Inhalt: Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GIG) ist in der Schweiz am 1. Juli 1996 in Kraft getreten. Es soll die Durchsetzung des seit 1981 in der Verfassung verankerten Rechts auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erleichtern; es führt ein Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben ein, insbesondere bei Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Kündigung. Es untersagte auch sexuelle Belästigung. Es braucht für die Autorin jedoch mehr, um dem Ziel der Lohngleichheit näherzukommen. Der Beitrag präsentiert ein paar Fakten zur geschlechtsspezifischen Lohnentwicklung im letzten Jahrzehnt. Es folgt ein kleiner Exkurs zu den verschiedenen Formen und Ursachen von Lohnungleichheit und Diskriminierung und einige Empfehlungen zur Reform des Gesetzes. (ICA2)
Schlagwörter:Schweiz; Gleichstellung; Gleichberechtigung; Lohn; Lohnpolitik; Lohnunterschied; Erwerbstätigkeit; Frauenpolitik; Reform; Gesetzgebung
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz