Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt : eine rechtsvergleichende, empirisch-politikwissenschaftliche Untersuchung
Titelübersetzung:Equality of men and women in the world of work in Europe : a comparative legal and empirical study from the viewpoint of political science
Autor/in:
Bergmann, Kristin
Quelle: Opladen: Westdt. Verl., 1999. 245 S.
Inhalt: "Worin unterscheidet sich die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in den Ländern der Europäischen Union? Welches sind - entgegen den identischen europarechtlichen Rahmenbedingungen - die Ursachen für die normativen und faktischen Gleichstellungsdefizite von Land zu Land? Die Studie analysiert sowohl das geltende Recht der Mitgliedstaaten als auch die unterschiedlichen ökonomischen, politischen und soziokulturellen Rahmenbedingungen. Rechtsmängel allein reichen nicht aus, um die unterschiedlichen Teilhabechancen von Frauen zu begründen. Entgegen landläufiger Annahmen ist auch ein hoher ökonomischer und soziokultureller Modernisierungsstandard noch kein Garant für die Angleichung der Erwerbsbeteiligungschancen. Entscheidend ist vielmehr, daß der Staat die Gleichstellung der Frauen im Arbeitsleben durch aktive Maßnahmen unterstützt." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie
Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt : Konzeption einer ökonomischen Gleichstellungsregelung zum Abbau der geschlechtsspezifischen Rollenteilung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer durch Arbeitszeitflexibilisierung
Titelübersetzung:Equality on the labor market : conception of an economic equality regulation for the abolition of gender-specific role division and promotion of the compatibility between an occupation and family for men and women through flexibilization of working h
Autor/in:
Littmann-Wernli, Sabina
Quelle: Chur: Rüegger, 1999. 258 S.
Inhalt: Noch immer werden Frauen in vielfältiger Hinsicht auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert. Zugleich sind es nach wie vor die Frauen, die den überwiegenden Teil der notwendigen Reproduktionsarbeit unentgeltlich verrichten. Die Ursache dieser Phänomene sieht die Autorin in ihrer vorwiegend ökonomisch orientierten Studie in der nach wie vor gültigen geschlechtsspezifischen Rollenteilung. Sie spiegelt sich auch in zahlreichen institutionellen Rahmenbedingungen wider, die wiederum die individuelle Entscheidung eines Paares zur Aufteilung der Erwerbs- und Reproduktionsarbeit auf beide Partner beeinflussen. Unter den gegebenen Bedingungen ist es nämlich - so zeigt die Autorin im ersten Schritt - ökonomisch rational, wenn Frauen und Männer sich 'freiwillig' für die Übernahme der jeweiligen traditionellen Aufgaben entscheiden. Umgekehrt trägt diese traditionelle Aufgabenteilung zwischen den Geschlechtern zur Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt bei, da diese Diskriminierung für Unternehmen aus verschiedenen Gründen ebenfalls ökonomisch rational erscheint. Offensichtlich ist es also die traditionelle Aufteilung der Arbeit, so das erste Fazit der Autorin, die die politisch gewollte und gesetzlich geforderte Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt verhindert. Aus ökonomischer Sicht müssen deshalb materielle Anreize und geänderte institutionelle Rahmenbedingungen eingesetzt werden, um dieses Verhalten der Paare zu verändern. Hier nennt die Autorin nicht etwa den Ausbau der institutionalisierten Fremdbetreuung von Kindern, wie dies sonst häufig gefordert wird, sondern sie identifiziert flexiblere Arbeitszeiten als zentrale Rahmenbedingung, die, in der Kombination mit weiteren flankierenden Maßnahmen, beiden Partnern die Übernahme von Reproduktionsaufgaben bei gleichzeitigem Verbleib auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Sie diskutiert verschiedene Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung und kommt zu dem Ergebnis, daß insbesondere das Zeitkontenmodell ein geeignetes Instrument darstellt. Die im hinteren Teil der Arbeit wiedergegebenen Ergebnisse ihrer Befragung von Schweizer Unternehmen zu Zeitkonten zeigen jedoch, daß 'flexible Arbeitszeiten für viele Unternehmen Neuland bedeuten und allfällige Vorbereitungen zu dessen Eroberung noch nicht besonders weit gediehen sind' (180). (ZPol, NOMOS)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik, Vereinbarkeit Familie-Beruf
Dokumenttyp:Monographie
Reaktionen von Männern auf Gleichstellungsinitiativen in Organisationen
Titelübersetzung:Reactions of men to equal opportunity initiatives in organizations
Autor/in:
Dackweiler, Regina
Quelle: Grenzenlose Gesellschaft?: 29. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie ; 16. Kongress der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie ; 11. Kongress der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie ; Bd. II/1: Sektionen, Forschungskomitees, Arbeitsgruppen. Hermann Schwengel (Hrsg.), Britta Höpken (Mitarb.). Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Soziologie "Grenzenlose Gesellschaft?"; Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges., 1999, S. 123-125
Inhalt: "Im analytischen Bezugsrahmen eines Modells der Reaktionsweisen von Männern bezogen auf Forderungen nach Geschlechterparität und -demokratie, das ein Handlungskontinuum von 'passiv-blockierenden' über 'aktiv-aggressiven' und 'assoziativ-kooptierenden' bis 'solidarischen' Reaktionen typisiert, präsentiert der Vortrag Ergebnisse eines empirischen Forschungsprojekts. Dieses untersuchte mit Hilfe qualitativer Methoden in sechs österreichischen Organisationen aus drei verschiedenen Organisationstypen (staatsbürokratische, marktökonomische und Non-Profit-Organisationen) mit ihren jeweils unterschiedlichen Logiken und Imperativen die Reaktionen von Männern auf gesetzlich verankerte Gleichstellungsinitiativen. Denn im Zuge der Forderungen der Neuen Frauenbewegung und im Rekurs auf die Zielsetzungen der UN-Frauendekade sowie der arbeitsmarktbezogenen Gleichstellungsvorgaben durch die EU wurden auch in Österreich seit Ende der 70er Jahre Gleichbehandlungsgesetze für den öffentlichen Dienst und die Privatwirtschaft formuliert. Diese richten sich gegen direkte wie indirekte Diskriminierungen und sehen im Falle des öffentlichen Dienstes darüber hinaus Förderungsmaßnahmen, insbesondere eine 40%-Quote vor. Jüngste Arbeitsmarktanalysen und Evaluationen der Wirksamkeit von Gleichbehandlungsgesetzgebungen zur Aufhebung der bestehenden Arbeitsmarktsegregationen vor allem im Sinne einer Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen machen jedoch überdeutlich, daß Gleichstellung bislang nur auf dem Papier besteht. Bei den Bundesbehörden kann konstatiert werden, daß Frauen innerhalb der hierarchischen Verwaltungsstruktur in niedrigen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen beschäftigt sind und an einen 'gläsernen Plafond' stoßen. Ausgehend von diesem Status-quo laßt sich fragen, welche strukturellen, kulturellen und situationalen Faktoren in Organisationen dazu beitragen, daß die entwickelten Gleichstellungsinstrumente nicht im erwünschtem Ausmaß greifen. Das Forschungsprojekt fokussierte die Aufmerksamkeit hierbei auf die Einstellungen und Handlungen von Männern in personalverantwortlichen Funktionen. Denn es ist diese Gruppe von Männern innerhalb von Organisationen, die sich aufgrund bestehender Gesetzgebungen damit konfrontiert sieht, den Abbau männlicher Privilegien und die Umverteilung von Ressourcen zwischen den Geschlechtern aktiv umsetzen zu sollen. Diese Gruppe kann auf verschiedene Weise die Realisierung dieses Ziels be- und verhindern." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Die Frauenquote vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht
Titelübersetzung:The women's quota before the European Court of Justice and the Federal Labor Court
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Gegenwartskunde : Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Jg. 45 (1996) H. 2, S. 229-238
Inhalt: Um die Frauenquote als Fördermaßnahme bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis und bei Beförderung wird in der Medienöffentlichkeit und vor Gerichten derzeit heftig gestritten. Seit dem Ende der achtziger Jahre gibt es in einigen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Quotierungsregelungen, entweder in Form einer Entscheidungsquote, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, oder einer Ziel- bzw. Ergebnisquote wie in Hessen und Brandenburg. Der vorliegende Beitrag zeigt zu diesem Thema folgendes: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bremer Quote vom Oktober 1995 ist nicht nur in der Frauenbewegung als Rückschlag der Gleichstellungspolitik aufgefaßt worden. Die Autorin setzt manch "männlich triumphierender Schlagzeile" und Kommentierung die nüchterne Auslegung entgegen, daß die politischen Auswirkungen dieses Urteils vermutlich negativer sind, als sie es im Hinblick auf die juristische Bedeutung der Entscheidung zu sein bräuchten. (ICE)
Titelübersetzung:The European Court of Human Rights on the women's quota
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 28 (1995) H. 4, S. 493-498
Inhalt: Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) hat die qualifikationsbezogene Entscheidungsquote aus Paragraph 4 des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes für unvereinbar mit der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie erklärt. Nach seinem Urteil vom 17.10.1995 bewirkt eine nationale Regelung, die Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei einer Beförderung "automatisch" Vorrang einräumt, eine Diskriminierung der Männer aufgrund ihres Geschlechts, wie sie Art. 2 abs. 1 der EG-Richtlinie gerade ausschließen wolle. Der vorliegende Beitrag diskutiert das Pro und Contra dieser Auseinandersetzung. Die Bremer Entscheidungsquote sollte der eingespielten Praxis entgegensteuern, auch ohne Qualifikationsargumente weiterhin den Mann auszuwählen, weil er nicht schwanger werden kann und vermutlich keine Hausarbeit leistet oder weil er sich aus der Sicht männlich geprägter Entscheidungsinstanzen als Mann auf einem Posten einfach besser macht. (ICE)
Strategien zum Abbau von Frauenbenachteiligung : Frauenförderung oder Gleichstellungspolitik
Titelübersetzung:Strategies for reducing discrimination against women : promotion of women or equal opportunity policy
Autor/in:
Gottschall, Karin
Quelle: Wien (Reihe Soziologie / Institut für Höhere Studien, Abt. Soziologie, No. 7), 1995. 15 S.
Inhalt: "Die anhaltende geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation in westlichen Industriegesellschaften ist wissenschaftlich erklärungs- und politisch veränderungsbedürftig, um so mehr, als sich in den letzten Jahrzehnten die traditionellen Unterschiede in Erwerbsverhalten und Qualifikationsstruktur der Geschlechter eher reduziert haben. Der Beitrag fragt nach den Erfolgsaussichten der bisher in Deutschland praktizierten Strategie der Frauenförderung, die sich von eher egalitär ausgerichteten Strategien nach US-amerikanischem Vorbild aber auch von dem wohlfahrtsstaatlich ausgerichteten schwedischen Modell durch eine Orientierung auf Geschlechterdifferenz unterscheidet. Am Beispiel empirischer Ergebnisse zu Struktur und Wirkung von Frauenförderung in der Privatwirtschaft und an Hochschulen wie auch der Diskussion um neue Chancen von Frauen im Management wird gezeigt, daß diese Konzepte, die die Vereinbarkeitsproblematik, Qualifizierungsprobleme oder aber vermeintliche spezifisch weibliche Fähigkeiten zum Ausgangspunkt nehmen, unzulänglich sind, weil sie das traditionelle, inzwischen jedoch brüchig gewordene Familien- und Erwerbsmuster und die darin eingelagerten Machtstrukturen nicht in Frage stellen. Eine erfolgversprechende Gleichstellungspolitik, für die es durchaus Ansatzpunkte gibt, muß diesen Zusammenhang wie auch die widersprüchliche, sozial differenzierende Entwicklungsdynamik gesamtgesellschaftlicher Strukturveränderungen in den Blick nehmen." (Autorenreferat)
Inhalt: "Sex segregation of labor markets still is common in most western industrialized countries. This structure needs explanation and political change, even more as in the last decades sex differences in labor market participation and education became less important. The German 'women promotion' strategy differs from the more egalitarian oriented politics in the United States or the Swedish welfare state model as it focuses an social difference of women's life course rather than an status equality. This paper questions the impact and outcomes of these promotion politics and linked discourses. As research results from various fields show (i.e. industry, university and management), difference oriented strategies fail to cope with the ongoing erosion of the traditional 'normal wages labor'/ 'house wife family' system and the gender hierarchies built in these structures. However, given the examples of some more promising antidiscrimination measures regarding work, family, and welfare state, a 'sustainable' political strategy that challenges gender hierarchies as well as social inequality within the dynamics of restructuring modern societies seems possible." (author's abstract)
Diskriminierungsverbot versus Verpflichtung zur positiven Förderung : die Implementation des amerikanischen Regelwerks zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Titelübersetzung:Ban on discrimination versus obligation towards positive promotion : the implementation of the American set of rules relating to equality of men and women on the labor market
Autor/in:
Lindecke, Christiane
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 17 (1994) H. 1, S. 4-15
Inhalt: In der Bundesrepublik gibt es inzwischen eine Vielzahl von rechtlichen Ansätzen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen. Die zentrale Frage in der Debatte zu Gleichberechtigungsregelungen ist, wie gesetzliche Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, um die soziale Rolle zugunsten von Frauen verändern zu können. Der vorliegende Beitrag befaßt sich in diesem Kontext mit bereits institutionalisierten Frauengleichstellungsregelungen in den USA. Hier sind bereits drei Bundesgesetze in den 60er Jahren verabschiedet worden, die eine Wirkungseinschätzung zulassen. Eine Besonderheit der Regelungen, die Ausstattung mit Kontrollinstanzen und Sanktionsmöglichkeiten wird zunächst vorgestellt. Durch sie kann für den Bereich über Erfahrungen mit Konzeptionsmodellen verfügt werden. Im Mittelpunkt stehen dann die Implementationen und konkrete Umsetzung der Regelungen, um Möglichkeiten und Grenzen von Gleichstellungsgesetzen zu skizzieren. (psz)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Antidiskriminierungspolitik und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
Titelübersetzung:Anti-discrimination policy and flexibilization of the labor market
Autor/in:
Pfarr, Heide M.
Quelle: Mehr Arbeit durch weniger Recht?: Chancen und Risiken der Arbeitsmarktflexibilisierung. Christoph F. Büchtemann (Hrsg.), Helmut Neumann (Hrsg.). Berlin: Ed. Sigma, 1990, S. 193-203
Inhalt: In dem Beitrag werden am Beispiel von Frauen die verteilungspolitischen Implikationen untersucht, die sich sowohl aus der einseitigen Ausrichtung sozialstaatlicher Regelungen am normativen Bezugsmodell des Normalarbeitsverhältnisses wie auch aus neueren Deregulierungsmaßnahmen ergeben. Ausgehend davon, daß sich in der BRD ein frauenspezifischer Arbeitsmarkt herausgebildet hat, wird gezeigt, daß sich die neuen Techniken besonders negativ auf die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen auswirken, obwohl die rechtlichen Bedingungen für die Gleichstellung der Frau im Erwerbsleben ausreichend sind. Aber weil es an Kollektivrechten fehlt, ist jede einzelne benachteiligte Frau darauf angewiesen, selbst tätig zu werden, was ein erhebliches Maß an Konfliktstärke erfordert. Diese Wirkungslosigkeit der gesetzlichen Bestimmungen führt zur Dysfunktionalität der speziellen Schutzgesetze für Frauen. Die Analyse macht deutlich, daß selbst die Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts spezifisch wirken und gegenüber Frauen nicht denselben Schutz entfalten wie gegenüber Männern. Am Beispiel des Erziehungsurlaubs wird klar, daß nicht mehr Frauen Arbeit finden, sondern nur mehr von ihnen unter geringem oder fehlendem sozialen Schutz arbeiten müssen. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, daß die Beschäftigungs(förderungs)gesetze nicht nur zur Verschlechterung der (Frauen-)Arbeitsplätze führen, sondern auch die Spaltung der Belegschaft in Stammbelegschaft und Randbelegschaft fördern, was insgesamt zu einer Schwächung der gewerkschaftlichen Interessenvertretung führt. (ICA)