Inhalt: Die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Erwerbsleben ist innerhalb der EG insbesondere über die Durchsetzung des Artikels 119 EWG-Vertrag gefördert worden und in fünf bisher verabschiedeten Richtlinien. Die Evaluation dieser Maßnahmen sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Gleichbehandlung von Frau und Mann schließt mit einem Ausblick nach der Feststellung: "Bei der Binnenmarktdiskussion spielt die Frauenerwerbstätigkeit und vor allem die Gleichstellung von Frauen und Männern als originäre Verpflichtung der EG keine Rolle. Es gibt also noch viel zu tun." (IAB2)
Schlagwörter:berufstätige Frau; Mann; Erwerbstätiger; Gleichbehandlung; Recht; Rechtsprechung; EG
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz