Inhalt: Die steigende Nachfrage nach Studienplätzen bei gleichzeitigem Anstieg von Zulassungsbeschränkungen verstärkte das Interesse, die Ausbildungskapazitäten von Hochschulen möglichst optimal auszunutzen. So entstand am Ende der Ära der expansiven Hochschulentwicklung der 1970er Jahre ein länderübergreifendes Instrumentarium - die Kapazitätsverordnung (KapVO). Trotz andauernder Kritik bestimmt sie bis heute die Hochschulpolitik. Das wirft die Frage nach der Funktionalität von Instrumenten der Hochschulsteuerung der 1970er Jahre auf, die den tief greifenden Wandel des Staatsverständnisses von Hochschulen und Hochschulpolitik überdauert haben. Dieser Frage wird in dem vorliegenden Beitrag am Beispiel der Kapazitätsverordnung (KapVO) nachgegangen. Zunächst dient die Gründung der Gesamthochschule Kassel als Fokus, um die Nutzung der neuen Steuerungsinstrumente im Kontext der staatlichen Hochschulplanung der 1970er Jahre zu beschreiben. Im zweiten Teil werden die Veränderungen des Verhältnisses zwischen Staat und Hochschule angesichts des sich in drei Phasen (1970, 1990, 2000) wandelnden staatlichen Selbstverständnisses diskutiert. Im Fazit werden zwei Aspekte behandelt: Wie verhält sich die KapVO als Kind ihrer Zeit, d. h. entstanden aus dem Geiste der staatlichen Neuordnungs- und Egalitätspolitik, zu einer aktuellen Hochschulpolitik der Differenzierung und Profilbildung? Weiterhin geht es um eine gewisse Janusköpfigkeit, die die KapVO bereits bei ihrer Einführung kennzeichnete: Die Absicht, durch eine "rationale" Bilanzierung von Lehrangebot und -nachfrage die Kapazitäten der Hochschulen optimal zu nutzen, konterkarierte die Pläne der Studien- und Hochschulreformen, die auf die Qualität von Lehre und Forschung zielten. (ICD2)
Schlagwörter:Hochschulbildung; Hochschulpolitik; Hochschulwesen; Hochschulzugang; Kapazität; Kapazitätsauslastung; Kapazitätsplanung; Kapazitätsberechnung; Studentenzahl
CEWS Kategorie:Hochschulen, Wissenschaftspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz