaspekt spielte im Bologna-Prozess bis zur Berlin-Konferenz 2004 keine Rolle. Dies ist um so erstaunlicher, als Gender Mainstreaming, ein von der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 beschlossenes politisches Konzept, bei dem es im Kern darum geht, dass alle politischen Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf beide Geschlechter geprüft werden, um Benachteiligungen zu vermeiden, 1998 auch in den Amsterdamer Verträgen der Europäischen Union verankert wurde. Dass der Genderaspekt im Bologna-Prozess, entgegen den entsprechenden Vorgaben des Amsterdamer Vertrages durch die Politik, zunächst auch im Bereich höherer Bildung nicht konsequent durchgesetzt wurde, wird von der Autorin durch den Mangel nachdrücklicher Forderungen durch Lobbyarbeit erklärt. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage der politischen Durchsetzung von Gender im Bologna-Prozess mit Schwerpunktsetzung auf die Notwenigkeit neuer Ausprägungen der Interessensvertretung bzw. Professionalisierung von Frauen durch modernes Lobbying. Dabei ergänzen sich das Konzept von Gender Mainstreaming als Top-Down Ansatz und das Good Governance-Konzept, welches Bottom-Up-Ansätze insbesondere auch aus der Zivilgesellschaft heraus berücksichtigt, sehr gut. (ICA2)
Schlagwörter:Gender Mainstreaming; Hochschulwesen; Bologna-Prozess; EU; Frauenpolitik; Gleichstellung; Lobby; Governance; Hochschulpolitik
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Hochschulen, Wissenschaftspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag