Gleichstellung als Sonderfall? : zur Vollzugsproblematik am Beispiel des Gleichstellungsgesetzes der Schweiz
Titelübersetzung:Equality as a special case? : the problem of enforcement of the Swiss equality law
Autor/in:
Imboden, Natalie; Michel, Christine
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 21 (2012) H. 2, S. 96-107
Inhalt: "Bald 25 Jahre nach dem Erscheinen des ersten offiziellen Expertenberichts Lohngleichheit im Jahr 1988 zeigt der Artikel den Entstehungskontext des Schweizerischen Gleichstellungsgesetzes auf. Zugleich beleuchtet er die Vollzugskonzeption des Gleichstellungsgesetzes im Vergleich zu anderen ähnlichen Politikfeldern. Dabei zeigt sich, dass der damalige (aus ihrer Sicht erfolgreiche) Widerstand der Arbeitgeberseite gegen verbindlichere Gesetzesvorschriften zu einem äußerst schwachen Vollzug geführt hat. Die offensichtlichen Vollzugsprobleme im Gleichstellungsbereich sind daher hausgemacht. Das schweizerische Modell geht von einem starken Einbezugs der Interessenverbände in die Entstehung und den Vollzug von Gesetzen aus. Das Gleichstellungsgesetz ist damit atypisch, da der Einbezug der Sozialpartner und der Vertragspolitik strukturell kaum vorgesehen ist. Die neuere Entwicklung eines tripartiten Lohngleichhheitsdialogs zeigt einen spannenden Ansatzpunkt, wie die zentralen Akteure Staat, Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam nach Lösungen suchen und Verantwortung für die Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung übernehmen müssen. Es zeigt sich jedoch auch, dass bei ungleicher Machtverteilung zwischen den AkteurInnen der Staat stärker regulierend eingreifen muss." (Autorenreferat)
Inhalt: "The problem of enforcement of the Swiss equality law almost 25 years after the first official expert report on equal pay was published in 1988, this article discusses the background to the Swiss equal opportunity law. It also sheds light on the enforcement concept compared to other similar political areas. The paper illustrates that the (in their view successful) opposition voiced by employers against more binding legislation results in an extremely weak implementation. Thus, the implementation problems of the equal opportunity law are home-made. The Swiss model is predicated on the intense involvement of interest groups in the drafting and enforcement of legislation. The equal opportunity law is atypical, since the involvement of social partners and contractual policy is structurally not part of the law. The more recent development of a tripartite dialogue on equal pay hints at an interesting approach how key actors - state, employers and trade unions - can cooperate in seeking solutions and in taking responsibility for the achievement of equality of outcome. However, it also becomes obvious that the state must be prepared for regulatory interventions in order to level an unequal distribution of power among the actors." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz
Titelübersetzung:Equal pay for women and men requires an implementing act
Autor/in:
Pfarr, Heide
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 64 (2011) H. 5, S. 253-258
Inhalt: "Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." (Autorenreferat)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Sparversion : Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Titelübersetzung:Application of the 'General Equal Treatment Act' : without expected legal action
Autor/in:
Rastetter, Daniela; Raasch, Sibylle
Quelle: Arbeit : Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 18 (2009) H. 3, S. 186-199
Inhalt: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz löste vor seiner Einführung Mitte 2006 kontroverse Diskussionen aus, insbesondere Arbeitgeber befürchteten Missbrauch und erhöhte Kosten. Eine Unternehmensbefragung anderthalb Jahre nach Einführung des Gesetzes mittels Interviews mit Personalverantwortlichen, Betriebsräten und Gleichstellungsakteuren untersucht, ob sich die Befürchtungen bewahrheitet haben. Die Ergebnisse zeigen, dass nicht nur Klagewellen ausgeblieben sind, sondern die Unternehmen auch nur in beschränktem Umfang ihre personalpolitischen Routinen verändert haben. Anpassungen gab es fast nur im Bereich der Stellenausschreibungen. Implikationen für Gleichstellungsfragen werden diskutiert." (Autorenreferat)
Inhalt: "The German 'General Equal Treatment Act' evoked controversial discussions before its introduction in mid-2006, particularly employers feared abuse and increased costs. One and a half years after the Act became effective a business survey investigated whether these fears have come true. This survey is based on interviews with personnel managers, works council and equality stakeholders. The results show that not only legal action failed to appear, but also the companies have changed their personnel policy only to a limited extent. Adjustments were almost just in the area of job advertisements. Implications for equality issues are being discussed." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Unterrepräsentanz ohne Ende? : Geschlechterungleichheit bei Führungseliten der deutschen Wirtschaft
Titelübersetzung:Under-representation without end? : gender inequality amongst the managerial elite in the German economy
Autor/in:
Alemann, Annette von
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 60 (2007) H. 9, S. 487-493
Inhalt: "Die politische Debatte um ein Gleichstellungsgesetz mündete in der 2001 von Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden unterzeichneten 'Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft', die nicht zu durchschlagenden Veränderungen führte. Im Verlauf dieser Debatte verlagerte sich die gesellschaftliche Diskussion von einem Diskurs der Geschlechtergerechtigkeit hin zu einem Diskurs der Familienfreundlichkeit und Demografie. Die Hintergründe für die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft wird an Hand zweier Teilstudien des Projekts 'Wirtschaftseliten zwischen Konkurrenzdruck und gesellschaftlicher Verantwortung' untersucht: einer Fallstudie über ein geplantes Gleichstellungsgesetz für die deutsche Wirtschaft und einer Intensivbefragung ausgewählter Spitzenführungskräfte. Die Interpretation der in den Leitfadeninterviews thematisierten Deutungsmuster gesellschaftlicher Ungleichheit zeigt, dass im Weltbild der Spitzenführungskräfte der Wirtschaft Geschlechterungleichheit als biologisch bedingte soziale Tatsache wahrgenommen wird. Möglichkeiten zum Abbau von Benachteiligungen werden sowohl in individuellen Anstrengungen als auch in staatlichen Interventionen gesehen." (Autorenreferat)
Inhalt: "The political debate on gender equality culminated in the 2001 agreement signed by the Federal Government and trade associations 'Agreement on the promotion of equal opportunity of men and women in the private sector' - which did not lead to substantial change. In the course of this debate public discussion shifted from a discourse on gender equality to a discourse on demography and the extent of 'family-friendly' work. The background to the under-representation of women in leading managerial positions in the economy is analysed on the basis of two partial studies in the research project 'The economic elite: between the pressure of competition and social responsibility': first a case study concerning a proposed gender equality law for the German economy and second, extensive interviews with selected top managers. The analysis of the interpretive patterns of social inequality reflected in the guided interviews shows that, in the world view of the top-managers, gender inequality is regarded as a social fact that originates from the different biological conditions of men and women. Possibilities for the reduction of inequality are seen in individual efforts and in state intervention measures." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichstellung in den Niederlanden : Theorie und Praxis
Titelübersetzung:Equality in the Netherlands : theory and practice
Autor/in:
Havinga, Tetty
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 54 (2001) H. 8, S. 514-519
Inhalt: "In diesem Artikel werden die Ergebnisse eines Forschungsprojektes über die Wirkung des niederländischen Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. In den vergangenen Jahren wurden bei der niederländischen Gleichstellungskommission ebenso viele Beschwerden über eine Diskriminierung aufgrund der Rasse und/ oder der Staatsangehörigkeit wie Beschwerden über eine Geschlechterdiskriminierung eingereicht. Die allgemeine soziale Wirkung der Antidiskriminierungsgesetze ist in Unternehmen und sonstigen Organisationen eher begrenzt. Nur ein geringer Teil der Beschwerden wird vor der Gleichstellungskommission vorgebracht. Die Durchsetzung der niederländischen Antidiskriminierungsgesetzgebung ist in der Hauptsache denjenigen überlassen, die von Diskriminierung betroffen sind. Denn es sind die Betroffenen, die handeln müssen, um das Recht durchzusetzen. Dies wird allerdings erschwert, weil das Wissen über die gesetzlichen Vorschriften sowie die rechtliche Hilfe und Unterstützung durch Experten unzureichend sind, und weil sich die Beschwerdeführer der Gefahr einer Schikanierung aussetzen." (Autorenreferat)