Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Sparversion : Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Titelübersetzung:Application of the 'General Equal Treatment Act' : without expected legal action
Autor/in:
Rastetter, Daniela; Raasch, Sibylle
Quelle: Arbeit : Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 18 (2009) H. 3, S. 186-199
Inhalt: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz löste vor seiner Einführung Mitte 2006 kontroverse Diskussionen aus, insbesondere Arbeitgeber befürchteten Missbrauch und erhöhte Kosten. Eine Unternehmensbefragung anderthalb Jahre nach Einführung des Gesetzes mittels Interviews mit Personalverantwortlichen, Betriebsräten und Gleichstellungsakteuren untersucht, ob sich die Befürchtungen bewahrheitet haben. Die Ergebnisse zeigen, dass nicht nur Klagewellen ausgeblieben sind, sondern die Unternehmen auch nur in beschränktem Umfang ihre personalpolitischen Routinen verändert haben. Anpassungen gab es fast nur im Bereich der Stellenausschreibungen. Implikationen für Gleichstellungsfragen werden diskutiert." (Autorenreferat)
Inhalt: "The German 'General Equal Treatment Act' evoked controversial discussions before its introduction in mid-2006, particularly employers feared abuse and increased costs. One and a half years after the Act became effective a business survey investigated whether these fears have come true. This survey is based on interviews with personnel managers, works council and equality stakeholders. The results show that not only legal action failed to appear, but also the companies have changed their personnel policy only to a limited extent. Adjustments were almost just in the area of job advertisements. Implications for equality issues are being discussed." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Spitzenpositionen in großen Unternehmen fest in der Hand von Männern
Titelübersetzung:Leading positions in large enterprises firmly in the hands of men
Autor/in:
Holst, Elke; Stahn, Anne-Katrin
Quelle: Wochenbericht / DIW Berlin : Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Jg. 74 (2007) Nr. 7, S. 89-94
Inhalt: "Im Aufsichtsrat der 200 größten Unternehmen (Top 200) in Deutschland sind Frauen nur zu 7,8 Prozent vertreten. Über die Hälfte von ihnen (57,4 Prozent) wird von Arbeitnehmervertretungen entsandt. Der Anteil der Unternehmen ohne eine Frau im Aufsichtsrat liegt bei über einem Drittel. Bei den Vorstandsposten sind Frauen noch schwächer vertreten. So ist in den 100 größten Unternehmen (Top 100) nur eine Frau im Vorstand. Bei den Top 200 sind es nur elf, dies entspricht einem Anteil von gut einem Prozent. Die Ergebnisse zeigen, dass das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter in einflussreichen Spitzenpositionen größerer Unternehmen nach wie vor in weiter Ferne liegt. Unter den europäischen Ländern führt Norwegen mit einem Frauenanteil von knapp einem Drittel in den Entscheidungsgremien der 50 größten börsennotierten Unternehmen. Über dem Durchschnitt liegen auch die anderen skandinavischen Länder sowie die osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten; Deutschland befindet sich mit 11 Prozent im Mittelfeld. Beim Anteil von Frauen in den breiter definierten Managementpositionen steht Deutschland nach Angaben der Europäischen Kommission mit rund einem Viertel am unteren Ende der Länderrangfolge. Selbst Länder mit relativ geringer Erwerbsbeteiligung der Frauen wie Spanien und Italien weisen hier mit jeweils knapp einem Drittel deutlich höhere Frauenanteile als Deutschland auf." (Autorenreferat)
Gleichstellungspolitik und Individualansprüche : bremsen individuelle Ansprüche proaktive Modelle zur Herstellung tatsächlicher Entgeltgerechtigkeit?
Titelübersetzung:Equal opportunity policy and individual claims : are individual claims hindering proactive models for creating actual pay justice?
Autor/in:
Kocher, Eva
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 40 (2007) H. 1, S. 22-34
Inhalt: "Der Individualanspruch auf gleiches Entgelt ist im deutschen Arbeitsrecht nach wie vor der rechtliche Königsweg zur Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern. Er hat sich als ineffektiv erwiesen und kämpft mit konzeptionellen Problemen, wenn er gegen kollektive Entgeltsysteme wie Tarifverträge eingesetzt werden soll. Eine Alternative sind proaktive Handlungsmodelle wie der 'pay equity plan'. Verpflichtungen zur Erstellung und Durchführung solcher Pläne stoßen jedoch ebenfalls auf konzeptionelle Probleme im Verhältnis zum Individualanspruch. Bei entsprechender Auslegung sind proaktive 'pay equity plans' aber mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Teilzeitregelung in Führungspositionen für Beschäftigte mit Kindern
Titelübersetzung:Part-time regulations in management positions for employees with children
Autor/in:
Koch, Angelika
Quelle: Aus Politik und Zeitgeschichte : Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, (2007) H. 7, S. 21-26
Inhalt: "Es werden empirische Forschungsergebnisse zur Umsetzung von Teilzeitansprüchen in der betrieblichen Praxis bei hochqualifizierten Beschäftigten in Führungspositionen präsentiert. Dargelegt werden Ergebnisse einer qualitativen Befragung von Personalverantwortlichen des mittleren und oberen Managements." (Autorenreferat)
Gleichstellung in den Niederlanden : Theorie und Praxis
Titelübersetzung:Equality in the Netherlands : theory and practice
Autor/in:
Havinga, Tetty
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 54 (2001) H. 8, S. 514-519
Inhalt: "In diesem Artikel werden die Ergebnisse eines Forschungsprojektes über die Wirkung des niederländischen Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. In den vergangenen Jahren wurden bei der niederländischen Gleichstellungskommission ebenso viele Beschwerden über eine Diskriminierung aufgrund der Rasse und/ oder der Staatsangehörigkeit wie Beschwerden über eine Geschlechterdiskriminierung eingereicht. Die allgemeine soziale Wirkung der Antidiskriminierungsgesetze ist in Unternehmen und sonstigen Organisationen eher begrenzt. Nur ein geringer Teil der Beschwerden wird vor der Gleichstellungskommission vorgebracht. Die Durchsetzung der niederländischen Antidiskriminierungsgesetzgebung ist in der Hauptsache denjenigen überlassen, die von Diskriminierung betroffen sind. Denn es sind die Betroffenen, die handeln müssen, um das Recht durchzusetzen. Dies wird allerdings erschwert, weil das Wissen über die gesetzlichen Vorschriften sowie die rechtliche Hilfe und Unterstützung durch Experten unzureichend sind, und weil sich die Beschwerdeführer der Gefahr einer Schikanierung aussetzen." (Autorenreferat)