Geschlechtergerechtigkeit in NRW-Berufungsverfahren im Spannungsfeld von Hochschulautonomie, Organisationskultur und Qualitätssicherung
Titelübersetzung:Gender justice in appeal proceedings in North Rhine-Westphalia in the field of tension between university autonomy, organizational culture and quality assurance
Autor/in:
Gerding, Masha; Steinweg, Nina
Quelle: Journal Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW, (2012) Nr. 31, S. 28-36
Inhalt: Im Mittelpunkt der Analyse stehen die in NRW zu beobachtenden Prozesse in der Triade von Geschlechtergerechtigkeit, hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen und den hochschulinternen Veränderungen. Die Beschreibung verläuft entlang der wissenschaftspolitischen Forderungen des Wissenschaftsrates (WR) und der Trends, Berufungsverfahren zunehmend als Gegenstand von Qualitätssicherung zu begreifen und entsprechende Maßnahmen innerhalb der Hochschulen aufzulegen. Dies ist insofern in NRW aus Genderaspekten von hohem Interesse, als sich mit dem Hochschulfreiheitsgesetz 2006 das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MIWF) weitestgehend aus den hochschulischen Angelegenheiten - auch bei der Berufung von Professorinnen und Professoren - herausgezogen hat. Gleichzeitig sollten Instrumente wie Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM) und der "Strukturfonds" wiederum die Finanzströme des Landes an die Hochschulen leiten, um auf die Erhöhung des Anteils an Professorinnen hinzuwirken. Seit 2012 hat das MIWF den Professorinnenparameter in die LOM zurückintegriert. (ICB2)
Die Berufung von ProfessorInnen: das geschlechtergerechte Berufungsverfahren und seine gerichtliche Überprüfung
Titelübersetzung:Appointing women professors: gender-equality appointment procedures and their judicial review
Autor/in:
Junghans, Lea
Quelle: Gender : Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Jg. 4 (2012) H. 1, S. 141-148
Inhalt: "Nicht geschlechtergerechte Berufungsverfahren sind rechtswidrig. Wenn Frauen in Berufungsverfahren keine oder nur geringere Chancen haben, dann ist dies nicht nur Ausdruck einer geschlechtsspezifischen Diskriminierungskultur im Hochschulwesen, sondern auch ein rechtliches Problem. Einige Gerichtsurteile über die Rechtmäßigkeit von Berufungsverfahren bieten Paradebeispiele für Verfahrensfehler, die zumeist zu Lasten von Frauen wirken. Obwohl Frauen sich erfolgreich auf Art. 33 II GG berufen konnten, findet das Prinzip der Bestenauslese in der Diskussion um geschlechtergerechte Berufungsverfahren nur unzureichend Beachtung. Die in den Gerichtsurteilen maßgebliche Bindungswirkung von Anforderungsprofilen wirft Fragen im Umgang mit Hinweisen auf fehlerhafte Ausschreibungstexte auf." (Autorenreferat)
Inhalt: "Non-gender-equality appointment procedures are unlawful. If women have no or less chance of being given a professorship than men, then that is not only an expression of the climate of gender discrimination within the university system, it also becomes a legal issue. Some court decisions concerning the lawfulness of such appointment procedures are prime examples of procedural errors that place women academics at a disadvantage. Although women have successfully relied on article 33 para. 2 of the Basic Law (Grundgesetz), this provision has not been taken seriously in the discussion of the gender-equality appointments of professors. The binding nature of job profiles that have come up in court cases raises questions about how to deal with flawed calls for applications." (author's abstract)
Formalisierte Informalität? Wie das Leitbild Wissenschaftsgesellschaft Karrierebedingungen von Frauen an Universitäten verändert
Titelübersetzung:Formalized informality? How the model of knowledge society changes academic career conditions of women at universities
Autor/in:
Löffler, Marion
Quelle: SWS-Rundschau, Jg. 48 (2008) H. 4, S. 413-431
Inhalt: "Die Ziele eines Europäischen Hochschul- und Forschungsraums sowie eines wissensbasierten Wirtschaftsraums führen zu einem Paradigmenwechsel der Wissenschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die sich am Leitbild der Wissensgesellschaft orientieren. Damit verändern sich auch in Österreich Karrierechancen von Frauen an Universitäten. Bisher galten informelle Arrangements im Wissenschaftsbetrieb als größte Hürde. Nun gewinnen jedoch Messbarkeit und Vergleichbarkeit und damit Formalisierung wissenschaftlicher Leistungen an Bedeutung. Diese Maßnahmen wissenschaftlicher Qualitätssicherung sollten Karrierebedingungen für Frauen an Universitäten verbessern, was der Artikel im Hinblick auf die Chancen von Frauen zur Erlangung einer Professur diskutiert. Gleichzeitig verändert sich die Universität als Arbeitgeberin und Arbeitsplatz. Doch Bedingungen der Leistungserbringung finden in formalen Beurteilungskriterien keine Berücksichtigung. Dies birgt die Gefahr, informelle Arrangements zu Leistungsstandards zu erheben. Um eine solche formalisierte Informalität zu verhindern und die für Frauen positiven Effekte der Formalisierung sicherzustellen, muss daher ein gender-relevantes (die Bedeutung von Geschlecht berücksichtigendes) Qualitätsmanagement insbesondere in Berufungsverfahren umgesetzt werden." (Autorenreferat)
Inhalt: "The objectives of creating a European higher education and research area as well as a knowledge-based economy area cause a shift in the paradigms of science policy and labour market, which are now oriented in favour of a knowledge society. This induces (also in Austria) changes of career patterns of women at universities. Up until now, informal arrangements in the sciences were being regarded as the leading obstacle. But now, measurement and comparability and therefore the formalization of scientific performance gain in importance. These measurements of quality assurance in the sciences supposedly should improve career conditions of women at universities, which are being discussed in the article regarding the chances of women of becoming professors. At the same time, the university as an employer and as a workplace also is changing. But working conditions are not part of those formal criterions that are applied to assess scientific performance. So there is a risk that informal arrangements are translated into quality standards. In order to prevent such a formalized informality and to secure positive effects of formalization for women, a gender-relevant quality management, especially when appointing professors, must be implemented." (author's abstract)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 73-91
Inhalt: "Frauenbeauftragte sollen in Berufungsverfahren an den deutschen Hochschulen dafür sorgen, dass Bewerberinnen dieselben Chancen wie Bewerber erhalten. Dafür wirken sie im Besonderen in den Berufungskommissionen mit. Eine Berufungskommission ist ein komplexes und intransparentes soziales System: Es folgt neben den formal festgelegten einer ganzen Reihe von ungeschriebenen Regeln, neben den sichtbaren gibt es versteckte Interaktionen, zwischen den Mitgliedern bestehen enorme Unterschiede in Status- und Wissensmacht. Entscheidungen resultieren aus gruppendynamischen Prozessen, zu denen jedes Kommissionsmitglied - inklusive der Frauenbeauftragten - in geringerem oder größerem Ausmaß beitragen kann. Geordnet nach dem Ablauf eines Berufungsverfahrens werden die spezifischen Agenda der einzelnen Phasen aufgezeigt. Es wird dargelegt, mit welchen Situationen, Konstellationen und Argumenten die Frauenbeauftragte rechnen sollte und wie sie sich vorbereiten und mitarbeiten kann, um ihren Auftrag zu ihrer Zufriedenheit zu erfüllen." (Autorenreferat)
'Besser als befürchtet, schlechter als erhofft': zum Stand des Berufungsgeschehens an ostdeutschen Hochschulen aus Frauensicht
Autor/in:
Burkhardt, Anke
Quelle: Hochschule Ost, (1995) H. 4, S. 107-121
Inhalt: Vermittelt wird ein aktuelles, repraesentatives Bild vom Stand des Berufungsgeschehens
in den neuen Bundesländern (Grundlage: Befragung vom April 1994). Es enthüllt differenzierte
Angaben zu: Stellenstruktur - Stellenbesetzung (nach Besoldungsgruppen, Hochschulart,
Herkunft aus den östlichen bzw. westlichen Bundesländern und Fachbereichen); Frauenanteil
(differenziert nach Hochschularten und Fächer- sowie Besoldungsgruppen) sowie zum
wissenschaftlichen Nachwuchs (statistische Angaben zu Promotionen und Habilitationen,
Frauenanteil, altersbedingter Ersatzbedarf). (PHF/Ko.)
Schlagwörter:Wissenschaftler; Akademikerin; Habilitation; Hochschullehrerin; neue Bundesländer; Berufungsverfahren
Titelübersetzung:Ethical principles in appeal proceedings
Autor/in:
Lamnek, Siegfried
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1991) H. 2, S. 142-173
Inhalt: Ziel der Untersuchung ist die Exploration möglicher ethischer Probleme im Berufungsverfahren bei Professorenstellen für das Fach Soziologie. Der Verfasser legt zunächst eine chronologische Analyse der Berufungsverfahren (n=28) hinsichtlich Bewerbungsfristen, Reaktionszeit der Hochschulen, Benachrichtigung und inhaltlicher Informationen zum Stand des Verfahrens sowie Besetzung der Professuren vor. Behandelt werden weiter die Dauer einzelner Verfahrensabschnitte, die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Verantwortungsethik und das Phänomen der "innerwissenschaftlichen Diskursgemeinschaft" in der Berufungspraxis. Es schließt sich eine theoretische Betrachtung des Berufungsverfahrens an, in der die Verbeamtung des Wissenschaftlers, Kollegialitätsprinzip und traditionale Herrschaft, Wissenschaftscharisma sowie strukturelle Gewalt im Berufungsverfahren erörtert werden. Abschließend werden Gefahren aus der Freiheit des Wissenschaftlers, die Notwendigkeit ethischer Verpflichtungen sowie mögliche Schritte zur "professionellen Vertrauenswürdigkeit" diskutiert. (ICE)