Schlagwörter:Kommunalrecht; local law; Gleichstellung; affirmative action; Gesetz; act; Behörde; government agency; woman; Gleichberechtigung; equality of rights; Kommunalpolitik; local politics; Kommunalverwaltung; municipal administration; Gleichstellungsstelle; office of equal opportunity; Frauenbeauftragte; women's representative; Gemeindeverfassung; community constitution
SSOAR Kategorie:Recht, Frauen- und Geschlechterforschung
Parallel report: by the German Institute for Human Rights to the Committee on the Elimination of Discrimination against Women (CEDAW)
Herausgeber/in:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin (Submission/ Deutsches Institut für Menschenrechte, January 2017), 2017. 17 S
Inhalt: In this parallel report, the German Institute for Human Rights addresses a number of selected fields of implementation of women's human rights in and by Germany. The report covers those thematic areas related to women's human rights in which the GIHR has worked, gathered information and gained expertise during the past years. They focus on ensuring equal human rights for the most vulnerable among them.
Schlagwörter:Menschenrechte; human rights; Recht; law; woman; CEDAW
SSOAR Kategorie:Recht, Frauen- und Geschlechterforschung
"Justice is achieved if peace is restored": Indigenous Justice, Legal Pluralism, and Change in Peru and Ecuador
Autor/in:
Brandt, Hans-Jürgen
Quelle: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung; Frankfurt am Main (PRIF Working Papers, 37), 2017. 25 S
Inhalt: Die indigenen Dorfgemeinschaften in Peru und Ecuador haben aus Gründen der kulturellen Identität und weil der Staat nicht in der Lage ist, sie vor der verbreiteten Kriminalität zu schützen, ihre traditionellen Justizsysteme aufrechterhalten. Obwohl diese Gerichtsbarkeit verfassungsrechtlich anerkannt wurde, ist sie nach wie vor rechtlich und politisch umstritten. Die Konflikte entzünden sich im Wesentlichen an der Kompetenzabgrenzung zwischen den staatlichen und kommunalen Instanzen. Der Grund ist, dass es in beiden Ländern der Gesetzgeber bisher unterlassen hat, den jeweiligen Verfassungsaufträgen zu folgen und Gesetze zur Koordinierung der Justizsysteme zu erlassen. Angesichts der sozialen Bedeutung der indigenen Justiz als wichtigstes Instrument der interpersonalen Konfliktlösung und der Aufrechterhaltung des friedlichen Zusammenlebens in den dörflichen Gemeinschaften einerseits und des weiterhin schwelenden Konfliktes über die Grenzen dieser Justiz andererseits, liegen erstaunlicherweise nur wenige empirische Forschungsergebnisse über die Praxis der indigenen Justiz vor. Auf diese Lücke zielt die vorliegende Studie. Sie untersucht die Prinzipien und rechtlichen Normen, die der indigenen Justiz zugrunde liegen, ferner die ihr immanenten Probleme, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der in die Studie einbezogenen Rechtskulturen, die Entwicklungstrends und die Faktoren, die den Wandel begünstigen. Die auf einem Mix empirischer Methoden basierende Untersuchung belegt, dass die indigene Justiz in erster Linie konsensorientiert ist. Ihr wesentliches Ziel ist, den durch die Straftat gestörten kommunalen Frieden wiederherzustellen und die Straftäter in die dörfliche Gemeinschaft zu reintegrieren. Die angewandten Normen und Praktiken sind jedoch nicht statisch: Die immer wieder zu lesende Meinung, die kommunalen Rechtssysteme basierten auf angestammten, "uralten" rechtlichen Regeln, erweist sich als Mythos. Die Studie zeigt, dass die Rechtssysteme der Dorfgemeinschaften dynamisch sind: Traditionelle Normen, die den Entwicklungsinteressen der Dorfgemeinschaft widersprechen, werden durch neue Normen ersetzt; viele davon sind aus dem staatlichen Recht abgeleitet - wie zum Beispiel Schutzrechte der Frauen gegen genderspezifische Gewalt. Zu den Faktoren, die nach Meinung der befragten lokalen Repräsentanten einen Wandel fördern, zählen anwendungsorientierte Fortbildungs- und Beratungsprogramme von Nichtregierungsorganisationen, insbesondere zu Menschenrechtsfragen.
Inhalt: Partly for reasons of cultural identity and partly because the state has proved unable to protect them against criminality, indigenous communities in Peru and Ecuador have maintained their traditional judicial systems. Though recognized constitutionally, these systems continue to be a source of legal and political contention. Considering both the major social significance of indigenous justice as a means of conflict-resolution and the ongoing controversy over its scope, information about current judicial practice in the communities in question is surprisingly scant. It is on this gap in research that the present study focuses, examining in particular: the principles and rules applied in indigenous justice; the relative frequencies of different types of conflict and conflict-resolution; the problems associated with this type of justice; the differences between the various legal cultures reviewed; and key trends and determinants of change. The study, of mixed-method design, reveals that indigenous justice is primarily consensus-oriented. Its chief objective is to restore communal peace and reintegrate offenders. The legal regulations and practices used to achieve these goals, however, are not static: the notion of autochthonous legal systems based on immutable 'ancestral' rules is a myth. Contrary to what this common preconception would suggest, the study indicates that any traditional legal norms that run counter to the interests of the local community are modified by the introduction of new legal rules, many of which - such as the protection of women from gender-based violence - derive from state law. Among the factors which indigenous representatives interviewed for this study considered key in bringing about change was local NGO-led education and training - notably on human rights.
Justice as conflict of recognition: the case of SGBV in the Rome Statute and in the ICC
Autor/in:
Wisotzki, Simone
Quelle: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung; Frankfurt am Main (PRIF Working Papers, 34), 2016. 14 S
Inhalt: "Das Konzept der Anerkennung bezieht sich in den Internationalen Beziehungen zumeist allein auf Staaten, das heißt auf die wechselseitige Anerkennung unterschiedlicher Identitäten, Kulturen und religiöser Zugehörigkeiten. In der politischen Theorie dominiert zwar zunächst Honneths Konzept der Anerkennung als dominantes Prinzip der Gestaltung sozialer zwischenmenschlicher Beziehungen, es findet sich jedoch auch das Konzept der Anerkennung von Rechten und Menschenrechten. Das Arbeitspapier fokussiert diesen Ansatz und zeigt, dass mit Hilfe dieser Dimension der Anerkennungsgerechtigkeit erklärt werden kann, wie bestimmte Formen von Menschenrechten sich sozial, politisch und rechtlich als Normen verankern können. Mit Hilfe des Ansatzes von Jens Bartelson, der Anerkennung in ihren moralischen/sozialen, politischen und rechtlichen Varianten für die staatliche Ebene differenziert, wird argumentiert, dass sich der Fall der Anerkennung sexualisierter geschlechtsspezifischer Gewalt (sexual gender-based violence (SGBV)) als Straftatbestand und somit Teil des internationalen Strafrechts erklären lässt. Erst nachdem die transnationale Debatte durch Nicht-Regierungsorganisationen neu gestaltet und Rechtslücken aufgezeigt worden waren, fanden sich Staaten, die das Ansinnen, sexualisierte Gewalt durch den Internationalen Strafgerichtshof verfolgen zu lassen, unterstützten. In den Verhandlungen zum Rom-Statut erfuhren die Befürworterinnen einer weiten Definition solcher Gewaltformen jedoch unerwarteten Widerstand von einigen Staaten, die Gerechtigkeitsargumente geltend machten." (Autorenreferat)
Inhalt: "Recognition is a multi-faceted concept. In IR theory it also seems to be an undervalued concept as it only focuses on the relationship between states and the mutual recognition of identities as well as cultural and religious differences. Honneth's concept of recognition as leading principle of social relations dominates the debates in political theory. Besides this focus on intersubjective agency, the recognition of rights and human rights also plays a role in political theory. The working paper focuses on this approach and argues that the emergence of certain human rights can be grasped through drawing on concept of recognition of rights. The paper therefore relies on the approach of Jens Bartelson who summarizes the debate on states’ recognition under the heading of 'three dimensions of recognition': the moral/social, political and legal recognition. The working paper draws on this conceptual clarification and relates it to the recognition of rights. It argues that the recognition of sexual gender-based violence (SGBV) as part of international law can be explained by relying on Bartelson's concept as heuristic. The working paper traces the norm emergence process of SGBV from its social, political and its final legal recognition as part of the Rome Statute of the International Criminal Court (ICC). Nevertheless, the attempt of the NGO-network to strengthen individual women’s rights during the negotiations of the Rome Statute was opposed by certain states blocking a broader definition of gender-based crimes." (author's abstract)
Schlagwörter:international relations; soziale Norm; political theory; sexueller Missbrauch; international recognition; Menschenrechte; Honneth, A.; social norm; prosecution; politische Theorie; sexual abuse; criminal law; Strafverfolgung; internationale Anerkennung; justice; Strafrecht; violence; human rights; Rechtsnorm; Gewalt; legal norm; Gerechtigkeit; Internationaler Strafgerichtshof; internationale Beziehungen; International Criminal Court; Honneth, A.
SSOAR Kategorie:Allgemeines, spezielle Theorien und Schulen, Methoden, Entwicklung und Geschichte der Politikwissenschaft, Recht
Konflikte des Familienrechts in Marokko und Ägypten
Autor/in:
Engelcke, Dörthe
Quelle: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Nahost-Studien; Hamburg (GIGA Focus Nahost, 5), 2012. 8 S
Inhalt: Am 19. Mai 2012 fand in Marokko die zweite Protestkundgebung der Gruppe "Der Marsch der Freien Frauen" statt, die eine Reform des Straf- und Familienrechts fordert. Ausgelöst wurden die Proteste im März 2012 vom Selbstmord der minderjährigen Amina Filali. Die Ursache für diesen Selbstmord war vermutlich die Tatsache, dass sie ihren Vergewaltiger heiraten musste. Dieser Vorgang wurde durch einen Artikel im Strafrecht Marokkos ermöglicht. Angesichts der neu gewählten islamistischen Regierungen in Nordafrika wirft der Fall Filali die Frage auf, welche Richtung man der Familienpolitik in Zukunft vorgeben wird. Sowohl in Marokko als auch in Ägypten werden Familienrechtsdebatten
seit dem Arabischen Frühling sehr unterschiedlich geführt. Während marokkanische Aktivisten eine Erweiterung von Rechten fordern, wird in Ägypten die Beschneidung bestimmter Rechte als antiautoritäre Politik gegenüber der Zeit der Herrschaft
von Mubarak dargestellt. In Marokko kann das Familiengesetz nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden, weil es als königliches Projekt gilt. Die Dominanz der marokkanischen Monarchie wurde durch den Arabischen Frühling bisher nicht geschwächt. Während in Marokko ein Säkularisierungsprozess zu erkennen ist, in dessen Verlauf
auch soziale und moralische Argumente Gehör finden, ist die Familienrechtsdebatte
in Ägypten nach wie vor stark religiös geprägt. Frauengruppen befürchten durch den Bedeutungszuwachs islamistischer Akteure, ihren privilegierten Status als primärer Entwicklungspartner des Staates zu verlieren. Die Familienrechtsdebatte ist deshalb auch als Oppositionspolitik säkularer Frauengruppen zu verstehen. In Ägypten stellt sich die Entwicklung der Familienpolitik wesentlich ungewisser dar als in Marokko, wo aufgrund der unveränderten Machtverhältnisse keine großen Brüche in der Familienpolitik zu erwarten sind.
Schlagwörter:Familienpolitik; Protest; family law; Morocco; Islam; women's organization; Strafrecht; law reform; Islam; Marokko; protest; Egypt; Nordafrika; Familienrecht; Frauenorganisation; family policy; Ägypten; North Africa; criminal law; Rechtsreform; Arabischer Frühling
Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen: Begleitstudie zum Werkstattgespräch "Frauen und bewaffnete Konflikte" anlässlich des 10. Jahrestages der UN-Resolution 1325; Veranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 20.10.2010 in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik Berlin
Autor/in:
Arloth, Jana; Seidensticker, Frauke Lisa
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin (Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte), 2011. 61 S
Inhalt: Die am 31. Oktober 2000 verabschiedete UN - Sicherheitsratsresolution 1325 zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ hat dazu
beigetragen, dass das Bewusstsein für die
Bedeutung einer Genderperspektive in Friedensprozessen gewachsen ist und anerkannt wird, dass Frauen in anderer Weise als Männer von Konflikten betroffen sind. Gender in bewaffneten Konflikten wurde durch SCR 1325 zu einem der wichtigen Themen der UN und der Europäischen Union (EU), da sie als
umfassende Resolution zur Rolle von Frauen
in friedensschaffenden Aktivitäten dazu beitragen soll, Genderperspektiven in Friedensoperationen zu integrieren. Der vorliegende Überblick über die Umsetzung von SCR 1325 soll dazu beizutragen, die Wichtigkeit ihrer Umsetzung zu verdeutlichen.(Autorenreferat)
Das Recht und der homosexuelle Körper: ein weltweiter Vergleich der Zusammenhänge von Sozialverfassung, sozialen Chancen und Einstellungen in einer Mehrebenenanalyse
Titelübersetzung:Law and the homosexual body: a worldwide comparison of the connections between the social constitution, social opportunities and attitudes in a multi-level analysis
Autor/in:
Beckers, Tilo
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS); Rehberg, Karl-Siegbert; Kongress "Die Natur der Gesellschaft"; Frankfurt am Main, 2008. S 1097-1113
Inhalt: "Das Recht greift insbesondere unter nicht-demokratischen Herrschaftsformen in die Privatsphäre häufig in starkem Maße ein. Dabei geht es etwa unter Berufung auf die Natur als Norm unter anderem um rechtliche Eingriffe in die Intimsphäre und die Sexualität, also auch den Körper. Besonders weite Verbreitung hat in der Vergangenheit aber auch gegenwärtig das Verbot homosexueller Handlungen, die als widernatürlich bzw. against nature verurteilt werden. Im überwiegenden Teil der Welt ist die soziale Lage Homosexueller weiterhin durch Kriminalisierung im Recht oder offene soziale Ausgrenzung geprägt. Der Vortrag untersucht auf der Basis von über 50 Ländern von allen Kontinenten die Wirkung des Rechts auf die Einstellungen der Bevölkerung zur Homosexualität mit den Daten des World Values Survey und Rechtsdaten aus den Ländern im Rahmen einer Mehrebenenanalyse. Die Untersuchungsanlage ist also ein variablenorientierter Ansatz im Sinne des most-dissimilar designs. Neben den Rechtsdaten gehen auf der Kontextebene auch weitere Indikatoren in die Analysen ein, die die sozialen Chancen wie etwa Human Development und Geschlechtergleichheit ebenso wie die religiöse Tradition der Länder betreffen. Auf der Individualebene finden unter anderem Geschlechtsrolleneinstellungen und Religiosität Eingang in die statistischen Berechnungen im Rahmen hierarchisch linearer Regressionsmodelle. Die Analysen zeigen, dass das Strafrecht zum Verbot homosexueller Handlungen allein betrachtet in erheblichem Maße zur Erklärung der Einstellungen beiträgt. Kontrolliert man allerdings die sozialen Chancen, so wird die Wirkung des Rechts übertroffen. Der gesellschaftliche Entwicklungsstand (insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter) gewinnt an Bedeutung und teilt die Länder entlang der Niveaus des Human Development und etwa in Übereinstimmung mit dem Fortschritt der Rechtslage zur Homosexualität. Das Recht ist so betrachtet der Spiegel der gesellschaftlichen Verhältnisse und entfaltet in diesem sozialen Rahmen erst seine Wirkung. Der homosexuelle Körper wird erst dann legal anerkannt, wenn die gesellschaftlichen Chancen seine soziale Legitimität zulassen. Die soziale und rechtliche Akzeptanz der Homosexualität setzt den Ergebnissen der Untersuchung nach die Gleichstellung der Frau (und ihres Körpers) voraus." (Autorenreferat)
Human rights and gender components of UN and EU peace operations: putting human rights and gender mandates into practice
Autor/in:
Böhme, Jeannette
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin (Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte), 2008. 56 S
Inhalt: Kriegerische Auseinandersetzungen beinhalten oftmals Menschenrechtsverletzungen und haben zudem geschlechtsspezifische Effekte. Sie wirken sich prekär auf die Lebenssituation und Sicherheitslage von Frauen in Krisengebieten aus. Die UN und die EU haben sich dazu bekannt, Menschenrechte im Rahmen ihrer Friedensbemühungen verstärkt zu fördern und integrieren zunehmend formale Menschenrechts- und Genderkomponenten in Friedenseinsätze. Diese sollen die menschenrechts- und geschlechtersensible Ausgestaltung der Einsätze unterstützen und Menschenrechts- und Genderfragen in Friedensprozessen aktiv angehen. Dennoch bleiben menschenrechtliche und geschlechtersensible Aspekte in der praktischen Durchführung von Friedenseinsätzen bislang häufig marginalisiert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich daher mit der Frage befasst, was Menschenrechts- und Genderkomponenten in der Praxis leisten und wie sie auch zu Friedenssicherung und -konsolidierung beitragen. Die Studie beschreibt Beispiele für Gute Praxis und zeigt den positiven Einfluss von Menschenrechts- und Genderkomponenten auf die Menschenrechtssituation in Einsatzländern sowie auf Friedensprozesse.