Die Bedeutung der physischen Gewalt für die Reproduktion des Geschlechterverhältnisses
Titelübersetzung:The meaning of physical violence for the reproduction of the relationship between the genders
Autor/in:
Smaus, Gerlinda
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS); Rehberg, Karl-Siegbert; Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Soziologie "Differenz und Integration; Opladen, 1997. S 505-509
Details
Inhalt: "Ergebnisse zahlreicher empirischer Untersuchungen über die Anwendung physischer Gewalt durch Männer gegenüber Frauen (und Kindern) zeigen, daß es keinen Ort und keine Zeit gibt, in der Frauen nicht mit Bedrohung ihrer physischen (und psychischen) Integrität rechnen müßten. In der Tat steht die Bedrohung, nicht die faktische Gewaltausübung, im Vordergrund, weil sie ein Aspekt ist, unter dem Frauen ihre gesamte Lebensplanung, ihren Beruf, ihr schlichtes Erscheinen auf bestimmten Plätzen zu bestimmten Zeiten mitberücksichtigen müssen. Täglich erfahren sie, daß Vergewaltigungen geschehen, daß Frauen in Ehen mißhandelt werden, daß Frauen sexuellen Übergriffen auf dem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Diese faktische Bedrohtheit wird durch eine Bedrohung zweiten Grades unterstützt, nämlich die, daß Frauen, die Opfer einer gewalttätigen Handlung geworden sind, dafür verantwortlich gemacht werden. Diese Schuldzuschreibung für Handlungen von gewalttätigen Männern durch Organe sozialer Kontrolle bildet das zweite hervorstechende Ergebnis der empirischen Untersuchungen. Ausgehend von diesen Feststellungen wird die Frage nach der Bedeutung der physischen Gewalt gestellt. Der Gebrauch der physischen Gewalt wird zunächst als ein strukturelles Merkmal des Frauenlebens und nicht als eine individuelle Pathologie gedeutet (Galtung). Die Tatsache, daß die faktische Ausübung der Gewalt an einigen Frauen als Inszenierung ihrer Existenz gegenüber allen Frauen gedeutet werden kann, enthüllt, daß sie eine Ressource für die Durchsetzung der Macht von Männern ist, d.h. die Grundlage einer illegalen Herrschaft bildet (Weber gegen Weber). Daß ihr 'privater' Gebrauch von Verwaltern der angeblich vom Staate monopolisierten physischen Gewalt nicht sanktioniert wird, zeigt, daß sie einen quasi-legalen Charakter hat (Luhmann gegen Luhmann). Den Ertrag der Anwendung der physischen Gewalt durch Männer für Männer haben wir im ersten Satz beschrieben: der symbolische Raum von Frauen soll vergleichsweise bescheiden bleiben." (Autorenreferat)
Schlagwörter:meaning; gender relations; Macht; Risiko; power; violence; risk; Bedrohung; Vergewaltigung; Gewalt; Mann; woman; Geschlechterverhältnis; rape; sexual harassment; reproduction; Kind; child; Reproduktion; Bedeutung; man; threat; sexuelle Belästigung
CEWS Kategorie:Sexuelle Belästigung und Gewalt
SSOAR Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Nichts als "political and sexual correctness"? : Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung an amerikanischen Hochschulen
Titelübersetzung:Nothing but "political and sexual correctness"? : measures against sexual harassment at American universities
Autor/in:
Zippel, Kathrin
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 83-101
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Inhalt: Im Unterschied zu deutschen Hochschulen befinden sich amerikanische Universitäten schon in der zweiten Phase der Auseinandersetzung und Abwehr. Bereits in den achtziger Jahren wurden hochschulspezifische Richtlinien gegen sexuelle Belästigung erlassen. Die Autorin unterscheidet generell zwei Ansätze im Umgang mit dem Problem: 1. die Verabschiedung von Universitätsrichtlinien und 2. die Durchführung breitangelegter Informationsveranstaltungen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Die amerikanischen Reaktionen seien nur zu verstehen, wenn man die Perspektive derart erweitert, daß rechtliche Entwicklungen, strukturelle Bedingungen des Universitätswesens und der Status feministischer Bestrebungen in ihren wechselseitigen Bedingungszusammenhängen gesehen werden. Die Autorin skizziert die Situation an US-amerikanischen Universitäten und Colleges (Studium, Alltag etc.) sowie Daten zur sexuellen Belästigung. Es schließen sich Überlegungen zu "political and sexual correctness" - Diskussion in den USA an. Insgesamt waren es insbesondere die Erfolge feministischer Rechtsexpertinnen, die den Anstoß gaben, sexuelle Belästigung als Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz zu definieren. Es stelle sich jedoch für Hochschulen die Frage, auf welcher Seite sie bei Verfahren gegen Hochschulangehörige stehen. Die Autorin regt abschließend eine stärkere Orientierung deutscher Hochschulen an den entsprechenden Erfahrungen aus USA an. (rk)
Schlagwörter:sexuelle Belästigung; interkultureller Vergleich; USA; Feminismus; Frauenfeindlichkeit; Mann; Straftat; Political Correctness; Maßnahme; Diskriminierung; Nordamerika
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Sexuelle Diskriminierung als Machtmechanismus : vom Umgang der Hochschule mit einem unbequemen Thema
Titelübersetzung:Sexual discrimination as a power mechanism : how universities deal with a tricky subject
Autor/in:
Holzbecher, Monika
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 20-35
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Inhalt: Die Autorin skizziert Ergebnisse einer standardisierten sowie explorativen Untersuchung über sexuelle Belästigung an einer Fachhochschule im Jahr 1993/94. Überwiegend seien es Frauen, die von erlebten "Grenzüberschreitungen" berichten. Sie analysiert, wie sehr sich Frauen durch das nivellierende und abweisende Verhalten der Allgemeinheit sowie der Institution Hochschule in einer doppelten Opferrolle befinden, da sie Belästigungen erleiden und ihnen zugleich abgesprochen werde, sie als solche zu benennen. Die Autorin skizziert Formen von Abwehrstrategien und Denkgewohnheiten (Tabuisierung, Schuldumkehr, Leugnen etc.). Bislang gingen von den Hochschulen kaum Zeichen aus, Betroffene zu ermutigen, ein offizielles Vorgehen einzuklagen. Die Hochschulen sind gefordert, sich der Problematik zu stellen und Maßnahmen zu entwickeln. Nicht die Opfer tragen die Verantwortung zur Lösung der Problematik, sondern die Hochschulverantwortlichen haben die Aufgabe, Lern- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die frei von geschlechtsspezifischer Abwertung sind, so eine abschließende Forderung. (rk)
Schlagwörter:sexuelle Belästigung; Frauenbeauftragte; Täter-Opfer-Beziehung; Frauenfeindlichkeit; Mann; Straftat; Feminismus; Studentin; Akademikerin; Diskriminierung; Macht; Emanzipation; Gleichstellung
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Rechtliche Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung an Hochschulen
Titelübersetzung:Legal action against sexual harassment at universities
Autor/in:
Hörnle, Tatjana
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 109-124
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Inhalt: Für Frauen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, kommen insbesondere folgende rechtliche Abwehrmöglichkeiten in Betracht: das Arbeitsrecht bzw. das Dienstrecht. Die andere Möglichkeit ist, eine Strafanzeige zu erstatten bzw. den Belästiger vor dem Zivilgericht auf Zahlung einer Geldsumme als Schadensersatz zu verklagen. Die Autorin skizziert Elemente dieser Verfahren. Im Anschluß erläutert sie die Erfolgsaussichten von Strafverfahren. Sie stellt an Beispielen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches vor (Nötigung zu sexuellen Handlungen, unerwünschter Körperkontakt etc.). Dann beschreibt sie an Beispielen arbeits- und dienstrechtliche Spielräume (Definition von sexueller Belästigung im Beschäftigtenschutzgesetz etc.) und erläutert die Übertragbarkeit des Beschäftigtenschutzgesetz auf betroffene Studentinnen. Trotz eines möglicherweise unsicheren Ausgangs ist jede begründete Beschwerde wichtig: zum einen werde die Beweisführung in eventuell späteren Fällen erleichtert, zum anderen wird sich ein unter Umständen erforderlicher Einstellungswandel beim Dienstherrn nur durch häufige Beschwerden einsetzen und damit der Einsicht weiterhelfen, daß sexuelle Belästigung an Hochschulen kein theoretisches Thema ist. (rk)
Schlagwörter:sexuelle Belästigung; Maßnahme; Frauenbeauftragte; Frauenfeindlichkeit; Mann; Straftat; Feminismus; Diskriminierung; Rechtsanwendung; Rechtsauslegung; Rechtslage; Rechtsmittel
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Sexuelle Grenzverletzungen im Lichte akademischer Gleichstellungspolitik
Titelübersetzung:Violations of sexual boundaries in the light of academic equality policy
Autor/in:
Bußmann, Hadumod; Lange, Katrin
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 9-19
Details
Inhalt: Ausgehend von verschiedenen Formen sexueller Belästigung an Hochschulen skizzieren die Herausgeberinnen des Sammelbandes in ihrem einleitenden Beitrag den Umgang mit diesem Thema an Hochschulen in Deutschland. Im Bewußtsein der meisten Hochschulangehörigen gelte die Universität als ein Ort aufgeklärten, emanzipierten Miteinanders. Daß von tatsächlichen Belästigungen an Hochschulen nur wenig bekannt werde, sei eine unmittelbare Folge des akademischen Umgangs mit dem Thema. Werden Verantwortliche mit konkreten Fällen konfrontiert, werde häufig versucht, den Vorfall als "großes Mißverständnis" darzustellen. Die Autorinnen beurteilen die Realität sexueller Belästigungen an Hochschulen mit ihren negativen Folgen als Indiz für die Chancenungleichheit der Geschlechter, die zu beseitigen Hochschulen nach Paragraph 2 des Hochschulrahmengesetzes verpflichtet sind. Sie gehen in diesem Kontext auf Frauenförderpläne ein und erläutern abschließend Überlegungen zur strukturellen Einbettung und Zielsetzung einer zentralen Beratungs- und Vermittlungsstelle für derartige Probleme. (rk)
Schlagwörter:sexuelle Belästigung; Frauenbeauftragte; Gleichstellung; Frauenfeindlichkeit; Mann; Straftat; Studentin; Feminismus; Täter-Opfer-Beziehung; Wissenschaftler; Akademikerin; Studienbedingung; Tabu
CEWS Kategorie:Hochschulen, Geschlechterverhältnis, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag