Inhalt: Vorwiegend am Beispiel von sogenannten Frauen- und Männerberufen des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik Deutschland wird im vorliegenden Beitrag der Frage nachgegangen, inwieweit unter der Oberfläche der sachlich erscheinenden tarifvertraglichen Differenzierungen das Geschlecht derjenigen, die eine Arbeit überwiegend verrichten, bestimmmend für die Höhe des Entgelts ist. Die Frage nach der Geschlechtsunabhängigkeit tariflicher Entgeltkriterien und -strukturen wird mit den Mitteln des Rechts exemplarisch, insbesondere am Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) untersucht. Darüber hinaus führt der Beitrag zugleich in die Grundlagen des rechtlichen Anspruchs auf Entgeltgleichheit ein. Analysiert wird, wie der rechtliche Anspruch, die Vergütung nicht aufgrund des Geschlechts zu differenzieren, bisher ausgelegt worden ist und welche Spielräume darüber hinaus bestehen. Aus der Rechtsprechung wird ein Katalog von fünf Prüfkriterien herausgearbeitet, der zur Untersuchung von Tarifverträgen auf geschlechtsspezifische Diskriminierung dienen kann. Die Prüfkriterien werden jeweils auf exemplarische Tarifbeispiele angewendet. (psz)
Schlagwörter:Tarifpolitik; Lohnpolitik; Tarifvertrag; öffentlicher Dienst; Frauenerwerbstätigkeit; Benachteiligung; Rechtsanwendung; Kritik; Vergütung; Angestellter
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag