Inhalt: Die Arbeitsverhältnisse für wissenschaftlich Beschäftigte an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben sich in den vergangenen Jahren leicht verbessert. Große Veränderungen hat der 2016 geschlossene „Vertrag für gute Beschäftigungsbedingungen“ zwischen Land und Hochschulen allerdings nicht hervorgebracht. Das geht aus einer aktuellen Evaluation der Regelung durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) und der InterVal GmbH hervor.
Demnach stieg an Universitäten der Anteil der wissenschaftlichen Beschäftigten auf Dauerstellen zwischen 2015 und 2020 von elf Prozent auf 13 Prozent. An den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) liegt der Anteil der Dauerbeschäftigten dagegen unverändert bei 38 Prozent.
Bei den befristet Angestellten habe die durchschnittliche Vertragslaufzeit von wissenschaftlich Beschäftigten an HAWs zuletzt zwischen 18 bis 18,5 Monaten gelegen und sich über die Jahre kaum verändert. An Universitäten sei die mittlere Laufzeit hingegen von fast 17 Monaten auf nahezu 22 Monate stetig gestiegen. Der Anteil der einjährigen Verträge sei zwar rückläufig. Mit rund fünf Prozent seien aber Verträge mit einer Laufzeit von über drei Jahren nach wie vor eine Seltenheit. Jeder fünfte befristete Vertrag laufe kürzer als ein Jahr.
(Quelle: DHV)
Schlagwörter:Arbeitsvertrag; Arbeitszeit; Befristung; Beschäftigungsbedingungen; Evaluation; Nordrhein-Westfalen; Teilzeitarbeit; WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
CEWS Kategorie:Wissenschaft als Beruf
Dokumenttyp:Graue Literatur, Bericht