Tragen Qualifizierungsmaßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei?
Titelübersetzung:Do qualification measures contribute towards equal treatment of women and men?
Autor/in:
Lehner, Ursula; Städtner, Karin
Quelle: AMS info, (2007) Nr. 107, S. 1-3
Inhalt: Ein Ziel der Aktivität des österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) ist es, die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt in Österreich zu fördern. Um einen Beitrag zu diesem Gleichstellungsziel zu leisten, müssen Qualifizierungsmaßnahmen bei Frauen hinsichtlich Arbeitsmarktintegration besser abschneiden als bei Männern. Betrachtet man die Arbeitsmarktpositionierung von Frauen und Männern, die im Jahr 2005 an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen haben, im Jahr danach, so erweist sich die Maßnahmenteilnahme in Hinblick auf das Integrationsziel als erfolgreich. Ob die Steigerung der Arbeitsmarktintegration ausreicht, um auch gleichstellungsfördernd zu wirken, zeigt ein Vergleich der Maßnahmenteilnehmenden mit Referenzpersonen im Rahmen des Myndex-Modells. Der Myndex misst die geschlechtsspezifische Ungleichstellung in vier Dimensionen der Arbeitsmarktintegration: 1. an der Zahl der erwerbsaktiven Tage pro Jahr, 2. an der Zahl der Beschäftigungstage pro Jahr, 3. am Verdienst pro Beschäftigungstag und 4. am Jahresbeschäftigungseinkommen. Die Ergebnisse dieser Analyse zeigen, dass es im Untersuchungszeitraum unter den Maßnahmenteilnehmenden nicht nur zu einer Abschwächung der Ungleichstellungsdynamik kommt, sondern dass sich die Positionierung der Frauen im Jahr nach der Maßnahme sogar um 4,3 Indexpunkte verbessert hat. Bei einer Differenzierung nach Altersgruppen treten unterschiedliche dabei Gleichstellungswirkungen zutage: Während sich unter Jugendlichen eine Maßnahmenteilnahme im Hinblick auf das Gleichstellungsziel als erfolgreich erweist, und bei Frauen und Männern im Haupterwerbsalter eine positive Gleichstellungswirkung von 15 Prozent gelingt, wird bei der Altersgruppe der über 45jährigen das Gleichstellungsziel verfehlt. (IAB)
Finanzielle Frauenförderung : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Ganseforth u.a.
Titelübersetzung:Financial promotion of women : reply by the Federal Government to the minor interpellation of the members of parliament Monika Ganseforth and others
Herausgeber/in:
Bundesregierung; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, (1996) Dr. 13/5192, S. 1-25
Inhalt: In der kleinen Anfrage antwortet die Bundesregierung auf Fragen nach der Höhe von Finanzmitteln in Bund und Ländern für frauenpolitische Maßnahmen und für Personal in Frauenreferaten, für die Vernetzung von Fraueninitiativen, für Maßnahmen für spezielle weibliche Zielgruppen und für frauenspezifische Modellprojekte. Außerdem gibt sie Auskunft über Beschlüsse zur geschlechtsneutralen Gesetzessprache und ihre Umsetzung in Bund und Ländern. (IAB)
Regelungen im öffentlichen Dienst zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie : ein Überblick zum gegenwärtigen Stand der Frauenförderung
Titelübersetzung:Regulations in the civil service to reconcile an occupation and a family : an overview of the current state of promotion of women
Autor/in:
Schwidden, Frank
Quelle: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch : Monatszeitschrift für Sozialrecht, Sozialgesetzbuch, Arbeitsrecht, Sozialhilfe, Wohlfahrtspflege, Jugendwohlfahrt und verwandte Gebiete, Jg. 35 (1996) H. 6, S. 281-292
Inhalt: "Das Frauenfördergesetz des Bundes versucht die Unterrepräsentation von Frauen in verfassungsgemäßer Weise durch allgemeine Maßnahmen ohne Quotenregelungen abzubauen. Die Dienststellen des Bundes werden durch Zielvorgaben in den Frauenförderplänen und den Begründungszwang bei den laufenden Anpassungen (4 FFG) in die Pflicht genommen, mehr für die Frauenförderung zu tun. Dazu gehören Maßnahmen wie gezielte Fortbildung, geschlechtsneutrale und doch die Frauen auffordernde Stellenausschreibungen, Erleichterung des Wiedereinstiegs von Frauen in den Beruf. Von wesentlicher Bedeutung ist auch die Einführung einer Frauenbeauftragten in größeren Dienststellen und das ihr eingeräumte Beanstandungsrecht bei unzureichenden Frauenfördermaßnahmen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche dienstrechtliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die einen gezielten Abbau von beruflichen Benachteiligungen der Frauen anstreben, wie vor allem die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung und der Anrechnung von Dienstzeiten wegen des Ausfalls durch die Kindererziehung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : empirische Ergebnisse zur aktuellen Rechtslage ; zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : empirical results on the current legal position; implementation of EC law on equality of treatment of men and women in its application to universities
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1995) H. 1/2, S. 56-70
Inhalt: Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es zu ermitteln, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die EG-Länder die Gleichbehandlungsrichtlinien von 1976 für Männer und Frauen an den Hochschulen in ihren nationalen Regelungen verwirklicht haben. Der "interkulturelle Querschnittsvergleich" untersucht die Rechtslage von Frauen, wie sie sich in den Gesetzestexten zur Frauenförderung darstellt. Die Interpretation der Ergebnisse zeigt folgendes: (1) Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Hochschulen ist europaweit ein soziales Problem. (2) Die schriftliche Befragung zentraler Institutionen zeigt, daß es in den neun EG-Ländern keine äquivalenten Regelungen zum bundesdeutschen Hochschulrahmengesetz gibt. Die Richtlinie der EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern von 1976 dient daher als Bezugsgröße für den vorliegenden Rechtsvergleich. (pmb)